Trouble in einer WG?

9 Antworten

Was geht es dich an, was in der vermieteten Wohnung passiert?

Wenn du die Hundehaltung nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich ausgeschlossen hast, kannst du nichts dagegen machen.

Hundehaare gehören zur normalen Nutzung der Wohnung dann rechtlich einwandfrei dazu, egal, wo diese rumliegen.

kinilua 
Fragesteller
 16.05.2018, 22:16

wenn einer weniger zahlt wegen dem Dreck des anderen interessiert mich das wohl. Ausserdem hat der Hundebesitzer den Dreck seines Hundes in der Wohnung zu entfernen.

michi57319  16.05.2018, 22:22
@kinilua

Tja, das wird eine ziemliche Eierei, bis du den Hundhalter aus der Wohnung rausbekommst.

Gutachten, Gegengutachten, sofern es sich die Parteien leisten können, monatelange, bis jahrelange Streitigkeiten vor Gericht.

Ohne Rechtsanwalt hast du da sowieso keine Chancen.

Zumal das Problem nicht originär deines ist, sondern nur mittelbar.

Eigentlich müssten die Bewohner sich untereinander einigen, sie können das Problem nicht auf dich abwälzen.

Bitterkraut  16.05.2018, 22:35
@kinilua

Ich bezweifle sehr, dass eine Mietminderung da rechtens wäre. Schließlich ist es nicht deine Sache, den Mietern hinterherzuputzen.

fragnet2010  17.05.2018, 20:07
@kinilua

Mit Verlaub: Wie Deine Mieter in der Wohnung wohnen, geht Dich überhaupt nichts an! Ich fass es nicht ... Selbstverständlich brauchst Du Dich um diese Sache überhaupt nicht zu kümmern.

Daraus folgt: Wenn einer der (Haupt-)Mieter mit dieser Begründung die Miete mindert, dann kommen sie Dir gegenüber faktisch in Mietzahlungsverzug. Das bedeutet: Du solltest ihnen einen Warnschuss geben (schriftlich), dass sie ihre Miete pünktlich und vollständig zu entrichten haben, umgehend die "Mietminderung" nachzahlen sollen, da Du sie ansonsten fristgemäss kündigen wirst.

Du hast eine Wohnung an eine Mieterpartei, die aus 2 Mietern besteht, vermietet?

Wenn ja, besteht für dich das Problem mit den Hund nicht. Die Mieterpartei muss das intern klären. Ich nehme an, es gibt einen Mietvertrag, den die Mieterpartei mit 2 Unterschriften unterschrieben hat.

Wenn hingegen es für diese Wohnung für jeden Mieter jeweils einen Mietvertrag gibt, der sich auf jeweils ein Zimmer bezieht und die gemeinsame Nutzung von Bad, Küche und Flur vorsieht, dann erst wird es problematisch.

Welche Vertragsform liegt also vor?

Haben die beiden Männer einen gemeinsamen Mietvertrag? Oder hat jeder einen eigenen Mietvertrag mit dir über sein Zimmer und Nutzung der Gemeinschaftsräume.

Im ersteren Fall müssen sie selbst sehen, wie sie klar kommen. Es ist nicht Vermietersache, wenn die zwei sich nicht einig werden können.

Im zweiten Fall kannst du die Genehmigung zur Hundehaltung zurücknehmen. Hier kannst du den Mieter erst abmahnen. Sollte sich an dem Zustand nichts ändern, kannst du dann die Zustimmung zurücknehmen. Hast du überhaupt eine Zustimmung zur Hundehaltung erteilt?

Wenn Hundehaltung vertraglich nicht untersagt wurde, es keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen durch den Hund gibt, ist dies alleinige Angelegenheit der beiden WG Bewohner. Das würde ich klipp und klar beiden Herren schriftlich mitteilen.

Schließlich ist keiner zu solcher WG gezwungen und wem was nicht passt , der kann fristgemäß kündigen und ausziehen. Für eine Kündigung seitens des Vermieters müsste Unzumutbarkeit nachgewiesen werden.

Eigentlich gehört zu einer WG gegenseitige Rücksichtnahme, wozu auch Sauberkeit und Ordnung gehören. Das kann auch ein Hundehalter begreifen und öfters den Staubsauger zur Hand nehmen. Bad und Toilette könnte zur Tabuzone des Hundes werden. Küche? -kommt drauf an. Total vermeidbar sind Hundehaare allerdings nicht, weshalb sich der Nichthundehalter damit abfinden muss.

Mietminderung wäre in diesem Fall rechtlich nicht abgedeckt, deshalb ist es nur eine hohle Drohung.

Mein Sohn wohnte in einer 5 er WG incl. Hausbesitzerin, die auch ihrem Hund überall im Haus Narrenfreiheit ließ. Reinigungsplan bestand zwar für alle Bewohner, nur sie hat sich nicht daran gehalten. Bei Abwesenheit hat der Hund seiner Notdurft freien Lauf gelassen, Vorratsschränke geplündert und Abfälle aus dem Behälter gleichmäßig verteilt. Das verärgerte zunehmend alle Mitbewohner, besonders denjenigen, der laut Plan für die Hausordnung zuständig war. Irgendwann wollte keiner mehr die Hinterlassenschaften des Hundes mehr wegputzen. Das Ergebnis kann man sich vorstellen. Aussprachen brachten nichts. Mein Sohn dokumentierte daraufhin alles, auch die häufigen nächtlich lauten Partys (er musste 5 Uhr aufstehen), kündigte fristlos und zog umgehend aus. In Folge böse Drohungen mit Anwalt und weitere Mieteinforderung. Die besseren Karten hatte mein Sohn und so war die Sache erledigt.

Über was sich Leute alles so streiten... :-) Aber das ist in der Tat eine blöde Situation. Aber unter erwachsenen Menschen sollte man doch eine Lösung finden können. Dann muß der Hundebesitzer halt öfter mal saugen und putzen. Und ins Bad muß er den Hund ja nun wirklich nicht unbedingt mitnehmen.

Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht. Wenn die Hundehaltung vertraglich nicht untersagt wurde wird es schwer werden. Wer von den beiden Mietern war zuerst da ? Wußte der andere daß ein Hund in der Wohnung ist ?

Bevor das weiter eskaliert würde ich ein ruhiges und sachliches Gespräch mit beiden Mietern suchen. Vorwürfe würde ich da mal weglassen. Hundehalter machen meist sofort "dicht" wenn man etwas gegen den Hund sagt. Aber man könnte an das Verständnis appellieren, daß eben nicht jeder Mensch überall Hundehaare haben möchte etc und vielleicht einen Kompromiss finden ?

glueh839wein67  17.05.2018, 07:37

Unter Erwachsenen Menschen ist es nicht möglich eine Lösung zu finden weil Tierhalter prinzipiel resistent gegen Aussagen wie : " dein Tier macht Dreck, dein Tier ist laut, dein Tier stinkt ..... " sind . Da hilft nur den Halter mit Tier wegzukriegen ...

William1307  17.05.2018, 08:47
@glueh839wein67

Genau - wenn man jemanden so angeht dann geht der andere sofort in Verteidigungsposition. Was würdest Du sagen wenn jemand zu Dir sagt "Dein Kind ist blöd, macht Lärm und stinkt " ????