mündlicher Mietvertrag WG - Fristen?

4 Antworten

Hallo,

  • also so wie ich die Sache sehe, besteht überhaupt kein offizielles Mietverhältnis.
  • Aus diesem Grund brauchen natürlich auch keine Kündigungspflichten eingehalten werden und du kannst ausziehen wann immer du willst.
  • Bei dem mündlichen Mietvertrag handelt es sich wohl eher um eine Absprache, nach
  • der dir eine Sache, nämlich das Zimmer überlassen wird und du dafür einen Geldbetrag zahlst.
  • Von einem Mietvertrag kann schon deshalb nicht die Rede sein, weil einen Mietvertrag nur der Eigentümer schließen kann.
  • Rechtliche Ansprüche gegen den Vermieter könntest du z.B. gar nicht geltend machen, da du kein Vertragspartner des Vermieters bist.
  • Genau genommen dürfen deine "Freundinnen" auch nicht einfach Räume der Wohnung untervermieten.
  • Da du keine Rechte geltend machen kannst, brauchst du auch keine Pflichten übernehmen.
  • Und wie die Hauptmieterinnen ihre Miete zusammenbekommen, ist auch nicht dein Problem.
  • Und nur weil die eine Mieterin nicht mehr da wohnt, heißt das nicht, dass auch sie weiterhin für die Miete haftet.
  • Das Eine ist die Überlassung von Wohnraum unbürokratisch und einfach, das andere ist das Vermieten einer Wohnung nach rechtlichen Maßstäben.
  • Damit man sich aber auch später noch in die Augen sehen kann, soltest du eine friedliche Lösung für euer Problem finden.
  • Rechtlich gesehen, bist du jedoch an nichts gebunden.
anitari  17.02.2014, 18:31

Bei dem mündlichen Mietvertrag handelt es sich wohl eher um eine Absprache, nach der dir eine Sache, nämlich das Zimmer überlassen wird und du dafür einen Geldbetrag zahlst.

Und das ist ein Mietvertrag.

Von einem Mietvertrag kann schon deshalb nicht die Rede sein, weil einen Mietvertrag nur der Eigentümer schließen kann.

Nein. Ein Mietvertrag kann auch der Besitzer abschließen.

Rechtliche Ansprüche gegen den Vermieter könntest du z.B. gar nicht geltend machen, da du kein Vertragspartner des Vermieters bist.

Vermieter ist in dem Fall der Hauptmieter.

Genau genommen dürfen deine "Freundinnen" auch nicht einfach Räume der Wohnung untervermieten.

Das ist das Problem der Freundin (Hauptmieterin).

Da du keine Rechte geltend machen kannst, brauchst du auch keine Pflichten übernehmen.

Falsch

Rechtlich gesehen, bist du jedoch an nichts gebunden.

Falsch

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 18:34
@anitari

Vermieter ist nicht der Hauptmieter, da ich den mündlichen Vertrag mit dem Eigentümer der Wohnung geschlossen habe und auch meinen monatlichen Betrag an ihn überweise.

anitari  17.02.2014, 19:03
@franziggg

Spielt alles keine Rolle.

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 19:04
@anitari

Wollte ich ja nur anmerken.

Gerhart  18.02.2014, 08:26
@franziggg

Der schriftliche Vertrag mit dem Vermieter läuft auf die Mietbewohnerin und die ehemalige Mieterin. Du wärst eine Dritte, die im Mietvertrag nicht erwähnt wird.

Der Vermieter hat mit 2 Hauptmietern einen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag besteht ohne wenn und aber. Eine der Hauptmieterinnen ist ausgezogen aber dennoch Mieterin im Sinne des MV. Das leere Zimmer hat der Vermieter mit Nutzung von Sozialflächen an dich vermietet neben dem bestehenden Mietvertrag. Da nicht im Mietvertrag geklärt ist, welcher Hauptmieter welches Zimmer bewohnt, ist das bis hierher möglich. Die verbliebene Hauptmieterin nahm das bisher billigend hin, die 2. Hauptmieterin vermutlich auch. Bei der Mietzahlung gibt es aber offensichtliche Probleme, die nun zu klären wären. Die Mieterpartei (2 Hauptmieter) bezahlt die Gesamtmiete an den Vermieter. An wen bezahlst du 360,00€ und 30€ für Stromverbrauch? Was hat die Hauptmietrin mit deiner Mietzahlung zu schaffen, wenn ein Mietvertrag mit dem Vermieter und dir besteht? Was ist über die Zahlung der NK im Mietvertrag vereinbart?

franziggg 
Fragesteller
 18.02.2014, 22:14

Die 360€ überweise ich an den VM. Die 30€ Strom an meine Mitbewohnerin - diese überweist dann den Strom gesamt an die Stadtwerke.

Mit der Zahlung meiner Miete hat sie nichts zu schaffen, wieso denn auch? Bei der Zahlung gibt es auch keine Probleme. Ich überweis meinen Anteil monatlich an den VM und da gibt es nichts was mir Probleme bereiten würde.

Im Mietvertrag, der ja auf die Mitbewohnerin und meine Vorgängerin läuft, ist KM + NK der gesamten Wohnung aufgeführt.

Gerhart  19.02.2014, 12:46
@franziggg

Nen schriftlichen Mietvertrag hab ich nicht - nur mündlich. Der Mietvertrag läuft noch auf sie und die vorherige Mitbewohnerin.

Du gibst wichtige Informationen nur scheibchenweise preis. So sagtest du auch, dass die Miete mit 360€ inkl. Strom angegeben wurde (Wer und Wo). Der Vermieter wurde von dir nicht benannt. Du redest hier von einer "Vorgängerin". Die gibt es immer noch als Hauptmieterin. Wie schön, dass sie für dich die Nebenkosten mit bezahlt. Nach deiner Lesart sind die 360€ nur eine "Kaltmiete", die du mit dem Vermieter vereinbart hast. Der Vermieter kassiert hier also zweimal: Die komplette Gesamtmiete für die Wohnung von den beiden Hauptmieterinnen und von dir die 2. Kaltmiete von 360€. Es riecht nach ungerechtfertigter Bereicherung des Vermieters und /oder nach Doppelvermietung. Da solltest du einhaken. Die Katzenpisse ist kein Grund den mündlichen Mietvertrag schriftlich und außerordentlich zu kündigen.

franziggg 
Fragesteller
 22.02.2014, 03:27
@Gerhart

Nochmal:

Mietvertrag läuft auf Mitbewohnerin und die Dame, die vor mir mit ihr zsmgewohnt hat, welche aber schon ausgezogen ist.

Mit mir wurde kein neuer Mietvertrag aufgesetzt. D

ie 360€ die ich zahle, sind exakt der Anteil, den auch meine "Vorgängerin" warm bezahlt hat. Ohne Strom, wie ich nach 2 Monaten erfahren habe, wobei meine Mitbewohnerin mir versichert hat, Strom sei dabei, scheinbar hat sie sich getäuscht und einfach falsch informiert.

Gerhart  22.02.2014, 09:05
@franziggg

Du zahlst anstelle der ausgezogenen Hauptmieterin an den Vermieter den Kostenanteil der Mietwohnung, den die ausgezogene Hauptmieterin zu tragen hätte zuzüglich den pauschalen Stromanteil an die verbliebene Hauptmieterin. Die mündlichen Vereinbarung über diese Mietkonstruktion hast du aber nicht mit der ausgezogenen Hauptmieterin abgeschlossen sondern mit dem Vermieter. Damit ist jedoch keine Vertragsänderung zwischen Vermieter und Mieterpartei verbunden worden. Für den Fall, du würdest den Mietanteil nicht bezahlen, kann dich der Vermieter nicht belangen oder kündigen, weil er jede der beiden Hauptmieterinnen gesamtschuldnerisch zur Zahlung der kompletten Wohnungsmiete über eine Urkundenklage verpflichten und pfänden könnte. Deshalb bist du de jure eine Untermieterin der Mieterpartei. Deine Kündigung muss sich schriftlich an beide Hauptmieterinnen richten, weil du hier im Zweifelsfall einen mündlichen Untermietvertrag mit der Mieterpartei geschlossen hast, auch, wenn das die Beteiligten ev. anders sehen wollen. Gleiches gilt auch für eine außerordentliche und fristlose Kündigung. Lass es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen, da wird der Richter über diesen Schlamassel ganz schön die Stirn runzeln.

Mein Ladekabel haben sie angeknabbert, genau so wie die Kabel an meinen neuen Boxen. Das nagelneue Bett hat auch schon Kratzer.

dem kannst Du abhelfen indem Du Dein Zimmer abschließt oder wenigstens die Tür schließt.

Ist das mit den Katzen ein Grund für eine fristlose Kündigung meinerseits?

nein

Nen schriftlichen Mietvertrag hab ich nicht - nur mündlich.

Dann hast Du einen mündlichen Untermietvertrag. Hast Du das Zimmer möbliert gemietet? Falls nein, beträgt Deine Kündigungsfrist 3 Mon.

dass es nur knapp 10qm sind...

das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung und für eine Mietminderung nur, wenn Wohnfläche im Mietvertrag angegeben worden wären und die tatsächliche Wohnfläche dann um mind. 10% abweicht. Angaben in einer Zeitungsanzeige oder bei WG-gesucht sind nicht entscheidend.

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 18:30

Aber ich werde ja nicht jedes Mal wenn ich Musik hören möchte, meine Boxen aus meinem Zimmer holen. ^^

Aber es ist doch nicht zumutbar noch 3 Monate hier zu leben, wenn dauernd alles nach Katzenurin riecht ..

Was noch dazu kommt ist, dass ich den mündlichen Vertrag ja mit dem Vermieter habe und dieser zu meiner Mitbewohnerin meinte, dass er, wenn ich nicht mindestens 2 Jahre hier wohne, sie auch kündigt, wenn ich vorher ausziehe.

anitari  17.02.2014, 18:33
@franziggg

Was noch dazu kommt ist, dass ich den mündlichen Vertrag ja mit dem Vermieter habe

Das ist ja ein ganz neuer Aspekt.

Seit wann kann ein Vermieter einzelne Räume eine vermieteten Wohnung anderweitig vermieten?

An wen zahlst Du denn die Miete?

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 18:36
@anitari

An den Eigentümer der Wohnung. Ist eine WG - bei der eben jeder seinen "Anteil" an der Vermieter überweist.

Nemisis2010  17.02.2014, 18:39
@franziggg

Da Du bis jetzt nur einen mündlichen Mietvertrag hast, kann der Vermieter die Mietzeit nicht befristen oder einen Kündigungsverzicht mit Dir vereinbaren. Das muß er dann schon schriftlich machen.

Zahlt ihr die Miete gemeinsam oder wie macht ihr das? Habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag? Oder hat ist jeder Hauptmieter mit einem einzelnen Mietvertrag?

Wenn ihr die Miete gemeinsam zahlt, seid ihr nämlich eine Mietpartei und Du allein kannst den Mietvertrag gar nicht kündigen, und zwar schon gar nicht fristlos. Auch eine Mietminderung würde dann flach fallen.

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 18:41
@Nemisis2010

Es existiert zwar ein Mietvertrag über die Gesamtmiete, aber da werden meine Mitbewohnerin und meine Vorgängerin namentlich erwähnt. Nicht ich.

Jede von uns überweist ihren Anteil direkt an den Vermieter, ohne Zwischenkonto.

Ich möchte einfach so schnell wie möglich aus der Wohnung raus, weil ich ganz genau weiß, dass sie mir die 3 Monate Kündigungsfrist zur Hölle machen wird .. und Streit will ich eigentlich keinen ..

Nemisis2010  17.02.2014, 19:02
@franziggg

Die Sache ist haarig:

Es existiert zwar ein Mietvertrag über die Gesamtmiete,

Dann kann man evtl. auch davon ausgehen, daß Du als 3. Mieterin in den Vertrag miteingestiegen bist, und zwar besonders dann wenn alle Mietbeträge den im Mietvertrag genannten Betrag ergeben. Dann könntest Du aber auch nicht allein kündigen.

Andererseits spricht dagegen, daß Du einen mündlichen Mietvertrag mit dem Vermieter über Dein Zimmer hast und die Miete direkt an den Vermieter überweist.

Eine fristlose Kündigung ist wegen Geruchsbelästigung durch Katzenurin evtl. möglich. Aber zuerst ist wohl eine Mängelanzeige an den Vermieter mit einer Mietminderungsandrohung notwendig. Aber das Verhältnis wird - wenn der Vermieter Deine Mitbewohnerin abmahnen sollte und sie evtl. dann auch die Katzen abschaffen muß - nicht besser.

Das mußt Du jetzt abwägen!

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-4696_Geruchsbelaestigung-durch-Katzenurin-rechtfertigt-fristlose-Kuendigung.news15373.htm

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 19:06
@Nemisis2010

Aber als 3. Mieterin kann ich ja gar nicht in den Vertrag eingegangen sein, da wir doch nur zu 2. hier wohnen, oder?

Mich überfordert das alles ein bisschen ..

anitari  17.02.2014, 19:06
@Nemisis2010

Die Sache ist haarig:

Sehe ich auch so.

Das jeder der Bewohner seinen Mietanteil direkt an den Vermieter zahlt heißt nicht das Jeder, insbesondere Fragesteller, einen Vertrag mit ihm hat.

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 19:21
@anitari

Habt ihr evtl einen Tipp, wie ich die Sache angehen soll?

2 Freunde und mein Vater könnten es auch bezeugen, dass die Couch schon oft sehr stark nach Urin gerochen hat..

Soll ich meine Mitbewohnerin zuerst informieren, dass ich ausziehen will (weil das will ich in jedem Fall), oder gleich den Vermieter informieren?

LG

Nemisis2010  17.02.2014, 19:26
@franziggg

Du solltest erst mal vielleicht auch bei einem Anwalt oder beim Mieterbund klären, ob ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt oder nicht. Nur wenn Du einen einzelnen Vertrag hast kannst Du allein kündigen.

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 19:28
@Nemisis2010

Als Azubi kann ich mir auch keinen Anwalt leisten, deswegen suche ich hier Rat...

:(

Nemisis2010  17.02.2014, 19:35
@franziggg

Nun die Sache ist sehr heikel. Es nützt Dir nichts, wenn wir sagen kündige fristlos und der Vermieter verklagt Dich dann auf Schadenersatz, weil eine fristlose Kündigung nicht berechtigt wäre. Oder Deine alleinige fristlose oder auch ordentliche Kündigung wäre unwirksam und Du bleibst bis zum St. Nimmerleinstag Gesamtschuldnerin, d.h. Du haftest für die Miete usw., auch wenn Du bereits ausgezogen bist.

Du kannst Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für den Anwalt besorgen und mußt dann lediglich noch 10,-€ zahlen.

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 19:37
@Nemisis2010

Aber ordentlich könnte ich in jedem Fall - mit 3 Monaten Kündigungsfrist - kündigen, oder?

anitari  17.02.2014, 20:04
@franziggg

Aber ordentlich könnte ich in jedem Fall - mit 3 Monaten Kündigungsfrist - kündigen, oder?

Natürlich.

Frage ist nur bei wem.

Am besten wäre es bei beiden. Deiner Mitbewohnerin und beim Vermieter.

Kündigung muß aber schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen.

Zum 31.5.14 wäre der letzte Termin der 4.3.14.

Zugang beim Vermieter wohlgemerkt.

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 20:30
@anitari

Alles klar,dann werde ich privat alles abklären und dann die Kündigung einleiten.

Danke für die Hilfe :-))

Gerhart  19.02.2014, 13:03
@franziggg

Um es ganz deutlich klarzustellen: Es existiert ein Mietvertrag für die WOHNUNG zwischen dem Vermieter und der Mieterpartei, die aus 2 Hauptmieterinnen besteht. Ein weiterer Mietvertrag besteht zwischen Dir als zusätzliche Mieterin und dem Vermieter für eine Mietsache, die Identisch mit der Mietsache aus dem 1. Mietvertrag ist. Da du nur einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen hast, der durch dein Wohnen in der Wohnung und durch Mietzahlungen an den Vermieter bezeugt ist, bleibt die Beschreibung der Mietsache, die in einem schriftlichen MV dokumentiert wäre, ungeklärt. Solange die beiden Mieterinnen des 1. MV dem Vermieter nicht zwingen, dich aus der Wohnung zu entfernen, wirst du unbehelligt in der Wohnung bleiben können. Deine Bemerkung, dass jede Mieterin ihren Anteil an den Vermieter bezahlen würde, zeigt, dass dir die Tragweite diese seltsamen Vertragskonstruktes nicht klar ist. Anderenseits gibst du zu erkennen, dass dich die beiden Hauptmieterinnen nichts angehen. Dennoch bildest du mit einer der beiden eine Wohngemeinschaft, die durch das BGB nicht gedeckt ist. Die Nutzung eines Gemeinschaftsraumes forderst du ein, obwohl der mündliche Mietvertrag diese Anmaßung nicht hergibt. Wer billigt dir denn die Nutzung von Küche und Bad zu? Du hast nur einen mündlichen Mietvertrag ohne Beschreibung der Mietsache.

franziggg 
Fragesteller
 22.02.2014, 03:29
@Gerhart

Guter Herr, wenn ich große Ahnung vom Mietrecht hätte, würde ich hier die Fragen nicht stellen. Ich würde mich über Antworten auf meine Fragen freuen, nicht um Belehrungen.

Ich möchte ja auch nicht in der Wohnung bleiben, sondern ausziehen.

Gerhart  22.02.2014, 09:10
@franziggg

Danke für den "guten Herren" Manchmal sind Belehrungen notwendig, damit im Wiederholungsfall die Sachlage richtig eingeschätzt werden kann. Bisher hast du ganz klar daneben gelegen.

Der Mietvertrag läuft noch auf sie und die vorherige Mitbewohnerin.

Also bist Du ein sog. Untermieter.

Ist mündlich nichts anderes Vereinbart bezüglich der Kündigungsfrist gilt die Gesetzliche.

Für Mieter, auch Untermieter, sind das im Normalfall 3 bzw. knapp 3 Monate.

die Katzen haben seit ich hier wohne schon mindestens 10 Mal auf die Couch gepinkelt und mir sogar schon ins Bett.

Wie kommen die Katzen in Dein Zimmer?

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 18:05

Naja, anfangs wusste ich das noch nicht und hab einmal meine Türe offen gelassen. Und immer darauf zu achten, ob die Türe auch zu ist, ist nicht gerade das, was ich mir beim Einzug vorgestellt habe.

Die Couch steht im Wohnzimmer..

Das Zimmer war auch mit 12qm ausgeschrieben, da ich davon wenig Ahnung hatte, hab ich das geglaubt. Hab dann nachdem ich den Vertrag eingegangen bin gemessen und festgestellt, dass es nur knapp 10qm sind... dummer Anfängerfehler, bei dem man wohl nichts machen kann, oder?

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 18:10
@franziggg

Hieß auch beim Einzug "360€ Euro mit allem Drum und Dran, auch Strom" .. das böse Erwachen kam nach 2 Monaten ... Strom muss separat gezahlt werden. Nochmal 30€ pro Nase .. und für mich als Azubi ist das viel Geld..

anitari  17.02.2014, 18:12
@franziggg

Und immer darauf zu achten, ob die Türe auch zu ist, ist nicht gerade das, was ich mir beim Einzug vorgestellt habe.

Wirst Du aber müssen wenn Du nicht im Katzenklo schlafen willst. Kannst den Miezies ja ein, besser 2 Klos spendieren.

Wohnzimmer ist ja sicher Gemeinschaftsraum bzw. Raum Deiner Vermieterin den Du netterweise nutzen darfst?

Wohnflächenabweichung von bis zu 10 % sind unerheblich. 10 % von 12 m² sind 1,2 m².

Wie hast Du denn das Zimmer, und nur das zählt, gemietet?

Ohne Möbel oder mit überwiegend Möbeln Deiner Vermieterin?

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 18:32
@anitari

Sie ist meine Mitbewohnerin, nicht meine Vermieterin.

Demnach ist es ja unser Gemeinschaftsraum.

Den Vertrag habe ich - wie bereits erwähnt - mit dem Eigentümer der Wohnung.

Ohne Möbel.

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 18:40
@franziggg

Und dass es statt 360.-€ Warmmiete nach 2 Monaten 390,-€ geworden sind ist auch nicht relevant?

anitari  17.02.2014, 19:01
@franziggg

Unmöbliert gemietet - Kündigungsfrist 3 Monate.

Die wären es auch bei möbliert, da der Vermieter nicht selbst mit in der Wohnung wohnt.

Und dass es statt 360.-€ Warmmiete nach 2 Monaten 390,-€ geworden sind ist auch nicht relevant?

Nein, denn eine Mieterhöhung nach weniger als 15 Monaten ab Mietbeginn ist unwirksam. Sprich Du hättest die erhöhte Miete nicht zahlen müssen.

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 19:07
@anitari

Das Problem an der Sache ist, dass meine Mitbewohnerin mir zugesagt hat, dass die Warmmiete + Strom 360€ kostet, was noch dazu kam war aber der Strom von der Rewag, das hat auch mit dem Vermieter nichts zu tun .. von dem her ist das als Grund wahrscheinlich vollkommen unrelevant oder?

anitari  17.02.2014, 20:00
@franziggg

Als Grund für eine fristlose Kündigung ja.

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, um die 3monatige Kündigungsfrist kommst Du nicht rum.

Frage ist nur bei wem Du kündigen mußt.

Das Du Deinen Teil der Mieter direkt an den VM der Mietbewohnerin zahlst/überweist heißt noch lange nicht das Du mit ihm einen Mietvertrag hast.

franziggg 
Fragesteller
 17.02.2014, 20:30
@anitari

Ich kündige sicherheitshalber einfach bei Beiden, da kann ich nichts falsch machen

Gerhart  18.02.2014, 08:23
@franziggg

Das ist sehr stark zu bezweifeln, weil dein Mietverhältnis nach deiner Darstellung kein Hauptmietvertrag wäre und wenn, dann könntest du allein überhaupt nicht kündigen.