Entscheidung der Eigentümerversammlung zum Nachteil?

Guten Morgen,
Es wurde in der Eigentümerversammlung beschlossen das die Besitzer der Parkflächen im Hof an der Frontscheibe des Fahrzeuges einen Parkausweis tragen müssen um unberechtigte Parkende Fahrzeuge zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Reglung wird durch eine Beauftragte Firma überprüft. Manche Stellplätze wurden von der Hausverwaltung vermietet und manche gehören den Eigentümern. Wir sind die Eigentümer die bereits vor diesem Beschluss 2 Parkplätze besaßen. Ich habe Pro Parkplatz einen Parkausweis erhalten. Auf einem Parkplatz parke ich mein Fahrzeug und auf dem zweiten Parken meine Söhne die mich besuchen.

Ich hab die Hausverwaltung angerufen und denen gesagt das ich pro Parkplatz einen weiteren Parkausweis haben möchte. Telefonisch wurde mir zugesagt das ich in der nächsten Woche welche bekomme. Inzwischen sind 4 Wochen vergangen meine Anrufe werden nicht entgegen genommen und die Emails bezüglich dieser Thematik werden ignoriert.

Nun wollte ich erfahren ob ich diese Entscheidung der Eigentümerversammlung anfechten kann da es sich negativ auf mein Eigentum auswirkt. Zum einen muss ich im vergleich zu vorher einen Parkausweis befestigen an meinem Fahrzeug befestigen und zum anderen müssen meine Söhne die auf meinen Eigentum parken ständig die Parkausweise austauschen.
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfreichen antworten.

Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, eigentuemerversammlung, Eigentumsrecht, Gesetzeslage, Grundbuch, Jura, anfechtung, gesetzlich, grundbucheintragung, Nachteile, Anfechtbarkeit, Eigentümerrecht, Grundbucheintrag
Haftet ein Eigentümer, durch den sich eine Sanierung verzögert, der WEG gegenüber für u.U. gestiegene Kosten?

In unserer aus 9 Parteien bestehenden WEG gab es Ende 2020 einen Beschluss zu einer größeren Sanierung (Fassadendämmung, neue Fenster, Stand-Balkone statt gemauerten Wärmebrücken). Der Beschluss wurde nicht angefochten, ist also gültig.

Zum vereinbarten Stichtag verweigerte nun 1 Eigentümer die Zahlung der Sonderumlage. Die Hausverwaltung will die Arbeiten jedoch erst beauftragen, wenn alle Zahlungen eingegangen sind - da man bezüglich einem nun erst klagen muss, verzögert sich die Sache weiter.

Die div. Unternehmen haben - völlig zurecht - bereits mitgeteilt, dass die seit über 2 Jahren bestehenden Angebote nicht mehr gültig sind, wenn nicht diesen Sommer Baustart ist. Außerdem sind später keine Termine mehr frei. Hinzu kommen ohnehin gestiegene Preise und man wird sich u.U. andere Firmen suchen müssen, die dann noch Zeit und Lust haben, ein bezahlbares Angebot für diese WEG zu erstellen und auch noch Kapazitäten zur Ausführung haben. 2 weitere Eigentümer hätten die Maßnahme finanziell grade noch so mittragen können - wird es enorm teurer, dann nicht mehr :-(

Dass der Eigentümer zur Zahlung der Sonderumlage verpflichtet ist, sei lt. Rechtsanwalt der HV klar. Die Frage ist nur, ob der dann auch die "dank Verzögerung" höheren Kosten der Gesamtmaßnahme zahlen müsste, die ja noch nicht beziffert sind.

Ich vermute, er muss nur die Sonderumlage zahlen, weil man ja die Arbeiten hätte beauftragen können und dann nur "seinen Anteil" hätte einklagen müssen- liege ich mit dieser Vermutung richtig und es wäre sinnvoll, auch ohne seine Zahlung die Bauarbeiten zu starten?

Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und könnte mir sagen, wie das ausging?

Recht, Sanierung, Eigentümergemeinschaft
Gemeinschaftseigentum verdreckt durch die Hunde einer Mieterin. Wer ist verantwortlich?

Hi :),

erstmal vorneweg: ich habe selbst einen Hund und somit auch großes Verständnis bei diesem Thema :)

Ich bin Eigentümer einer Wohnung (EG) eines Gemeinschaftseigentums mit 5 weiteren Eigentümern. Jedoch bin ich der einziger Eigentümer, der auch selbst in der Wohnung lebt. Alle anderen sind vermietet.

Leider ist es so, dass die Hunde (2 große Schäferhunde) einer Mieterin (im OG) den Hausflur extrem verdrecken. Die Hunde sind ständig ohne Leine unterwegs, rennen selbständig den Hausflur auf und ab, reiben sich sind dabei an den Wänden, sodass diese bis hin zu der Wohnung der Mieterin einen dicken schwarzen Streifen aufweisen sowie auch überall Hundehaare und Dreck (von den Pfoten) zu finden ist. Außerdem (da die Hunde auch draußen selbstständig unterwegs sind) erledigen sie ihr Geschäft oft auf meinem privaten Stellplatz, das ich immer wieder wegräumen muss. Darüber hinaus hat meine Frau panische Angst vor fremden Hunden und steht ständig vor den Hunden ohne Leine. Auch kleine Kinder sind immer wieder Hausflur unterwegs.

Ich habe die Mieterin darauf angesprochen, jedoch ohne Erfolg. Die oben genannten Punkte sind jeden Tag an der Tagesordnung und der Zustand wird immer schlimmer.

Auch den Vermieter (also Miteigentümer) und die Hausverwaltung habe ich darauf angesprochen. Diese blocken komplett ab und sagen, dass ich das mit der Mieterin klären soll und sie nichts machen können.

Das Gemeinschaftseigentum wird hier aber beschädigt/verdreckt und die Mieterin handelt dabei ohne Rücksicht/Verantwortung.

Meine Frage wäre, wer in diesem Fall verantwortlich ist und wie die Rechtslage aussieht. Wer muss sich um die verdreckten Wände kümmern, dafür sorgen, dass die Hunde nicht ohne Leine im Flur rumrennen oder ihr Geschäft auf meinen Stellplatz erledigen? Wer muss das letztendlich auch bezahlen, wenn bspw. eine Reinigungsfirma vorbei kommt bzw. die Wände gestrichen werden?

Info: mein Hund kann das definitiv nicht sein, da dieser noch nie im Hausflur war, ausschließlich über die Terrasse in die Wohnung kommt und unter der Woche aktuell bei meinen Eltern ist, da meine Terrasse aufgrund des frischen Einzugs noch nicht ready ist :)

Freue mich auf eure Antworten.

Bild zu Frage
Hund, Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Gesetzeslage, Weg, Gemeinschaftseigentum
Angestellter Hausverwalter schließt Verträge ab - unwirksam?

Folgender Fall:

Die Eigentümergemeinschaft eines Hauses haben die ABC GmbH zur Hausverwaltung bestellt inkl. Verwaltervertrag, Vollmachten usw. Die ABC GmbH darf lt. Vollmacht Rechtsgeschäfte für die Eigentümergemeinschaft abschließen.

Ein Mitarbeiter der Hausverwalter ist zudem nebenberuflich Selbstständig als XYZ Einzeltunternehmen tätig im Bereich Handwerk. Eben dieser Mitarbeiter der ABC GmbH schließt nun einen Vertrag mit seinem eigenen Unternehmen XYZ ab bzw. beauftragt sich als Einzelunternehmen selbst, um eine Dienstleistung/Instandhaltung zu erbringen.

Die Rechnung wurde per Vorkasserechnung an die Eigentümergesellschaft gestellt, ging der Hausverwaltung zu und wurde bezahlt, dadurch erfolgte die Beauftragung und ein Kaufvertrag kam zustande.

Es existitert keine explizite Vollmacht im Rahmen des Arbeitsverhätnisses der ABC GmbH, allerdings gibt es eine "Duldungsvollmacht" da die Geschäftsführung der ABC GmbH duldet, dass deren Mitarbeiter Verträge - auch im Namen der vertretenden Eigentümergemeinschaften abschließen.

Daher müsste das Rechtsgeschäft wirksam sein. Durch die Duldungsvollmacht wurde es wirksam abgeschlossen und durch die Zahlung der Rechnung vollumfänglich beauftragt und schlussendlich auch abgewickelt.

Oder liege ich falsch?

Recht, Arbeitsrecht, Vertrag, Eigentümergemeinschaft, Handelsrecht, Hausverwaltung, Vollmacht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Einliegerwohnung keine Wohnfläche?

Guten Tag liebe Community,

und zwar wir kauften vor 17 Jahren, eine Hauptwohnung (ca. 115qm) + eine Einliegerwohnung Hinterm Haus (ca. 50qm). Auf den Kaufvertrag steht deutlich folgenden Wohnbereich: ca. 165qm Dachgeschoss+ EinliegerWohnung. , Makler war eine Hausbank.

So jetzt nach 17 Jahren haben uns entschieden, die Wohnungen zu renovieren und zu verkaufen. Plötzlich tauchte jemand aus der Bauamt auf und meinte sie bekäme den Hinweis (von der gute alte Rentnerin Nachbarin, der mit der ganze Straße Streit hat), Wir würden illegal eine Wohnfläche benutzen. Leider gab es damals 2003 über das Haus keine Pläne beim Kauf. Da das Gebäude älter als 1940 ist. Auf den Pläne des Bauamt ist tatsächlich wirklich so, das die EWG nicht als Wohnbereich da steht. aber wurde uns schriftlich von einer Bank alles als Wohnbereich verkauft und nutzen es auch so, uns meinte man sogar man kann die EWG vermieten wenn man wollen würde.

an wen oder wo soll ich mich als erstes wenden ?

meine Frage ist auch: da in letzter Zeit die Rentnerin oft bauliche Veränderungen getätigt hat, war die Person der Bauamt oft bei ihr zuhause und sind meiner Meinung gut befreundet. Kann es sein das dahinter etwas steckt?

kann man irgendwo herausfinden, wann die letzte Veränderungen auf die Pläne gemacht wurden oder so?

Nachtrag>>> „17 Jahre lang haben wir für die eLW Grundsteuer bezahlt“

bitte keine Kommentare wie hättest früher sehen sollen und und und...

für jede Nützliche Antwort wäre ich wirklich dankbar.

Haus, Recht, Immobilien, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung
Eigentümer verschwunden, was darf man?

Folgender Sachverhalt:

Es gibt zwei Eigentümer A und B eines Hauses. Nach einem großen Streit vor 10 Jahren ist A ausgezogen. B hat daraufhin den Kontakt abgeblockt, ist jedoch im Haus geblieben. A hat nichts unternommen, da er keinen Ärger haben wollte.

A versuchte nach knapp 10 Jahren mit B zu sprechen und eine Einigung zu finden bzgl. des Hauses, B wollte aber nichts davon hören. Daraufhin hat A die Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt, die auch genehmigt wurde. B hat dagegen nichts gemacht, sondern ist verschwunden und hat alle seine Sachen im Haus gelassen, bis auf ein paar Wertsachen, Portmonee etc. und einen Brief mit den Worten "Mein Teil gehört den Aufräumern!" hinterlassen. Beim Betreten des Hauses fand A einen sogenannten "Messie-Haushalt" vor. Nachbarn haben nun zu A gesagt, er soll für Ordnung sorgen, sonst rufen sie das Ordnungsamt.

Was darf A nun tun? Darf er das Haus ausräumen ohne Zustimmung von B? Was passiert, wenn B doch zurück kommt und dann alles leer ist?

Was geschieht nach einer erfolgreichen Versteigerung mit den Gegenständen im Haus, wenn diese nicht vorher ausgeräumt werden konnten? Muss ein Gerichtsvollzieher gerufen werden, um die Gegenstände zu lagern und von B abholen zu lassen? Kann A für die Besitztümer von B haften? Oder wird bei einer Teilungs- / Zwangsversteigerung auch das Inventar im Haus gekauft, falls dieses zum Zeitpunkt der Versteigerung unbewohnt ist?

Ich danke für Eure Antworten!

Recht, Besitz, Eigentümergemeinschaft, Eigentum, Messie, Nachbarn, Teilungsversteigerung
Mehrfamilienhaus WEG eigene Satellitenschüssel?

Hallo zusammen,

wir haben seit ein paar Wochen einen neuen Eigentümer in unserer WEG, der gerne eine Satellitenschüssel installieren wollte. Dazu holte er sich mutmaßlich die Erlaubnis der Verwalterin ein.

Ich hatte dem Eigentümer erklärt, dass mMn ein Beschluss auf der nächsten Eigentümerversammlung erfolgen müsste. Bislang sind alle Wohnungen durch einen Kabelanschluss versorgt. Nun hat der Neueigentümer selbst Hand angelegt und seine private Schüssel auf dem Hausdach installiert und hierzu den noch vorhandenen, alten Antennenmast genutzt. Die Kabel hat er durch einen bislang hierfür nicht verwendeten, wohl Leerschacht, des Schornsteins gelegt und Löcher eingebracht.Die Verwalterin hat mir daraufhin geschrieben, dass der Sachverhalt als TOP auf die kommende Eigentümerversammlung gelegt werde und es mir frei stehe, privatrechtlich dagegen vorzugehen.Entweder stehe ich jetzt auf dem Schlauch, aber ich sah meine Position als die korrekte an. Geht es hierbei nicht auch um versicherungsrechtliche Fragen, falls es zu Unwetterschäden durch Blitz, Sturm etc. kommen könnte? Ich habe keinerlei Kenntnis, wie es um die Befähigung des Eigentümers steht, derlei Anlagen zu installieren, abzusichern etc.Habe das Gefühl, dass die Verwalterin mich dort als den lästigen Nörgler abstempeln möchte. Vielleicht habt Ihr ja eine Idee/ Meinung, was der richtige Weg wäre.

Recht, Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Weg
Was ist für Vermieter ein Zitat "überaus angenehmes Mietverhältnis"?

Hi,

ich wohne schon lange in meiner aktuellen Wohnung. Als ich hier eingezogen bin, wollte ich nichts mit den anderen Bewohnern zu tun haben und ich habe mich auch 3 Jahre nicht einmal über die Alkoholiker beschwert, die es hier jede nacht krachen lassen haben.

Da bekam ich jedes Jahr 4 Wochen bevor sich mein Einzugsdatum wiederholt einen Brief vom Vermieter, mit dem Satz "Wegen dem überaus angenehmen Mietverhältnis verzichten wir auf eine Mieterhöhung. (Ich habe einen Staffelmietvertrag)

Dann habe ich mich über die Alkoholiker beschwert, weil wirklich zu laut war und jede Nacht Ruhestörung.

In der selben Zeit habe ich den Nebenjob als Hausmeister angefangen hier bei meinem Vermieter.

Da habe ich öfters angerufen, wenn die Mülltonnen zu klein waren oder Luft in der Heizung oder sonst was, wo ich nicht sicher war, wie ich drauf reagieren sollte.

Dann wurden immer Mieterhöhungen durchgezogen.

Jetzt ist meine Frage: Was wollen Vermieter, dass es wieder zu einem "überaus angenehmen Mietverhältnis" wird?

Ich habe jetzt genug Erfahrung in dem Nebenjob dass ich selbst weiss, was ich machen muss und Ewas die Eigentümer gemacht haben wollen, wann es zu schmutzig ist und gereinigt werden muss.

Wollen die Vermieter, dass ich mich nicht melde, jeden Monat meine Stundenzettel schicke und sonst die Miete bezahle und eigentlich nichts hören und sehen von mir?

Jemand Vermieter hier?

Wohnung, Recht, Vermieter, Eigentümergemeinschaft, Hausmeister, Hausverwaltung
Rücklagen-/Instandhaltungskonto durch Verwalter nicht ordnungsgemäß angespart, was tun?

Servus und hallo,

mal wieder bewegt mich eine Frage bzgl. unserer Eigentumswohnung/Eigentümergemeinschaft hier her.

Diesmal geht es um unseren Hausverwalter, der in meinen Augen das Rücklagen-/Instandhaltungskonto nicht korrekt anspart/bedient.

Für Reparaturen oder sonstigen Instandhaltungen haben wir in der Eigentümergemeinschaft ein extra Rücklagenkonto neben dem normalen Hausgeldkonto, von dem laufende Kosten beglichen werden.

Nun ist uns wiederholt bei der letzten Jahresabrechnung (die extrem verspätet kommt für 2018, auf die korrekte von 2017 warten wir auch noch, aber das ist eine andere Geschichte) aufgefallen, dass Geld auf dem Rücklagenkonto fehlt. Wir haben den Hausverwalter bei der letzten Versammlung in 2018 bereits darauf angesprochen und ermahnt er solle zügig alle Zahlungen ordnungsgemäß auf das Rücklagenkonto buchen. Jeden Monat zahlen wir Geld für die Rücklagen neben dem normalen Hausgeld ein.

Nun mussten wir wie gesagt wieder feststellen, dass noch mehr Geld fehlt. Mittlerweile fast 5000€. Der Hausverwalter ist jedoch der Meinung nur einmal im Jahr, meist zum Ende des Jahres die Rücklagen einzahlen zu müssen. Solange würde er angeblich das Geld auf dem Hausgeldkonto parken, damit dieses nicht bei Ausgaben ins Minus rutscht. Ob dies wirklich der Fall ist, könnten wir bislang nicht richtig prüfen.

Nun meine Frage, macht sich der Verwalter durch sein tun oder nicht tun...(Geld nicht korrekt buchen) strafbar? Wenn ja auch, wenn er das Geld nur auf dem Hausgeldkonto parkt und es nicht für sich oder zweckfremde Dinge verwendet? Im Internet habe ich bislang nicht wirklich passendes gefunden.

Wir wissen nicht ob er das Geld abbucht und für andere Dinge verwendet, das würde ich aktuell auch nicht unterstellen wollen. Ich möchte nur wissen ob er sich bereits strafbar macht, wenn er es nicht ordnungsgemäß jeden Monat auf dem entsprechenden Konto anspart, sondern angeblich erst am Ende eines Jahres auf das Rücklagenkonto schiebt, soweit das Geld denn dann da sein mag?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter, Weg
WEG: Wann ist ein Beschluss nichtig? Wie verbindlich ist das Versammlungsprotokoll?

Hallo,

bei der Eigentümerversammlung wurde für einen (sau teuren) Elektroauftrag abgestimmt, zu dem lt. Versammlungseinladung nur 2 Angebote vorlagen. Auch das Versammlungsprotokoll gibt keine Auskunft über ein drittes Angebot.

Laut gesetzl. Vorschrift sind 3 Angebote notwendig. Liegen keine 3 Angebote vor, ist die Abstimmung also nichtig.

Ich war auf der Versammlung nicht anwesend. Auf Anfrage beim Verwalter, behauptete er, es hätte ein drittes Angebot bei der Versammlung vorgelegen. Dieses hat er mir jedoch (trotz 3maliger Nachfrage innerhalb von 14 Tagen) bis heute nicht zugesendet. Letzte Antwort des Verwalters, vor 10 Tagen: "Ich muss das Angebot nur noch einscannen".

Nun ist die Frage, blufft der Verwalter, oder gibt es das dritte Angebot tatsächlich?!

Wenn ich mir sicher sein könnte, dass es das dritte Angebot nicht gibt, oder dass nur die Informationen der Einladung und des Versammlungsprotokolls ausschlaggebend sind, dann könnte ich auf Nichtigkeit des Beschlusses klagen, und könnte mir sicher sein, dass ich die Klage gewinne. Wenn der Verwalter aber plötzlich bei der Gerichtsverhandlung ein drittes Angebot vorlegt, und die Versammlungsprotokolle nicht ausschlaggebend sind, dann habe ich die Klage verloren.

Nun die Frage:

Was ist ausschlaggebend für den Erfolg der Klage,--- Die Informationen der Einladung und der Versammlungsprotokolle, oder wird es vom Gericht akzeptiert, wenn der Verwalter nachträglich das drittes Angebot vorweisen kann?

Ich bin der Meinung, und habe den Anspruch, dass ein Versammlungsprotokoll für die nicht-Anwesenden alle notwendigen Informationen enthalten muss. Spätestens auf direkte Nachfrage eines Eigentümers muss der Verwalter die Auskunft belegen

Gibt es gesetzliche Bestimmungen dazu? Präzedenzfälle?

Außerdem: In der TE steht, dass das Protokoll vom Vorsitzenden unterzeichnet werden muss. Beiratsvorsitzender bin ich selbst. Das Protokoll wurde mir aber nie zur Unterschrift vorgelegt. Ein weiterer (wenn auch marginaler) Grund zur Ungültigkeit der Abstimmung, oder?
Thanx für Infos ...
Foh

Die Einladung und das Versammlungsprotokoll sind entscheidend. 100%
Protokoll egal. Es reicht das 3. Angebot vor Gericht vorzuweisen. 0%
Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Weg, Wegerecht, Wirtschaft und Finanzen
Muss ich hinnehmen, dass die Eigentümergemeinschaft das Haus verrotten lässt, wenn ich Einzige bin, die Interesse daran zeigt den Wert zu erhalten?

Ich habe eine Eigentumswohnung finanziert. Ich war superglücklich und mag die Wohnung sehr. Die 5er Eigentümergemeinschaft besteht aus 4 Eigentümern, die sich untereinander absprechen. Ich habe dadurch keinerlei Stimmrechte auch wenn ich sie juristisch hätte. Verkaufen kann ich die Wohnung nicht, da noch eine Förderung daran hängt. Die anderen Wohnungen im Haus wurden alle vermietet und den Eigentümern ist der Wert der Immobilie egal. Aktuell wurden die Leuchten ausgetauscht, weil die Beleuchtung völlig unzureichend ist. Die neuen Leuchten sind hässlich udn aus Plastik, während die alten aus Glas waren und es sollten nur die Leuchtmittel ausgetauscht werden und 2 neue Bewegunsgmelder angebracht werden. Die neuen Leuchten sind ganz billige anfällig von jedem manipulierbare Spotstrahler, die keinen Weg ausleuchten und das Haus optisch abwerten, zumal man nach nun 25 Jahren dicke schwarze Kreise an der Hauswand sieht, sodass man streichen müsste. Die Wände werden im Flur nicht gestrichen, das Mieterklientel verschlechtert sich dramatisch und ich weiß nicht, ob es Rechtsmittel gibt, dagegen vorzugehen, da ich gegen 4 Eigentümer mich stellen muss. Die Hausverwaltung erweckt auf mich den Anschein, da mittendrin unter der Decke zu stecken. Ich würde am liebsten auch die Hausverwaltung wechseln, aber vor allem habe ich Angst um meine Immobilie, die von Außen immer hässlicher wird und dadurch tatsächlich an Wert verliert. Aktuell wüsste ich gern, was ich gegen diese Billigbeleuchtung machen kann, die nicht beschlossen wurde nach Kostenvoranschlag, sondern nur anhand der Gefahrensituation, dass es heller sein muss.

Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentum
Kiffende Nachbarn?

Hallo, ich bin Eigentümer von einer Wohnung in einem kleinerem Hochhaus mit 7 Etagen von jeweils 3 Parteien. Ich bewohne eine Wohnumg in der 4. Etage.

Leider wohnen Mieter auf der zweiten Etage, die ständig auf dem Balkon kiffen. In der dritten Etage wohnt ein Ehepaar, welches fast täglich die Enkelkinder zu Besuch hat.

Wir beide haben die kiffende Familie angesprochen, nur hält es nicht lange an.

Ich rief vor 2 Tagen freundlich herunter, ob man drinnen kiffen könnte, denn die ganze Wohnung würde stinken. Mit meinem Nachbarn unter mir habe ich geredet und er meinte, dass er sie mehrfach angesprochen hätte.

Nun ging es wieder los, nur dieses mal war ich nicht mehr freundlich und habe mit der Taschenlampe runter geleuchtet und "Scheix Kiffer" gebrüllt.

Wie beim ersten mal sind die Leute sofort rein gegangen.

Ich habe jedoch keine Lust, die Leute jedes Mal verbal durchzurütteln, zumal es eh nicht lange anhält, aber ich möchte meine Balkontüre offen lassen, ohne das meine Wohnung wie eine Kifferhöhle stinkt.

Ich spielte mit dem Gedanken, deren Wohnungstüre mit einem Plakat aus ein paar DIN A4 Blättern zu zu pflastern, aber ich denke, dass dies rufschädigend und ein Eigentor sein könnte.

Drogen zu konsumieren ist ja leider auch keine Straftat.

Oder sollte ich wegen Drogenbesitz, denn wer Drogen konsumiert, wird diese auch besitzen, Strafanzeige erstatten? Könnte es Wirkung zeigen, wenn ich zeitgleich wegen der minderjährigen Kinder im Haus das Jugendamt einschalte?

Der Geruch macht mich wahnsinnig, mir wirds davon übel.

Miete, Mieter, Gesetz, Immobilien, Drogen, Betäubungsmittel, Drogenmissbrauch, Eigentümergemeinschaft, Eigentum, Eigentumswohnung, Nachbarn, Strafanzeige, Straftat
Was kann ich mit der Wohnungstür machen?

Hallo, Ein Wohnungseigentümer verweigert die Zustimmung, obwohl laut BGH Urteil nachstehendes zwingend Gemeinschaftseigentum ist. Zum ersten will der Eigentümer, der UG - Wohnung ein Gitter vor sein Schlafzimmerfenster montieren lassen. Von der Hausverwaltung bekamen alle Wohnungseigentümer ein Schreiben nach WEG § 23 (3), worauf wir ankreuzen mussten, ob die rund 800€ vom Nebenkosteenkonto oder vom Rücklagenkonto bezahlt werden sollen. Drei von vier Wohnungseigentümer schickten das Schreiben fristgerecht zum 05.01.16 zurück. Ein Wohnungseigentümer hat es bis dato noch nicht getan.

Jetzt zu meinem Problem. Meine Wohnungstür und der Rahmen sind so verzogen, dass ich sie nicht mehr abschließen kann. Wenn die Haustür geöffnet oder geschlossen wird, wackelt unsere Wohnungstür im Schloss laut.

Laut BGH Urteil ist diese auch zwingend Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für Reparaturen u. Erneuerung sind von den Wohneigentümer zu leisten. Ich schickte der Hausverwaltung 2 Angebote, rund 1000€. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung erfuhr ich, dass sie noch ein drittes Angebot angefordert hat. Weiter meinte er, dass er den Wohnungseigentümer nicht traue, und bis zur Versammlung im Nov. warten will. Das Protokoll der Versammlung 2015, erhielten wir erst ende Feb.
Solange kann ich mit der Wohnungstür nicht warten.

Fragen: Was kann ich mit der Wohnungstür machen? Was kann man gegen einen Wohnungseigentümer unternehmen, der einfach zu allem nein sagt?

Zusatzfrage: Muss die Eigentümergemeinschaft, dass nachträgliche einbauen eines Fenstergitters bezahlen?

Eigentümergemeinschaft
Kann man mir Tierhaltung als einzigem Eigentümer in einer WEG verbieten ?

Hallo zusammen,

ich lebe in einer Eigentümergemeinschaft und bin auch selber Eigentümer der von mir bewohnten Wohnung. Vermutlich aus Langeweile oder kindlichem Gemütszustand heraus, beschwert sich eine andere Eigentümerpartei in unregelmäßigen Abständen über angeblich "nahezu unaushaltbaren Katzengeruch" im Treppenhaus, welcher von meiner Wohnung ausgehen soll. Letzte Woche war es mal wieder soweit. Vorher herrschte seit August Ruhe. Mir liegen mehrere zuverlässliche Zeugenaussagen vor, die bestätigen, dass eine Geruchsbelästigung außerhalb meiner Wohnung definitiv nicht existent ist (innerhalb auch nicht, aber das nur am Rande..

Leider wohnt die betreffende Eigentümerpartei schon recht lange in der Anlage (ca. 20 Jahre) und ich erst kurz (3 Jahre). Aus meiner Erfahrung als Mietverwalter heraus weiß ich, dass solche Querulanten leider häufig eine unheimliche Zugkraft entwickeln und andere Mitbewohner auf ihre Seite ziehen, da diese Angst haben, sonst selber ins Schussfeld zu geraten. Daher möchte ich die Situation nicht unterschätzen.

Ich frage daher rein vorsorglich, da ich hier weiteren Ärger vermute: Könnte die WEG explizit nur mir per Beschluss die Katzenhaltung untersagen, oder wäre dies nur generell für die ganze WEG möglich? Quasi "Ganz oder gar nicht!".

Als Zeichen meines Entgegenkommens werde ich in 14 Tagen übrigens die Dichtungen meiner Wohnungstür erneuern und eine Schallex-Schiene (Mechanische Luftabdichtung unten) einbauen lassen um den Luftaustritt aus meiner Wohnung auf ein Minimum zu reduzieren. Evtl. werde ich sogar die ganze Tür gleich aus Sicherheitsgründen tauschen lassen, aber das ist noch nicht sicher. Ich habe gegenüber der anderen Eigentümerpartei bereits ausdrücklich betont, dass dies kein Schuldeingeständnis meinerseits, sondern lediglich ein Zeichen des Entgegenkommens im Sinne einer friedlichen Gemeinschaft ist. Dennoch weiß man ja, leider wie sowas in der Praxis läuft: Wenn man ein Problem feststellen WILL, dann wird sich die persönliche Einbildung schon was zurechtbasteln und ich vermute daher stark, dass die andere Eigentümerpartei hier noch Katze riechen würde, selbst wenn ich 9 Dutzend Rosen vor die Tür kippe ...

Wohnung, Katze, Recht, Eigentümergemeinschaft, Geruch, Weg
Gehört die Wohnungseingangstür zum Gemeinschaftseigentum?

Hallo, meine Wohnungseingangstür ist kaputt.

Ich dachte, sie ist Gemeinschaftseigentum und wird somit von der Eigentümergemeinschaft bezahlt.

Ich rief beim Hausverwalter an und er sagte mir, dass die Tür Sondereigentum ist und vom Eigentümer gezahlt werden muss.

In der Teilungserklärung steht folgender Passus unter "Sondereigentum":

    **§3 Gegenstand des Wohnungseigentums:** 
    
    Bezüglich des Sondereigentums wird klargestellt bzw ergänzt, dass hier neben den im Aufteilungsplan gekennzeichneten Räumen insbesondere auch gehören:

a) Fußbodenbelag, der und Deckenputz der zum Sondereigentum gehörenden Räume
b) die Innentüren der im Sondereigentum gehörenden Räume
c) nicht tragende Zwischenwände
d) die Versorgungsleitungen, die nur der Versorgung einer bestimmten Einheit dienen vom Verteilungskasten bzw von der Verteilungsleitung an
e) Entsorgungsleitungen, die nur der Entsorgung einer bestimmten Einheit dienen bis zur Anschlussstelle an die der gemeinsamen Entsorgung dienenden Leitung bzw Anlage
f) Heizungskörper innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume, 
g) Balkonbeläge

Ansonsten steht nichts weiter zu Sondereigentum drin.

Sehe ich das richtig dass der Hausverwalter unrecht hat und meine Wohnungstür als Gemeinschaftseigentum gilt?

Vielen Dank!

Recht, Anwalt, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Wohnungstür, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
Hilfe bei Gängeleien/Mobbing durch Hausverwaltung und Miteigentümer/Wohnungseigentümergemeinschaft)

Seit 5 Jahren wird ein Problem mit einigen Nachbarn einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer deutlicher. Einzelne Anwohner (wie so oft natürlich nicht alle), die ebenso wie ich Eigentümer einer Wohnung in der betreffenden Liegenschaft sind und die zudem von der Gemeinschaft in den Verwaltungsbeirat gewählt wurden, um die Hausverwaltung zu "entlasten", spielen sich seit jeher als "Hauspolizei" auf und setzen im Grunde nur ihre eigenen Interessen durch. Leider besteht seit mehreren Jahren eine Antipatie dieses Verwaltungsbeirats meiner Person gegenüber, da wir in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Ansichten mehrfach Diskussionen hatten und diese sich aufgrund deren ausgeprägter "narzisstischer Persönlichkeit" von mir scheinbar bzgl. ihres Egos bedroht fühlen und nichts unversucht lassen, mir "eins auszuwischen". Leider ist der Ansprechpartner der Hausverwaltung zugleich ein konfliktscheuer Mensch, der, obwohl er sich in Fragen der Hausgemeinschaft neutral und beratend verhalten sollte, sich aufgrund sozialer Inkompetenz von dem Verwaltungsbeirat als ausführendes Organ der eigenen Interessen "vor den Karren spannen" lässt. Inzwischen ist es soweit gekommen, dass ein vernünftiges Gespräch, das viele Konflikte ausräumen könnte, weder mit dem Verwaltungsbeirat, noch nunmehr auch mit der Hausverwaltung möglich ist. Diese schickt mir bloß regelmäßig Aufforderungen seitens des Verwaltungsbeirates (per E-Mail), geht aber einem persönlichen Gespräch mit mir, um das ich regelmäßig bitte, konsequent aus dem Weg, lässt mir durch das Sekretariat ausrichten, dass ein Gespräch mit mir nicht gewünscht sei und ich den Weisungen folgeleisten solle. Dabei geht es um solche Dinge wie: meine im Sondernutzungseigentum Garten gepflanzten Büsche seien zu hoch und müssten entfernt werden, während andere Anwohner in ihrem Garten viel höhere Bäume mit kräftigerem Wurzelwerk und näher an der Hausfassade stehen haben; ich darf mit einem Holzkohlegrill nicht grillen, während andere dies in Sommermonaten regelmäßig tun (Holzkohle), eine Pallisade, die ich an einigen offenen Stellen am Zaun entlang lose aufgestellt (nicht fest verbaut) habe, damit mein Hund nicht über die nur 50cm hohe Umzäunung des Einzelgartens springt, wird mir als zweiter Zaun ausgelegt, der eine allstimmige Zustimmung aller Eigentümer erfordere (meinen Argumenten wird nicht im Ansatz Gehör geschenkt), regelmäßig wird über meine Gartengestaltung gewettert, während andere Gärten in meinen Augen deutlich ungepflegter aussehen, etc. Kurzum, ich fühle mich seit Langem gegängelt und kann mich scheinbar nicht wehren. Andere Eigentümer lassen sich von dem lautstarken "Poltern" der betreffenden Herren beeinflussen und erkennen so das Problem nicht, haben wohl eher zwischenzeitlich die Idee, ich sei tatsächlich "irgendwie komisch". Welche Möglichkeiten habe ich, mir Gehör zu verschaffen und mir nicht alles gefallen lassen zu müssen? Bleibt nur der Weg zum Anwalt?

Garten, Rechte, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Sondernutzungsrecht

Meistgelesene Fragen zum Thema Eigentümergemeinschaft