Erneuerung Schließanlage Eigentümergemeinschaft?
Kann die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich einen Beschluss über den Austausch der Schließanlage im Haus treffen? ( Alte anlage ca. 30 Jahre alt, Ersatzzylinder kosten jeweils ca 300 €, aus diesem Grund soll getauscht werden.
6 Antworten
Natürlich und wenn Du ganz ehrlich bist, macht das logischerweise auch Sinn...
Es gibt verschiedene Richtlinien für eine Eigentümergemeinschaft. Um einen bestimmten Beschluß zu fassen. Nehmen wir an Sturm oder Feuer. Wenn kein anderer erreichbar kann einer alleine entscheiden um eine Firma mit der Reparatur anzufangen. Dann gibt es einige Beispiele für einen Mehrheitsbeschluß. Und auch wo es einheitlich sein muß.
Da gibt es im Netz auch Aussagen/ Bestimmungen/ Beispiele zu.
Eine alte Schließanlage, wo man nie so genau weiß wo und wie viele Schlüssel nachgemacht sind und oder wenn ein Hauptschlüssel verloren/ geraubt wurde, kann natürlich ein Sicherheitsrisiko darstellen. Beschädigte Schlösser. Irgendwann ist der Tausch nötig.
... meine Ersatzzylinder kosten incl. 5 Schlüssel incl. Einbau rd. 100 EUR.
Und die Mitglieder einer WEG dürfen, so zumindest bei uns gem. TE.
Dir ist aber auch klar, dass Zylinder bei Nachbestellungen immer teurer werden... Wenn eine Schließanlage 10 Jahre alt ist, kosten Ersatzzylinder längst nicht so viel wie beiner 30-jährigen Anlage...
... meine sind aus 1994 und müssen wegen Schlüsselverlust gelegentlich getauscht werden.
na ja, es gibt Schließanlagen von günstigen Herstellern und dann aber auch nur als Beispiel ZEISS-Ikon, da gibt es schon Unterschiede...
... jeder Verwalter muss wirtschaftlich arbeiten, wir haben meist BAB bzw. EVVA und andere.
Ich hoffe, die Teppichetage löscht mich jetzt nicht wg. Werbung. Die haben mich auf dem Kieker!
na ja, BAB wurde ja mittlerweile wohl von IKON aufgekauft und EVVA gehört auch eher zu den Billig-Zylindern... Man merkt dann schon den qualitativen Unterschied... ;-)
... bei fast 30 Jahren ohne Probleme bin ich zufrieden, keine Ausfälle bisher.
Aus euren Verträgen geht hervor, was die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschließen kann und darf und was nicht. Normalerweise (wenn nichts anderes im Vertrag steht) würde eine neue Türschließanlage dazugehören.
also zählt das nciht als bauliche veränderung oder ähnliches sondern als ganz normale Verwaltung und kann per Mehrheitsbeschluss entschieden werden?
... es wird ja nichts geändert, nur das Eigentum der Gemeinschaft repariert/ausgetauscht.
Ja, genau dafür wird eine Eigentümerversammlung gemacht und abgestimmt.
Gibt es irgendwo ein derartiges Beispiel für einen Mehrheitsbeschluss? habe eine Klagefreundliche gemeinschaft