Eigentümergemeinschaft: Wie gehe ich vor, wenn ich Fenster in Balkontüre wechseln möchte?
Hallo,
Ich habe ein neues Einzelzimmer-Apartment mit einem Doppelfenster ca 1,4x1,4 m auf 90 cm Höhe gekauft. Der Bauträger hat nachträglich einen Feuerschutz-Balkon vor diesem Fenster gesetzt, da ein zweiter Rettungsweg gebraucht wurde. Eine Balkontür bauen Sie jedoch nicht ein.
Der Balkon sieht super aus und besteht aus hochwertigen Materialien, aber ohne Balkontür kann man ihn nicht nutzen sondern nur anschauen.
Wenn alle Wohnungen im Hause verkauft sind, möchte ich gerne über die Eigentümergemeinschaft versuchen, das Erlaubnis zu bekommen, das Fenster mit einer doppelflügigen Balkontür zu ersetzen und mir das Erlaubnis einholen, den Balkon im Alltag zu benutzen.
Ich weiß aber echt nicht, wo ich anfangen soll. Erstmals Angebote einholen, was es alles kosten würde? Das kriege ich hin. Aber wie gehe ich das mit der Eigentümergemeinschaft an?
Sie müssen bestimmt erstmals zustimmen, dass ich den Umbau mache. Muss die Teilungserklärung geändert werden, oder reicht es, wenn alle unterschreiben, dass sie mit der Nutzung einverstanden sind.
Gibt es sonst etwas, was berücksichtigt werden muss?
Vielen lieben Dank für die Unterstützung!
Angelika in DA-Eberstadt