In einem normalen Zimmer Badezimmer bauen?

JaNa240495  31.08.2023, 21:47

Ich verstehe die Frage jetzt nicht - das Badezimmer ist doch eingebaut - und in Funktion - was soll dann die Hausverwaltung dann noch für Einwände einbringen?!

Zpltd 
Fragesteller
 31.08.2023, 21:53

Das ist genau das was wir nicht wissen, ob die Hausverwaltung irgendwie später sich involvieren kann. Wie ich deiner Antwort verstehe, wahrscheinlich nicht.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Gedanken sind schon nicht verkehrt.

Dieses ominöse zweite Bad im Zimmer 3 muss ja Irgendwann nach Erstellung der Pläne eingebaut worden sein. Wahrscheinlich nach Gründung der WEG.

Allerdings haben wir ja zu 99,9% in unseren Wohungen eine Schwerkraftentwässerung. Das Abwasser fließt nach unten. Wohnt da jemand?

Das kann ja schlecht unbemerkt eingebaut worden sein. Die Hausverwaltung müsste es wissen. Unmittelbare berührte Nachbarn auch.

Selbst wenn da nur ein Keller drunter ist, dann laufen doch Leitungen im Bereich von Gemeinschaftsflächen oder von anderen Sondereigentümern.

Da muss es ja einen Beschluss der ETV mit Gestattung, Kostenzuweisung, Rückbauverpflichtung, etc. geben.

Das so ein Umbau gänzlich im Geheimen durchgeführt wurde, das ist für mich nicht vorstellbar. Aber ich kenne die WEG auch nicht.

Wer verwaltet denn dort? Hat der jetzige Eigentümer alle Protokolle der Versammlungen parat? Was sagt der überhaupt dazu?

Na denn, wenn das ein "Schwarzbau" sein sollte, also ohne Genehmigung der ETV mit der entspr. erforderlichen Abstimmungsmehrheit, dann würde ich die Wohnung auf gar keinen Fall kaufen.

Nachträglich ist sowas absurd.

(Allerdings, wenn sich alles, aber auch wirklich alles, innerhalb der Geometrie der Wohnung abspielt, ohne Durchdringung zu Anderen oder Gemeinschaft, dann wäre es okay. Ich kann es mir nur schwer vorstellen.)

Also Ihr wollt die Wohnung kaufen - nicht mieten - und habt euch das Objekt jetzt so angeschaut.

Dann denke ich, ist alles in Ordnung, sonst hätte der Makler oder derjenige, der die Führung gemacht hat, euch darauf hinweisen müssen, dass das Bad ggf. wieder zurück gebaut wird.

Ansonsten ist es, wenn ihr diese Wohneinheit erwerbt, Eure Sache, wie ihr sie einrichtet und was ihr damit macht - solange die anderen Einheiten und Parteien in der Nutzung ihrer Sache nicht geschädigt oder behindert werden.

D.h. übertrieben gesehen, wenn ihr meint im ehemaligen Wohnzimmer auch ein riesen SPA einzurichten, dürftet ihr das, wenn es euer Eigentum ist auch tun - solange die Arbeiten dahingehend Sach- und Fachgerecht durchgeführt wurden und durch die Umbauten die anderen Wohneinheiten und deren Nutzung wie Heizung, Wasser und Abwassersysteme nicht behindert oder beschädigt werden, dürfte sogar das möglich sein.

Und umgekehrt könntet ihr genauso dieses Bad auch wieder rausbauen und da sonst was reinbauen, wenn sie euch gehört.

Nein, darf man nicht.

Man darf nur Veränderungen vornehmen, die man später problemlos wieder rückgängig machen kann.

Es sei denn, es ist individuell was vereinbart worden.

Naja... man braucht ein Badezimmer... Also verstehe nicht ganz wo dein Problem ist?
Es gab also 2 Badezimmer in der Wohnung?

Zpltd 
Fragesteller
 31.08.2023, 21:51

Ja, aber der zweite Badezimmer war später eingebaut also dieser sieht im Plan als ein 3. Zimmer.

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Wintermadl  31.08.2023, 21:52
@Zpltd

Na wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich um eine Eigentumswohnung? Drinnen bist du da frei zu machen was du willst, solange du die Bausubstanz nicht beeinträchtigst.

Bei Außenmaßnahmen brauchst du die Zustimmung der anderen Wohnungsbesitzer im Haus.

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