Darf ich der Hausverwaltung bescheid sagen?

7 Antworten

Eigentlich haben Mieter ihre eigenen Lampen und es ist euer Problem.

Aber wenn die Lampe mitgemietet ist, kannst du anrufen.

Sofern im Mietvertrag keine Kleinreparaturpauschale vorgesehen ist, solltest du schon der Hausverwaltung den Schaden/defekt melden. Oder zumindest derjenige der den Mietvertrag mit der Hausverwaltung geschlossen hat.

Ist jedoch eine Kleinreparaturpauschale festgelegt, müssen kleinere Defekte bis zur max. Obergrenze der Kleinreparaturpauschale selbst übernommen werden.

Meist steht im Mietvertrag dann eine Summe von 50 bis 200€. Alles was über diesen Betrag hinausgeht und nicht selbst vom Mieter mutwillig verursacht wurde, muss von der Hausverwaltung übernommen werden.

ThomasM1982X  24.09.2021, 20:16

Ach ja, eine defekte Glühlampe wechselt man selber, auch wenn die ganze Leuchte kaputt ist kauft man einfach eine neue Leuchte und gut ist.

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Nein, das wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 5.000€ bestraft oder in besonders schweren Fällen auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Natürlich darfst du der Hausverwaltung Bescheid geben.

chriskmuc  24.09.2021, 20:37

Die juckt sowas aber nicht ...

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Licht kaputt?

Glühlampe selbst wechseln!

Du kannst vielleicht einfach mal das Leuchtmittel wechseln.... ist ganz einfach.