Licht ohne Schalter?

6 Antworten

In vielen Wohnungen ist in der Tat ein Stromauslass in der Wand über dem Waschbecken. Dieser dient zum Anschluss eines Spiegelschranks, der normalerweise einen eigenen Lichtschalter eingebaut hat.

Dies würde bedeuten, dass der (vom Vermieter?) montierte Spiegel bzw. die dazu gehörige Leuchte nicht für diesen Platz geeignet ist.

Wenn allerdings der Vermieter diese etwas sonderbare Leuchte bzw. Spiegel mit Leuchte an dieser Stelle montiert hat, dann hat er einen Fehler gemacht. Da ich oft in verschiedenen Hotels zu Gast bin, kenne ich viele solcher komischen Lampen und meistens findet sich dann doch ein Schalter, der so angebracht ist, dass man ihn nicht als Schalter erkennt.

Deshalb wäre es hilfreich, wenn Du mal ein Bild von der Situation hier rein stellst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Das ist eindeutig Sache des VM und kannst es reklamieren.

Lt. MV hat der VM dem Mieter die Mietsache in einem vertragsgemäßem Gebrauch geeignetem Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem zu erhalten.

Hast du geprüft, ob es an der Lampe einen Ausschalter gibt oder er über integrierten Bewegungsmelder oder Gestensteuerung schaltet?

Sonst den VM kontaktieren - selbstverständlich muss eine Lampe schaltbar sein, ohne den Stromnkreis an dem Sicherungsautomaten unterbrechen zu müssen. Das gehört IMHO zur mietvertrglich geschuldeten Funktionstüchtigkeit einer installiertwen Beleuchtungseinrichtung.

Ein Bild wäre hilfreich. Oder mal beim Vermieterverein deiner Stadt anrufen und nachfragen.

Wenn die Leuchte zur Wohnung gehört, muss es außer der Sicherung eine weitere Schaltmöglichkeit geben. Wenn nicht, ist das durchaus ein Reklamationsgrund.

Ein Bild von der Leuchte könnte hilfreich sein.