Frage:
Wir sind vor etwa 3–4 Tagen in unsere neue Wohnung eingezogen. Als wir vor ein paar Monaten den Mietvertrag unterschrieben haben, wurde uns gesagt, dass es in unserem fensterlosen Badezimmer eine Lüftung gibt. Da zu diesem Zeitpunkt die Elektrik noch nicht angeschlossen war, konnten wir das natürlich nicht überprüfen.
Im Bad gibt es ein Gitter, das wie eine Lüftung aussieht, und auch die Badezimmertür hat unten einen Lüftungsspalt. Deshalb haben wir beim Einzug nicht weiter darüber nachgedacht.
Vor ein paar Tagen haben wir dann das Licht angeschlossen und versucht, die Lüftung einzuschalten. Dabei mussten wir leider feststellen, dass keine richtige Lüftung vorhanden ist weil eben weder Geräusche bemerkbar waren noch bei dem "Flammentest" sich irgendwas bewegt hat.
Daraufhin haben wir die Hausverwaltung kontaktiert, die einen Elektriker geschickt hat. Dieser hat uns direkt gesagt, dass es definitiv keine elektrische Lüftungsanlage gibt und die Dame die uns die Wohnung vermietet hat hätte wohl fälschlicherweise gedacht dass es eine Lüftung tatsächlich gibt.
Laut Hausverwaltung gibt es stattdessen nur einen Lüftungsschacht hinter dem Gitter, der sowohl Feuchtigkeit als auch Gerüche abtransportieren soll. Ich habe jedoch nicht genau verstanden, wie das funktionieren soll, da weder ein Ventilator noch eine andere aktive Technik vorhanden ist.
Daraufhin habe ich die Hausverwaltung erneut angeschrieben und darauf hingewiesen, dass ohne ausreichende Lüftung ein Schimmelrisiko nahezu vorprogrammiert ist und wir entweder eine Lüftung eingebaut bekommen möchten oder eine Mietminderung in Betracht ziehen. Vor allem, da uns ursprünglich gesagt wurde, dass eine Lüftung vorhanden ist.
Die Hausverwaltung hat darauf geantwortet, dass keine elektrische Abluftanlage vorhanden ist und diese auch nicht vorgesehen sei. Außerdem sei das in den anderen Wohnungen des Gebäudes genauso gelöst und der Einbau einer solchen Anlage sei generell nicht erlaubt.Stattdessen wurde uns erklärt, dass sich hinter dem Gitter eben ein Lüftungsschacht befinde, der Feuchtigkeit und Gerüche abführen soll.
Meine Frage ist daher:
Ist so eine Lösung baurechtlich überhaupt zulässig, und funktioniert ein solcher Lüftungsschacht in der Praxis wirklich ausreichend? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann darüber berichten?