Guten Tag zusammen!

Wir sind 2 Eigentümer.Wir besitzen eine Wohnung, der andere Eigentümer 4.

Laut Teilungserklärung gilt „Das Stimmrecht richtet sich nach dem Verhältnis der Mieteigentumsquote“

Haben wir also immer einen Nachteil und der andere Eigentümer kann im Grunde alles selbst entscheiden außer bauliche Veränderungen? Oder gibt es Sonderregelung.

Z.B möchte er die Heizungsanlage abschalten lassen und wir sollen auf Infrarot Heizungen wechseln, da er kein Geld in eine neue investieren möchte

( Wir haben eine sehr große offene Wohnung mit 6 Meter hohen Decken, Infrarot kriegt das nicht geheizt)

Vielen Dank