Mehrfamilienhaus WEG eigene Satellitenschüssel?
Hallo zusammen,
wir haben seit ein paar Wochen einen neuen Eigentümer in unserer WEG, der gerne eine Satellitenschüssel installieren wollte. Dazu holte er sich mutmaßlich die Erlaubnis der Verwalterin ein.
Ich hatte dem Eigentümer erklärt, dass mMn ein Beschluss auf der nächsten Eigentümerversammlung erfolgen müsste. Bislang sind alle Wohnungen durch einen Kabelanschluss versorgt. Nun hat der Neueigentümer selbst Hand angelegt und seine private Schüssel auf dem Hausdach installiert und hierzu den noch vorhandenen, alten Antennenmast genutzt. Die Kabel hat er durch einen bislang hierfür nicht verwendeten, wohl Leerschacht, des Schornsteins gelegt und Löcher eingebracht.Die Verwalterin hat mir daraufhin geschrieben, dass der Sachverhalt als TOP auf die kommende Eigentümerversammlung gelegt werde und es mir frei stehe, privatrechtlich dagegen vorzugehen.Entweder stehe ich jetzt auf dem Schlauch, aber ich sah meine Position als die korrekte an. Geht es hierbei nicht auch um versicherungsrechtliche Fragen, falls es zu Unwetterschäden durch Blitz, Sturm etc. kommen könnte? Ich habe keinerlei Kenntnis, wie es um die Befähigung des Eigentümers steht, derlei Anlagen zu installieren, abzusichern etc.Habe das Gefühl, dass die Verwalterin mich dort als den lästigen Nörgler abstempeln möchte. Vielleicht habt Ihr ja eine Idee/ Meinung, was der richtige Weg wäre.
Einen Punkt hatte ich vergessen. Er nutzt dafür den alten Antennenmast, der zur analogen Zeit die gemeinschaftliche Hausantenne trug.
Mir ist halt völlig unklar, wie dies so funktionieren sollte, da es ja eben nur Platz für die eine Schüssel gibt und dieser nun durch einen einzelnen Miteigentümer belegt ist.
3 Antworten
Das ist eine unerlaubte bauliche Veränderung.
Gem. § 22 Abs. 1 WEG benötigt er hierfür im Voraus die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, die gem. § 14 Abs. 1 WEG nachteilig betroffen sind.
Ich würde an deiner Stelle den Verwalter auffordern, diese unerlaubte bauliche Veränderung abzumahnen und auf die Tagesordnung der nächsten Wohnungseigentümerversammlung den Rückbau der unerlaubt installierten Satelitenschüssel und die Herstellung des ursprünglichen Zustands zu nehmen.
Sollte der Verwalter oder die Wohnungseigentümerversammlung den Rückbau nicht befürworten, dann kannst du auch in einer zivilrechtlichen Klage gegen den betreffenden Wohnungseigentümer vorgehen. Dazu solltest du jedoch einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht nehmen.
Wenn dadurch die Ansicht der Außenfassade beeinträchtigt wird, braucht er die Genehmigung der WEG.
Und wenn er den Kamin angebohrt hat, kann ihn das teuer zu stehen kommen.
Meiner Meinung nach benötigt er vor der Installation die Zustimmung der anderen Eigentümer.
Einen Punkt hatte ich vergessen. Er nutzt dafür den alten Antennenmast, der zur analogen Zeit die gemeinschaftliche Hausantenne trug.
Mir ist halt völlig unklar, wie dies so funktionieren sollte, da es ja eben nur Platz für die eine Schüssel gibt und dieser nun durch einen einzelnen Miteigentümer belegt ist.