Ich bin im Eigentümerbeirat unserer Anlage und deshalb im Moment mit einem großen Problem konfrontiert:

eine Mieterin lässt ihren Hund immer auf unseren Rasenflächen frei laufen und sich dort auch erleichtern. Nach unserer Hausordnung ist das ohnehin nicht erlaubt - mit Rücksicht auf die Leute, die die Gartenpflege machen und die Kinder, die dort spielen.

Auf direkte Ansprache reagiert sie nur mit Beleidigungen, und der Vermieter fühlt sich nicht zuständig, solange er pünktlich seine Miete bekommt.

Es gab vor kurzem ein Urteil, dass man mit einer einfachen Mehrheit in der Eigentümerversammlung Hundehaltung komplett verbieten darf. Obwohl ich nun wirklich alles andere als eine Hundefreundin bin, möchte ich ungern diejenigen "bestrafen", die ihre Hunde sozial halten und mit ihnen spazieren gehen usw. usw. Das ist nämlich die Mehrheit.

Weiß jemand, ob man einem bestimmten Hundehalter die Haltung eines Hundes in der Wohnanlage verbieten kann, wenn das Verhalten zu sehr stört? Und ob das auch über den Kopf des Vermieters möglich ist?

Vielleicht hat ja auch jemand eine Idee, wie wir mit der renitenten Dame umgehen können.

An dieser Stelle schon mal ein dickes Dankeschön :))