Darf die Hausverwaltung ohne Zustimmung der Eigentümer den Energielieferant wechseln?
Wir haben bei unserer Eigentümergemeinschaft (4 Parteien) folgende Situation....
Wir wollten nun selber uns um die Energie kümmern, weil man sich doch deutlich was an kosten sparen kann und die Hausverwaltung noch nie da was unternommen hat. Als wir bei der Hausverwaltung dies heute 8. Februar 2021 kundig machen wollten, teilte diese uns mit, dass die Hausverwaltung einen neuen Energielieferanten vertraglich im Dezember 2020 mit Liefertermin ab 1. Februar 2021 mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen hat.
Ist dies überhaupt rechtens ohne die Zustimmung der Eigentümer?
Wenn nein, wie kann man vorgehen?
Kommt man da noch raus aus dem Vertrag?
Würde mich über Antworten freuen
LG M.S.
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