Darf ich einen Zaun in einer WEG errichten?
Hallo,
ich bin Eigentümer einer Wohnung in der auch selber lebe. Zu meiner Wohnung gehört auch ein Garten. Jetzt ist es so das ein Teil des Gartens der laut Sondernutzungsrecht eigentlich mir zusteht, bisher vom Nachbar genutzt wurde und auch von Ihm so eingezäunt war. Der Nachbar möchte das Stück Garten nicht mehr und möchte mir die Nutzung ermöglichen. Dazu möchte ich an der eigentlichen Grenze einen Zaun errichten.
Ich lebe in der nähe von Pforzheim (Baden Württemberg), jetzt frage ich mich ob ich hierfür das Einverständnis aller Eigentümer benötige? Der Zaun soll auch zwei Sichtschutzelemente enthalten die jeweils 1,80m hoch und 1m lang sind.
Viele Grüße
Stefan
4 Antworten
Dann schaue doch vorsorglich in die TE, was Du da zu diesem Thema vereinbaren konntest.
Bei uns wurde das Sondernutzungsrecht gekauft und bezahlt, und wir dürfen einen Zaun setzen, auch einen Carport, wenn es nötig werden sollte, und müssen die Fläche natürlich auch versichern.
Bezüglich einer Anlage mit parkartigem Gartengrundstück und zwei Einfamilienhäusern im Sondereigentum wurde die Zaunziehung nicht beanstandet (BayObLG 2 Z 110/86).
Andere Gerichte urteilen anders, nicht einmal eine Hecke ist möglich.
Es kommt also wie immer darauf an, was in den Vereinbarungen/Verträgen steht.
Jedes Bundesland hat ein Nachbarschaftsgesetz, m dürfte Deine Gemeinde auch haben und ist einsehbar. Bei uns ist Sichtschutz nur bis 160 cm erlaubt, nicht höher.
Du bist doch Eigentümer
Das ist zu einfach gedacht.
Das wären äußere und sichtbare Veränderungen.
Bezüglich einer Anlage mit parkartigem Gartengrundstück und zwei Einfamilienhäusern im Sondereigentum wurde die Zaunziehung nicht beanstandet (BayObLG 2 Z 110/86).
Richtig ist, dass andere Gerichte nicht einmal eine Hecke erlauben, wenn es keine Vereinbarungen in der TE gibt.
Nein leider ist das nicht so einfach. Da ich nur das Sondernutzungsrecht des Gartens habe. Ein Zaun wäre eine bauliche Veränderung. Aber es gibt wohl sonderregelungen aber da bin ich mir nicht sicher :)
Auch im WEG kann man nicht tun und lassen was man will
es gab schon Kämpfe wegen Gartenzwergen ...
mach Dich beim Verwalter schlau, was hinsichtlich der Einzäunung geregelt ist - möglicherweise ist Art und Höhe festgelegt
WEG ist eben nicht wie "Hauseigentümer sein"
Der Verwalter mach das mehr so Hobby und hat ehrlich gesagt keine Ahnung davon :)
es wird doch irgendeine Vereinbarung geben .... frag doch mal den Nachbarn ....
nicht dass man Geld ausgibt und irgendeiner verlangt dann Beseitigung
Ja da werde ich nochmal einen Blick reinwerfen, aber ich befürchte da steht nichts zu einem Zaun.