Sichtschutz bei Teilungserklärung WEG an Grenze zum Sondernutzungsrecht?

3 Antworten

Ja, darf er, wenn der Sichtschutz direkt auf der Grenze oder daneben steht. Dann habt ihr euch nämlich an die ortsüblichen Höhen für Grenzzäune zu halten, die liegen meist zwischen 1,20 und 1,50 cm. Fragt in eurer Gemeinde nach.

Nein, darf er nicht, wenn ihr den Sichtschutz mindest 50 cm vor die Grenze stellt. Wenn euch diese 50 cm also nicht fehlen und ihr zur Pflege trotzdem noch dahinter kommt, setzt den Sichtschutz einfach weiter weg.

Er hat Mitspracherecht, sofern das Teil auf der Grenze der Nutzungen steht. Sinn voll im Sinne einer Nachbarschaft wäre eine Einigung über Design und Material und dann Kostenteilung.

Wenn ihr jetzt etwas neu aufbauen wollt, müssen natürlich BEIDE einverstanden sein.

Was dort vor 5 Jahren war, interessiert in dem Zusammenhang nicht.

Ein solcher Sichtschutz ist ja meist von der Rückseite sehr hässlich. Wieso sollte der Nachbar das dann hin nehmen?