Hecke auf Grundstücksgrenze?
Der Vorbesitzer meines Hauses hat vor 5 Jahren eine Lorbeerhecke auf die Grenze zum Nachbarn gesetzt. Angeblich hat er das damals mit der Vorbesitzerin des Nachbarhauses mündlich vereinbart.
Nun werde ich als neuer Besitzer von meinem Nachbarn gebeten, die Hecke zu entfernen und den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten.
Ich bin seit 2 Jahren Eigentümer der Lorbeerhecke und anfangs hat der Nachbar noch gesagt, dass es reichen würde, wenn ich die Hecke auf 2 m Höhe halten würde. Allerdings hat er auch damals schon darauf hingewiesen, dass die Hecke da gar nicht hätte gepflanzt werden dürfen.
Ist mein Nachbar im Recht? Und muss ich die Hecke nun tatsächlich entferne? Ich wohne in NRW.
Wer ist denn für die Grenze auf dieser Seite zuständig?
Verstehe die Frage nicht ganz.
8 Antworten
Ja, er hat Recht. Ob und was irgendwann im Einvernehmen mit einem Vorgänger abgesprochen wurde, galt damals. Man kann seine Meinung ändern und notfalls auf das Gesetz verweisen, wo es klare Vorgaben lt. Abstand zur Bepflanzung von Grubdstücksgrenzen gibt.
Das gilt in NRW...
Abstandsgesetz Bepflanzung Grubdstücksgrenze
Hecken von über 2 Meter Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens 1 Meter und Hecken bis zu 2 Meter Höhe einen Abstand von 0,50 Meter einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke ausgemessen.
Kann bleiben, die Rüge kommt zu spät, so lese auch ich die Urteile vom BGH.
Mündliche Vereinbarungen sind heikel, da es keine Beweise dazu gibt. Man kann höchstens von Duldung sprechen, aber diese kann jederzeit ändern.
Zu den Abständen habe ich Folgendes gefunden:
Schau mal hier im Abschnitt 2.) Pflanzabstände
Ich zitiere:
"Hecken von über 2 Meter Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens 1 Meter und Hecken bis zu 2 Meter Höhe einen Abstand von 0,50 Meter einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke ausgemessen. Die spätere Seitenausdehnung der Anpflanzung ist daher beim Setzen zu berücksichtigen. Eine bestimmte Höhenbegrenzung schreibt das NachbG NRW nicht vor. Im Streitfall entscheiden die Gerichte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ob die über 2 Meter Höhe hinausgehende Anpflanzung noch den Charakter einer Hecke erfüllt."
"Zu beachten ist aber, dass die Abstandsregeln nicht gelten, wenn die Hecke als Einfriedung auf die Grundstücksgrenze gesetzt worden ist. Sie gelten ferner nicht für Anpflanzungen, die hinter einer geschlossenen Einfriedung vorgenommen werden und diese nicht überragen; als geschlossen gilt eine Einfriedung, deren Bauteile breiter sind als die Zwischenräume. Die verringerten Grenzabstände für Hecken werden Eigentümer im Übrigen nur dann in Anspruch nehmen können, wenn sie die Anpflanzung auch als Hecke halten. In Reihe stehende Bäume und Sträucher, die nicht beschnitten werden, können nicht als Hecken angesehen werden. Mit ihnen ist der für Bäume bzw. Sträucher vorgesehene Abstand einzuhalten."
immer eine Seite ist in der zuständigkeit eines der nachbarn, bei uns ist es die rechte seite, wenn man mit dem rücken zum Hause steht. DORT bin ich für Zaun, Bewuchs etc zuständig, auf der anderen seite meine linke Nachbarin....
ich gehe davon aus, dass der Nachbar recht hat.