Wer muss Nachbars Hecke schneiden (Mieter oder Eigentümer)?
Hallo,
die Hecke unseres Nachbarn hängt massiv zu uns rüber. Leider in einer Höhe in der ich ohne Leiter oder so nicht mehr hinkomme.
Das Nachbarhaus ist vermietet.
Meine Aufforderung die Hecke zu schneiden an den Eigentümer per Brief vom letzten Jahr wurde ignoriert.
Auch eine freundliche, mündliche Bitte an die Mieter brachte keinen Erfolg.
Deshalb möchte ich diesmal ein Einschreiben mit Fristsetzung schicken und danach einen Gärtner beauftragen..
Frage: An wen muss ich mich richten, wenn ich möchte, dass die Hecke geschnitten wird. An die Mieter oder an den Eigentümer?
Danke
10 Antworten
An den Eigentümer der Hecke. Der ist zuständig, nicht der Mieter.
Das kannst du nicht herausfinden! De-jure ist der Eigentümer zuständig, es zumindest zu veranlassen. Ob er diese Verpflichtung seinem Mieter übertragen hat, wirst du nicht herausfinden. Das ist Vertragssache zwischen diesen beiden.
Wenn die Hecke eine verkehrstechnische Behinderung oder gar Gefährdung darstellt, bist du berechtigt, sie nach schriftlicher Anmahnung auf Kosten des Eigentümers schneiden zu lassen. Aber aus deiner Schilderung schliesse ich, dass das kaum der Fall ist.
Dann ist er schadenersatzpflichtig, wenn du das Trampolin reinigen musst oder gar wenn ein Unfall auf dem Trampolin geschieht. Weise ihn auf seine Haftpflicht hin. Und du musst das Trampolin auch nicht verschieben, denn das Recht (es dort aufzustellen, wo es steht) muss nicht dem Unrecht (Verweigerung der Heckenpflege) weichen.
Eigentümer
Es gab mal Zeiten in Deutschland , da haben sich Nachbarn noch unterhalten über derartige Themen , wenn die Hecke den zweiten Schnitt nötig hatte !
Das habe ich letztes Jahr mit den Mietern gemacht. Und dem Vermieter / Eigentümer einen freundlichen (!!!) Brief mit der Bitte (!!!) um Rückschnitt gebeten.
Leider beides ohne Reaktion.
Wenn dann darauf nicht reagiert wird, muss ich mir eben was anderes einfallen lassen.
also keine kommunikation vor 4 /5 jahren ! als die ersten triebe sein grungsück verließen = das ist meine obige Aussage
Du musst dich an den Eigentümer wenden. Wenn der eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag aufgenommen hat, wendet er sich an die Mieter.
Nein, sie stellt keine verkehrstechnische Behinderung dar. Gefährdung... kann man auch nicht direkt sagen. Da steht das Trampolin für die Kiddies. Klar wird das durch die Hecke (Blätter, Beeren, etc) verschmutzt und gliltschig, aber das wird nicht als Gefährdung gelten.
Das Ding hängt einfach 2 Meter zu uns rüber und der Garten ist eben da nicht nutzbar.