Wer muss Nachbars Hecke schneiden (Mieter oder Eigentümer)?

10 Antworten

An den Eigentümer der Hecke. Der ist zuständig, nicht der Mieter.

Das kannst du nicht herausfinden! De-jure ist der Eigentümer zuständig, es zumindest zu veranlassen. Ob er diese Verpflichtung seinem Mieter übertragen hat, wirst du nicht herausfinden. Das ist Vertragssache zwischen diesen beiden.

Wenn die Hecke eine verkehrstechnische Behinderung oder gar Gefährdung darstellt, bist du berechtigt, sie nach schriftlicher Anmahnung auf Kosten des Eigentümers schneiden zu lassen. Aber aus deiner Schilderung schliesse ich, dass das kaum der Fall ist.

schleudermaxe  17.08.2020, 08:40

Nicht so ganz für Niedersachsen. Bei uns nur ohne Kostenberechnung.

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OldWiseGuy 
Fragesteller
 17.08.2020, 08:40

Nein, sie stellt keine verkehrstechnische Behinderung dar. Gefährdung... kann man auch nicht direkt sagen. Da steht das Trampolin für die Kiddies. Klar wird das durch die Hecke (Blätter, Beeren, etc) verschmutzt und gliltschig, aber das wird nicht als Gefährdung gelten.

Das Ding hängt einfach 2 Meter zu uns rüber und der Garten ist eben da nicht nutzbar.

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tenno5034  17.08.2020, 08:49
@OldWiseGuy

Dann ist er schadenersatzpflichtig, wenn du das Trampolin reinigen musst oder gar wenn ein Unfall auf dem Trampolin geschieht. Weise ihn auf seine Haftpflicht hin. Und du musst das Trampolin auch nicht verschieben, denn das Recht (es dort aufzustellen, wo es steht) muss nicht dem Unrecht (Verweigerung der Heckenpflege) weichen.

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Es gab mal Zeiten in Deutschland , da haben sich Nachbarn noch unterhalten über derartige Themen , wenn die Hecke den zweiten Schnitt nötig hatte !

OldWiseGuy 
Fragesteller
 17.08.2020, 13:36

Das habe ich letztes Jahr mit den Mietern gemacht. Und dem Vermieter / Eigentümer einen freundlichen (!!!) Brief mit der Bitte (!!!) um Rückschnitt gebeten.

Leider beides ohne Reaktion.

Wenn dann darauf nicht reagiert wird, muss ich mir eben was anderes einfallen lassen.

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Kuestenflieger  17.08.2020, 16:05
@OldWiseGuy

also keine kommunikation vor 4 /5 jahren ! als die ersten triebe sein grungsück verließen = das ist meine obige Aussage

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Du musst dich an den Eigentümer wenden. Wenn der eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag aufgenommen hat, wendet er sich an die Mieter.