Muss ich als Mieter Hecke schneiden.?

19 Antworten

Die Richter befanden: Einfache Pflegearbeiten wie das Jäten von Unkraut, das Rasenmähen und das Umgraben von Beeten gehören dazu. Ein Mieter ist allerdings keine Fachkraft und kann nicht dazu verpflichtet werden, sich um das Beschneiden von Bäumen und Büschen zu kümmern. Das ist laut Gericht eindeutig Sache des Eigentümers.
http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article3082464.html Dann gib mal bei Googel "Hecke schneiden umlagefähig" ein, dort steht, daß das schneiden der Hecke umlagefähig ist.
Also entweder selber schneiden oder zahlen

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Habt Ihr dort "Gartenpflege" vereinbart, musst Du es wohl machen. Gehört Gartenpflege nicht zur "Mietsache" ist es Aufgabe des Vermieters.

nur wenn es im Mietvertrag drinn steht. Habt ihr kein Hausmeister, der macht das bei uns.

Wir haben eine Beschwerde über die Hausverwwaltung an unseren sehr netten Vermieter geschickt. Jetzt solle die Hausverwaltung stellung beziehen für dies was wir alles machen sollen.

Wenn es im Mietvertrag steht, dann ja. Ansonsten besteht keine Veranlassung zum Schneiden der Hecke.

Regenmacher  03.04.2009, 08:27

Es reicht, wenn die Zahlung von Betriebskosten vereinbart ist. Es muss nicht speziell die Hecke benannt werden.

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