Wer muss die Hecke auf dem Gemeinschaftsgrundstück schneiden?
Bei einem Gemeinschaftsgrundstück OHNE Sondernutzungsrechte ( 2 Miteigentümer), welches optisch durch Rasenkantensteinen abgegrenzt ist, steht auf dem linken Grundstücksteil eine Hecke, die schon ca- 5 Meter hoch ist. Der "linke" Miteigentümer kümmert sich nicht darum, der "rechte" Miteigentümer will, das die Hecke auf 2-2,5 Meter reduziert wird. Der linker Miteigentümer macht nichts, ist ihm egal. Kann der "rechte" die Hecke eigenmächtig kürzen und entsorgen??
Danke
3 Antworten
Beide sollten sich mal zusammen setzen. Wenn es dem linken Miteigentümer egal ist, kann der rechte ja machen was er will.
Der rechte soll entscheiden wie hoch sie ist und es dann aber auch selber machen.
Und der linke braucht nichts zu machen aber beschwert sich nicht über Qualität und Quantität der Arbeit des rechten.
...Zusammensetzten geht nicht, der Miteigentümer zieht aus!
Wie hoch eine Hecke sein darf ist doch eigentlich im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde geregelt?
lies auch: http://www.pina-design.de/informationen/blog/rechtliche-anforderungen-sichtschutz-zaun-mauer-hecke
5 Meter sind sicher viel zu hoch, demnach wäre es rechtmäßig diese Hecke zu kappen und zu schneiden. Aber da überall das Nachbarrecht anders geregelt wird, ist es vielleicht sicherer vorher auf dem Amt nachzufragen.
Andere Möglichkeit: sich vom Nachbarn schriftlich bestätigen zu lassen das er in diese Hecken-Kürzungs-Aktion einwilligt.
...der linke Nachbar zieht gerade in eine Mietwohnung und hat die ETW noch nicht verkauft. Auch wird er dann nur noch sporadisch vorbeikommen und sein hauptsächlich genutztes Gemeinschaftsgrundstück pflegen/ Lauf und Schnee räumen...!