Ein Miteigentümer hat seine Wohnung vermietet, ohne das eine Hausordnung gemacht wurde. Er hat gleichzeitig einen Grundstückshälte mitvermietet. Es ist aber Gemeinschaftseigentum und kein Sondernutzungsrecht. Vom anderen Miteigentümer liegt KEINE Zustimmung/ Beschluss über die Vermietung des Gemeinschaftsgrundtückes vor. Dieser Grundstücksteil ist nun mit Sperrmüll und Unrat  vermüllt. In der EV wurde das angesprochen. Ua. das ein neuer Mietvertrag mit Hausordnung gemacht wird und das Teile der Miete in den Gemeinschaftstopf fließen...!

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...der linke Nachbar zieht gerade in eine Mietwohnung und hat die ETW noch nicht verkauft. Auch wird er dann nur noch sporadisch vorbeikommen und sein hauptsächlich genutztes Gemeinschaftsgrundstück pflegen/ Lauf und Schnee räumen...!

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...klar könnt Ihr die Tür nutzen, ist doch Gemeinschaftseigentum. Anwalt nehmen und einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Schlüssels machen lassen. Sollte klappen. Sonst Schlüsseldienst und Rechnung an den Miteigentümer!

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...nur hart oder auch heiß? Beschwerden in den Leisten? War das schon immer so? Veränderungen????

Sonst evtl. Anzeichen für Krebs!! Ich würde es prüfen lassen, hatte das gleiche Problem, allerdings nur "einseitig"!!!

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