Probleme mit Nachbar, wer ist im Recht?
Hallo!
Und zwar, ich/wir haben Probleme mit unserem Nachbar (ich nenne ihn jetzt X). Ein Gehweg gehört meiner Familie und fünf anderen Häusern, nicht X. Der Gehweg führt verbindet zwei Straßen, ohne ihn müssen wir einen Umweg von 700 m zurücklegen, während der Weg 50 m lang ist. X hat direkt neben dem Gehweg seine Hecke angepflanzt (irgendeine exotische Hecke, die wächst im Herbst) und die überwuchert den ganzen Gehweg, sodass man nicht mehr richtig dort gehen kann.
- rutscht man auf den feuchten Blättern, die die Hecke trotzdem verliert, aus.
- kommt man fast nicht mehr vorbei.
Wer ist hier im Recht? X weigert sich, den Weg freizumachen, und wir wollen dort gehen. Die Hecke steht auf seinem Grundstück.
Ich habe mich an einer „Zeichnung“ versucht, keine Ahnung, ob da was zu erkennen ist🤷
Alle sechs Häuser in den Dreiherreihen sind an dem grünen Weg beteiligt, das rote kennzeichnet mein Haus, der rote Bogen kennzeichnet die Hecke.
Danke, LG
4 Antworten
Niemand darf seine Hecke über seine Grundstücksgrenze hinaus wachsen lassen. Ganz egal, wem das Nachbargrundstück gehört.
Eine fremde Hecke oder ein fremder Baum, der auf das eigene Grundstück wächst, darf an der Grundstücksgrenze abgeschnitten werden. Und zwar auch dann, wenn die Pflanzen durch den Schnitt absterben. Wenn der vorgeschriebene Pflanzabstand zur Grenze nicht eingehalten wird, ist es sogar möglich, die vollständige Entfernung der Pflanzen einzuklagen.
Wem gehört der Weg? Du hast nur das Nutzungsrecht erwähnt, nicht den Eigentümer, oder?
= Wenn er der Gemeinde gehört sind die zuständig!
= wenn doch ihr Eigentümer seit (nicht nur Wegerechtinhaber) dann lies §910 BGB, setze (mit den anderen zusammen am besten) schriftlich eine angemessene Frist, und wenn er nix tut, schneidet die Hecke ...
...wo ist der Problem?
Die Kosten könnte man von x verlangen, aber glaub mir es lebt sich viel friedlicher wenn ihr es bei selbst schneiden belasst... ;o)
dann fordert man den "lieben" Nachbarn auf, seine Hecke entsprechend zu schneiden. notfalls mit Fristsetzung und Ersatzvornahme. Die Kosten werden dem Nachbarn in Rechnung gestellt. der Weg ist öffentlich oder nur für Anwohner
Nur für Anwohner, aber im Grundbuch eingetragen.
mein Nachbar stutzt seine Hecke, wenn die Äste zu lang werden, ich muss ihm aber Bescheid geben, da es auf meinem Grundstück hängt.
Solange der Nachbar bei der Pflanzung die im Nachbarrecht vorgesehenen Grenzabstände einhält, darf er pflanzen was er will (Sichtschutz vermutlich, weil ihr da langlauft)
die Frage ist auch, ob es sich um einen offiziellen Weg handelt oder um einen Trampelpfad, weil es bequemer ist
Es ist ein betonierter Weg, der im Grundbuch eingetragen ist.
Grundbucheintrag heißt nicht, dass es ein offizieller Weg ist
es ist ein Trampelpfad, den man grundbuchrechtlich geschützt hat, damit ihn nicht einer der Eigentümer einfach schließen kann
habt ihr denn mal mit den Nachbarn geredet?
was ist der Pflanzabstand?
welche Pflanzen sind das?
was sagt das bei Euch gültige Nachbarrecht zum Pflanzabstand?
Ja, haben wir.
Der Weg ist ca 2 m breit und über 1,7 m überwuchert die Hecke.
Das wissen wir nicht, und er sagt es auch nicht.
Na ja, er hat es auf seinem Grundstück gepflanzt, verbarrikadiert aber unseren Weg. Dürften wir die Hecke schneiden?
Nachbarecht prüfen!!!!
Ihr müsst feststellen welche Pflanze das ist!
Wie macht man das? z.B. ein Foto machen und hier fragen ... oder ein Stück abschneiden und in einer Baumschule fragen
Dann kann man feststellen, ob der Pflanzabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten ist
ist sie das nicht und je nachdem wann die Pflanzen gesetzt wurden, kann man komplette Beseitigung der pflanzen verlangen (oder er setzt sie entsprechend auf sein Grundstück zurück)
einfach zur Schere greifen solltet ihr nicht
Wir, also die sechs Eigentümer, sind die Eigentümer und haben den Weg beim Hauskauf gekauft und die Kosten geteilt.