Verwandte Themen

Parkfläche an Böschung: Verkehrssicherungspflicht?

Ich habe ein Reihenendhaus, das neben einer Parkfläche liegt, welche ca. 1/2 Meter erhöht liegt. Folglich ist eine Böschung zwischen den beiden Grundstücken. Die Böschung liegt auf meinem Grundstück. Der Bauträger der Parkfläche hat selbige mit Randsteinen abgeschlossen, die er mit einer Betonrückenstütze gesichert hat. Blöd nur, dass diese Betonrückenstütze auf meiner Böschung ruht. Die Baufirma ist der Auffassung, dass das so richtig ist. Ich (und alle, die das bisher gesehen haben) bin nicht dieser Meinung.

Hinzu kommt noch, dass jeder, der auf dieser Parkfläche parkt, rein theoretisch etwas zu weit fahren kann und dann in meinem Garten landet, weil die Randsteine auf einer Höhe mit der Parkfläche sind.

Unter dem Stichpunkt Verkehrssicherungspflicht konnte ich bisher keinen Fall finden, der meine Situation widerspiegelt. Weiß jemand, ob der Parkflächen-Bauträger hier eine Pflicht hat, die Parkfläche entsprechend abzusichern (z.B. durch einen Rammschutz) und vor allem, ob er einfach mein Grundstück nutzen darf, um seine Betonrückenstütze zu errichten?

Erschwerend kommt leider hinzu, dass die Reihenhäuser auf Gemeinschaftseigentum stehen, und jeder Eigentümer nur ein Sondernutzungsrecht für seinen Teil des Grundstücks hat. Das ist auch das Argument des Bauträgers. Da ich "nur" Sondernutzungsrecht besitze, muss ich die Betonrückenstütze auf meiner Böschung dulden.

Weiß jemand, ob das wirklich so ist?

(ich könnte ein Foto hochladen, das die Situation zeigt)

Baurecht, Verkehrssicherungspflicht

Meistgelesene Fragen zum Thema Verkehrssicherungspflicht