Ist eine Aufforderung zur Einhaltung der Vekehrssicherungspflicht möglich?

1 Antwort

Nicht jede Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist ein Fall fürs Ordnungsamt. Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist in folgenden fällen ein Fall fürs Ordnungsamt (Kommunale Unterschiede möglich): Gehweg von Laub und Blättern nicht befreit, im Winter nicht geräumt und gestreut, eventuell auch Blockaden durch Hecken o.ä

Ansonsten bleibt natürlich noch ein freundlicher Hinweis unter Nachbarn auf die möglichen Folgen, wenn durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht jemand zu Schaden kommt.