Muss man als Biker immer auf Radweg fahren oder geht auch Straße?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Ja stimmt. Man darf Straße nicht benutzen. 75%
Nein stimmt nicht. Man darf Straße benutzen. 25%

8 Antworten

Wenn ein radweg mit den Zeichen 237, 240 oder 241 (blauer Hintergrund mit weißen Fahrrad) in der jeweiligen Fahrtrichtung oder ggf mit zusatzzeichen 9.1 ausgeschildert ist der grundsätzlich zu benutzen und die reguläre Fahrbahn darf mit dem Fahrrad nicht befahren werden. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit für die es ein kleines Bußgeld geben kann. In den knast geht dafür selbstverständlich niemand, sonst wären die Gefängnisse mit Falschparkern und Leuten die zu schnell fahren überfüllt

Von der grundsätzlichen Pflicht die o.g. radwege zu benutzen gilt aber die Ausnahme, wenn die zb durch Hindernisse, bauliche Mängel p.ä. objektiv nicht sicher befahren werden können. Das trifft bei mir in der Gegend auf 90% aller radwege zu. Insbesondere da die viel zu schmal sind so das bei Gegenverkehr immer eine unfall gefahr besteht oder die trotz zahlreicher Einmündungen auf der linken Straßenseite entlang führen. Auch in vielen weiteren Punkten entsprechen die meisten nicht ansatzweise die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung was die Benutzung am Ende gefährlicher macht als auf der Straße zu fahren. Die schilder die die Nutzung anordnen sind also rechtswidrig und zb der adfc klagt auch regelmäßig erfolgreich dagegen

Diese radwege benutze ich dir auch nicht. Probleme mit der Polizei oder Ordnungsamt hatte ich bisher noch nie. Selbst wenn Polizei direkt hinter mehr war

Ein Gehweg mit dem zusatzschild Fahrrad frei muss nicht benutzt werden. Gibt es gar keine schilder darf der Weg benutzt erden muss aber auch nicht.

Ich bin auch Biker. Mein Mopped und ich passen nur auf die Straße.

Nein stimmt nicht. Man darf Straße benutzen.

Nein, nur wenn auch das blaue Schild da ist, sonst fahre ich immer auf der Straße, weil die meistens weniger hügelig ist.

ManuelPalmer 
Fragesteller
 05.05.2024, 10:57

So ist es

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Ja stimmt. Man darf Straße nicht benutzen.

wenn ein radweg da ist. also extra ein weg gebaut oder abgetrennt wurde nur für radfahrer - dann soll man diesen auch benutzen.

Ignorieren Radfahrende die Benutzungspflicht droht ihnen ein Bußgeld von 20 Euro. Behindern sie dabei andere, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten.
RobertLiebling  05.05.2024, 11:18

Allerdings ist nicht jeder Radweg automatisch benutzungspflichtig.

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Man darf die Strasse nutzen, wenn

Ersichtlich ist, das der Fahrradweg stark beschädigt ist.

Wenn man Radrennfahrer ist und zu Trainigszwecken fährt (über Land mit vorhandenem Fahrradweg).

Als Biker mit einem Gefährt, das über 25 fährt und ein Nummernschild benötigt.

Ansonsten kannst du tatsächlich mit einem Bussgeld rechnen, wenn man dich auf der Strasse erwischt und ein Fahrradweg vorhanden ist. In den Knast kommst du deswegen nicht.

Stefan1248  05.05.2024, 11:25
Wenn man Radrennfahrer ist und zu Trainigszwecken fährt (über Land mit vorhandenem Fahrradweg).

Das ist in den meisten europäischen Ländern so, aber leider nicht in Deutschland. Hier wird man theoretisch auf völlig ungeeignete und gefährliche radwege gezwungen.

In der Praxis weiß das aber auch die Polizei so das es idr nicht verfolgt wird. Obwohl ich ja schon Lust hätte mal wegen eines entsprechenden Bußgeldbescheids vor das Verwaltungsgericht zu ziehen um hier mal ein paar Grundsatzentscheidungen zu erzwingen...

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