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Ja klar. So wie sich der Sternenhimmel im Laufe eines Jahres verändert (durch die scheinbare Bewegung der Sonne durch die Tierkreiszeichen) würde er sich natürlich auch innerhalb eines Tages verändern.
Ja klar. So wie sich der Sternenhimmel im Laufe eines Jahres verändert (durch die scheinbare Bewegung der Sonne durch die Tierkreiszeichen) würde er sich natürlich auch innerhalb eines Tages verändern.
Was genau meinst du mit "möglich"?
Grundsätzlich ließe sich das auf dieser Fläche schon unterbringen, wenn man mit relativ kleinen Zimmern zufrieden ist.
Wenn es eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist gibt, dann kann auch am allerersten Tag der Probezeit von beiden Seiten mit der kurzen Frist gekündigt werden.
Wenn eine vorzeitige Kündigung im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, könnte auch schon vor Arbeitsbeginn gekündigt werden.
Ja genau. Und wichtig: exakt mit dieser Formulierung. Du könntest noch ergänzen dass „Kuseng kommt Notar, Vertrack machen!“.
In der ersten Ausbildung bist du weiter über die Familienhaftpflichtversicherung abgesichert, falls das deine Frage ist. Dabei ist es egal ob du im elterlichen Haushalt wohnst oder nicht.
Ob das für die Drohne ausreicht weiß ich nicht, da kenne ich mich nicht aus.
Den Anspruch hast du hoffentlich beim Beitragsservice geltend gemacht. Die GEZ gibt’s seit mehr als 10 Jahren nicht mehr.
Ansonsten hatte ich so einen Fall noch nie. Bisher floss das Geld immer in die andere Richtung. 1 Monat kommt mir aber schon ziemlich lang vor. Ich würde mal nachfragen.
Wenn die Berufsschule für ein großes Einzugsgebiet zuständig ist wird oft Blockunterricht angeboten. Für auswärtige Auszubildende steht in solchen Fällen häufig ein Internat am Schulort zur Verfügung.
Dein Arzt kann ein Zeugnis ausstellen mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber, der diesen Nachweis der Schwangerschaft verlangt.
Der Mutterpass und die darin enthaltenen Informationen gehen den Arbeitgeber jedoch nichts an.
Wo in § 142 StGB ist die Rede davon, dass der Wert bzw. der Status des Unfallgegners eine Rolle spielt?
Unfallflucht ist es, egal wer das Opfer ist.
Wenn du Lohnsteuer zahlst kannst du die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen. Die Steuerlast kann aber maximal auf 0 € sinken.
Ansonsten musst du mit deinem Ausbildungsbetrieb verhandeln, ob der dir einen Zuschuss für die Fahrtkosten bezahlt.
Erzähl mehr! Ein Azubi kann nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Was hast du angestellt und können daraus evtl. Schadenersatzansprüche gegen dich erwachsen?
In der anderen Frage schreibst du, dass die Schäden auf deinen vorherigen Partner zurückzuführen sind.
Von dem kannst du Schadenersatz verlangen. Dem Vermieter gegenüber bist du verantwortlich.
Geht aus der Fallbeschreibung hervor ob der Vertragspartner tatsächlich getäuscht hat (dann § 123 BGB) oder ob der die Person sich nur getäuscht fühlt aufgrund ihrer eigenen Vorstellung von der Sache (dann § 119 BGB)?
Leerzeichen sind natürlich ganz normale Zeichen.
Lässt du sie weg, ist es eine andere SSID.
Da gibt's bestimmt irgendeinen Passus in den Teilnahmebedingungen, der sowas ausschließt.
Der Aufstellung nach entfallen auf deine Wohnung Betriebskosten von 2.698,85. 1.850,00 € davon hast du bereits während des Jahres als Vorauszahlung geleistet. Bleibt eine Nachzahlung von 848,85 €.
Der Stellplatz wird ja irgendwie gekennzeichnet sein - durch Linien am Boden, oder so!? Solange du innerhalb der Markierung bleibst gibt es kein Problem. Ansonsten musste der Vermieter dafür sorgen, dass du einen anderen Stellplatz bekommst.
Ich würde allerdings die Gefahr sehen, dass dein Auto dann immer mal wieder von Unbekannten angeditscht wird.
Im Trennungsfall ist das sicher besser als nichts.
Allerdings kann sich das Anfangsvermögen nachträglich verändern, von daher sollte die Aufstellung immer aktuell gehalten werden.
Im Zulassungsbescheid steht üblicherweise das Zeitfenster für die Immatrikulation und ja, das kann ziemlich kurz sein.
Damit unbesetzt gebliebene Studienplätze noch an Nachrücker vergeben werden können.
Man kann das Testament durchaus auch zu Hause lagern.
Dabei sind jedoch ein paar Dinge zu beachten: das Testament muss in diesem Fall handschriftlich verfasst und natürlich unterschrieben sein. Ort und Datum nicht vergessen, damit (z.B. bei mehreren Testamenten) klar ist, welches der tatsächlich "letzte Wille" ist.( § 2247 BGB)
Blöd ist halt, wenn niemand von dem Testament weiß oder eine (in ihren Augen) zu wenig begünstige Person das Testament verschwinden lassen kann. Das lässt sich mit einer Hinterlegung beim Nachlassgericht vermeiden.