Es spricht für mich nichts dagegen, nach dem Tod eines Kindes noch (ein) weitere(s) Kind(er) zu bekommen. Meines Erachtens sollten verwaiste Eltern sich jedoch ausreichend Zeit nehmen um zunächst um das verlorene Kind zu trauern. Diese so wichtige Trauerzeit wird oft unterschätzt. Eine neue Schwangerschaft, ein "neues" Kind kann dies nicht ersetzen. Jedes Kind ist einzigartig, nicht zu ersetzen. Eltern sollten sich erst dann, wenn sie sich von ihrem verstorbenen Kind verarbschiedet haben, auf eine erneute Schwangerschaft und somit auf ein "neues" Kind einlassen. Diese Trauerzeit kann nicht in Tagen, Wochen oder Monaten festgemacht werden. Sie ist individuell, jeder Mensch geht anders mit seiner Trauer um. Es gibt eine Vielzahl von Erinnerungen, die während der Schwangerschaft und später, im täglichen Leben mit dem Kind, wieder aufleben. Um dies verkraften und bewältigen zu können, ist eine angemessene Trauer- und Verabschiedungszeit unerlässlich.

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Ich verstehe gut, daß Dich die Trennung Deiner Eltern und die Ignoranz Deines Vaters sehr verletzen und Dir unglaublich weh tun. Du "strafst" Deinen Vater nun mit nicht-beachten, das ist Dein gutes Recht. Allerdings kannst Du von niemandem verlangen, daß er oder sie nun ebenfalls den Kontakt mit Deinem Vater abbricht. Deine Tanten und Onkel sind Geschwister Deines Vaters. Bist Du sicher, daß Du "verlangen" kannst, daß sie den Kontakt zu ihrem Bruder abbrechen? Daß Deine Verwandten weiterhin Kontakt zu Deinem Vater halten, heißt keineswegs, daß sie sein Verhalten billigen. Du bist noch sehr jung und darum ist dieser Konflikt für Dich noch schwerer. Leider kann man die Welt nicht in "gut und schlecht" oder in "schwarz und weiß", aufteilen. Es gibt so viele Grauzonen und Halbheiten mit denen wir leben müssen. Deine Tante (Onkel, Cousine,...) kann Dich lieben und gleichzeitig auch Deinen Vater, was aber nicht einschliesst, daß dessen Lebenswandel für gut befunden wird. Laß Dich nicht auffressen von diesen Gefühlen. Du kannst Deinen Vater aus Deinem Leben verbannen das ist Dein gutes Recht und u.U. auch verständlich. Keinesfalls kannst Du dies von anderen erwarten oder gar verlangen. Zwinge niemanden, sich zwischen Dir und Deinem Vater entscheiden zu müssen. Dadurch wird Dein Schmerz nicht weniger sondern nur grösser. Ich wünsche Dir alles Gute!

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Die Untersuchung beim Augenarzt ist nicht schmerzhaft. Falls für genauere Untersuchungsergebnisse getropft werden muß, übernimmt das die Sprechstundenhilfe. Es gibt keinen Grund, Angst vorm Augenarzt zu haben.

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Es ist gängige Praxis, daß der Vermieter drei Schlüssel zur Verfügung stellt. Wenn Ihr die Kosten des 4. Schlüsseln unter Euch aufteilt, dürften sie doch erschwinglich sein. Ihr habt keinen Rechtsanspruch auf einen 4. Schlüssel und "Einspruch" einlegen, würde das Mietverhältnis negativ belasten, bevor Ihr richtig eingezogen seid.

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Wenn der Kleine nachts auch mit Tee zufrieden ist, hat er vll. nur Durst und dann solltest Du ihm auch Tee geben. Das "am Brötchen lutschen" am Morgen ist allerdings nichts, wovon Dein Kleiner satt wird. Mit seinen 8 Monaten wird er schon Zähnchen haben und so kann er auch schon Brot, natürlich in kleine Häppchen geschnitten und ohne Kruste, mit leichter Leberwurst, z.B. Geflügelleberwurst, frühstücken. Für die Mttagsmahlzeiten solltest Du auf die von namhaften Herstellern angebotenen Baby-Menues in Gläschen zurückgreifen. Diese Nahrung ist speziell auf Baby's Bedürfnisse abgestimmt und somit bekömmlich und sättigend. Du kannst auch schon einiges selbst kochen, z.B. in entfetteter Hühnerbrühe Karotten oder andere bekömmliche Gemüse mit Kartoffeln kochen, etwas mageres Fleisch dazu und pürrieren (es muß aber nicht unbedingt Mus werden, kleine Stückchen kann der Kleine auch schon "verarbeiten"). Da es nicht sinnvoll ist, jeden Tag so kleine Portionen zu kochen, kannst Du auch mehr zubereiten und einfrieren, z.B. in Joghurtbechern. Du merkst, was Deinem Kind schmeckt und bekommt und kannst dann das "Angebot" stetig erweitern. So hast Du immer die nötige Menge und mußt keine so kleinen Behälter kaufen, die man i.d.R. nur selten einsetzen kann. Am Nachmittag kann er Obst aus dem Gläschen oder frisches gekochtes und zerkleinertes Obst z.B. mit Quark vermischt essen und am Abend sollte er Brei bekommen. Ich habe für meine Kinder immer "neutralen" Reisbrei oder Griesbrei genommen und diesen wieder mit Obst angereichert. So schmeckt der Brei, ist gesund und vitaminreich ohne übermässig Zucker u.ä. Zwischendurch können die Kleinen auch mal einen Zwieback knuspern. Auf diese Art werden inzwischen bereits meine Enkel ernährt und es bekommt ihnen gut.

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Zum einen besteht die Möglichkeit, daß sich der Eingang Deines Schreibens und die Anfrage der Versicherung des Kindes überschnitten haben. Die unterschiedlichen Abteilungen haben in derart grossen Unternehmen öfter Kommunikationsprobleme. Es könnte auch damit zu tun haben, wie alt das Kind ist, das den Schaden angerichtet hat. Möglicherweise möchte man bei der Versicherung ausloten, inwieweit das Kind bzw. dessen Mutter haftbar gemacht werden kann. Versicherungen sind nicht nur dazu da um evtl. Schäden zu begleichen, sondern auch um vll. unberechtigte Forderungen abzuwehren. Du solltest die erforderlichen Angaben mit dem Hinweis auf Dein bereits an die Versicherung verschicktes Gutachten machen und abwarten, was sich weiter ergibt. Falls Du beim ADAC o.ä. Mitglied bist, wird man Dir hier u.U. auch weiter helfen können

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Eine Menge Fragen! Meine Meinung: Leben beginnt mit der Befruchtung der Eizelle. Von diesem Moment an, entwickelt sich ein Mensch. Durch eine Abtreibung wird Leben beendet. Viele Mütter, die ein Kind abtreiben, argumentieren, daß es ihr Bauch sei, dem sie diesen Eingriff zumuten. Soweit ist das richtig, aber das Leben, welches sie auf diese Weise beenden, gehört der Mutter nicht. Die Gentechnik ist eine Geschichte für sich. Es ist sicher in vielen Fällen gut, auf diese Weise z.B. eine Erkrankung früher feststellen zu können um so ggf. einen Menschen noch heilen zu können. Auf diese Weise jedoch zu bestimmen, wie ein Kind aussehen soll oder nach Krankheiten zu selektieren, halte ich nicht für richtig. "Aber wofür? Würden die Eltern das Kind nicht so nehmen, wie es ist?" Ja, man sollte annehmen, daß Eltern ihr Kind so annehmen wie es ist. Natürlich wünscht man sich kein behindertes oder krankes Kind. Dennoch hat kein Mensch das Recht zu entscheiden, welches Leben lebenswert ist und welches Leben nicht. Ich habe mit Menschen mit Behinderung gearbeitet. Ganz viele dieser Menschen, von denen man es eigentlich häufig nicht glauben mag, haben eine solche Lebenslust und so viel Freude an ihrem Dasein, ein Grossteil kann sogar arbeiten und für den eigenen Lebensunterhalt sorgen. Welcher Mensch hat das Recht, diesen Menschen ein Recht auf Leben abzusprechen?

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Grundsätzlich solltest Du es ihm zumuten können, alle vier Kinder zu betreuen - er ist der Vater! Du kannst es doch auch, warum also sollte er es als Vater nicht können? Und wenn er es nicht kann, dann wäre es höchste Zeit, daß er es lernt! Wie das in der Realität aussieht, kannst natürlich nur Du beurteilen. Ich finde es sehr ehrenwert, daß Du mit Deiner Trennung nicht "in den Kampf" ziehst und dem Vater seine Rechte zugestehst. So, wie Du Deinen Mann beschreibst, kann ich mir allerdings vorstellen, daß er da nicht so einfach mitmachen wird. Du brauchtst auch mal Ruhe, Zeit für Dich. Wenn Dein Mann 2 Kinder alle 2 Wochen nimmt, kommst Du niemals zur Ruhe. Von diesem Gesichtspunkt aus wäre es besser, er würde an "seinem Wochenende" alle Kinder zu sich nehmen. Aber wie anfangs bereits geschrieben: Ist er dazu überhaupt in der Lage? Abgesehen von der Besuchsregelung nehme ich an, daß man beim Jugendamt mit Deiner Wohnlösung nicht einverstanden sein wird. Du solltest das besser im Vorfeld klären, damit es keine Probleme gibt. Man wird Dir seitens des Jugendamtes auch helfen, eine angemessene und bezahlbare Wohnung für Dich und Deine Kinder zu finden. Bei der Umgangsregelung wird man Dir von Jugendamt aus ebenfalls zur Seite stehen. Weiterhin wäre es sinnvoll, für den Fall, daß Du eine Scheidung anstrebst, auch schon mit einem Anwalt für Familienrecht Kontakt aufzunehmen. Das ist auch sinnvoll, wenn es um den Begin des Trennungsjahres geht, ohne das eine Scheidung i.d.R. nicht ausgesprochen werden kann. Die Kosten werden ggf. von der Beratungs- bzw. Gerichtskostenhilfe übernommen, falls Du sie nicht bewältigen kannst. Auch hier hilft Dir der Anwalt, ebenso wie bei Unterhaltsangelegenheiten und allem anderen, was durch eine Scheidung auf Dich zukommen wird. Du hast Dir ein gewaltiges Paket aufgeladen. Ich wünsche Dir und Deinen Kindern alles Gute.

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Kontrolle heißt "Kontrolle", weil der Zahnarzt nur nachsieht und nicht tätig wird. Zahnsteinentfernung ist "tätig" werden und somit eine Behandlung und dafür werden die 10 Euro fällig. Nun solltest Du nicht annehmen, daß der Zahnarzt sicher auf Deine Kosten bereichern will, die 10 Euro muß er an die Krankenkasse weiterleiten. Die Entfernung des Zahnsteins ist wichtig und für eine dauerhafte Zahngesundheit unerlässlich. Freu Dich, daß Du einen so gewissenhaften Zahnarzt hast.

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Nein darf man nicht

Das ist keine Auslegungssache und das kann auch der entsprechende Motorradfahrer nicht nach Verkehrslage entscheiden. Du hast doch mal den Führerschein gemacht. Im Rahmen des theoretischen Unterrichtes sollte dieses Thema ausführlich besprochen worden sein.

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Bis zur Vollendung seines 25. Lebensjahres hat Dein Sohn Anspruch auf Unterhalt, in diesem Fall, da er volljährig ist, auf Barunterhalt sowohl vom Vater als auch von der Mutter. Allerdings muß er von diesem Unterhalt auch sein Leben finanzieren, d.h. u.U. (Bar)Zahlungen für Wohnung, Nahrung usw. an den Elternteil, bei dem er lebt.

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"Angewiesen" bedeutet in diesem Fall, daß Dein zuständiger Sachbearbeiter die Kasse (Auszahlungsstelle) des Finanzamtes angewiesen hat, den entsprechenden Betrag an Dich zu überweisen. Bis es zur tatsächlichen Überweisung auf Dein Konto kommt, kann es nach der "Anweisung" noch einige Tage dauern. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Bescheides solltest das Geld auf Deinem Konto sein.

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Das Gehalt der Erzieherinnen wird über die Kindergartenbeiträge der zu betreuenden Kinder getragen. Etwaige Differenzen werden vom Träger des Kindergartens, z.B. der jeweilige Kirchengemeinde, getragen. Diese werden u.a. über die Kirchensteuer finanziert. Die Summe der Geldmittel aus Kirchensteuern, die einer Gemeinde zur Verfügung stehen, richtet sich nach der Anzahl der jeweiligen Kirchenmitglieder.

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Kündigung und trotzdem neue Mitarbeiter?

Hallo Zusammen,

ich habe nach der nur mündlichen Kündigung also auf euren Rat hin einen Brief an den Arbeitgeber mit einschreiben und Rückschein geschickt. Darinn stand folgendes,

Sehr geehrter

ich bin von einer unbekannnten, 400 - Euro Kraft nur mündlich gekündigt worden und bitte nun um meine Arbeitszeiten für Juli.

Die Reaktion war:

Dass ich und mein Partner gestern, nachdem ich von 11-15 Uhr gearbeitet habe die schrieftliche, fristlose Kündigung zum 20.07 erhielten ohne Begründung innerhalb der Porbezeit. Gleichzeitig haben wir beide aber mitbekommen wie neue Mitarbeiter eingestellt wurden. In meiner Kündigung steht nun folgendes:

Sehr geehrte Frau Seele23

hiermit kündigen wir das mit Ihnen am 01.06.11 geschlossene Arbeitsverhältnis ( in handschrieft steht darüber in Klammern auf 400 Euro Basis), fristlos, vorsorglich fristgerecht zum 20.07, hilfsweise zum nächsten zulässigen Termin. Wir möchten darauf hinweisen, sich bitte umgehend bei der zuständigen Arbeitsangetur zu melden, um event. Nachteile zu vermeiden.

MFG

Bei meinem Partner, der einen richtigen Arbeitsvertrag hatte mit einer Halbtagsstelle steht der selbe Text, nur ohne den Hinweis mit dem 400 Euro Job. Meine Frage ist nun ob das alles so richtig ist, zumal mir im Vorstellungssgespräch ( mein Freund war dabei) noch eine Halbtagsstelle versprochen wurde. Ach so über meiner Kündigung steht Kündigung des Arbeitsverhältnises und über seiner Kündigung innerhalb der Probezeit. In meiner steht kein Grund! Unter anderem wurden am selben Tag zwei neue Eingestellt.

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Bei einer Kündigung während der Probezeit muß kein Grund angegeben werden. Du kannst der Kündigung widersprechen und verlangen, daß Dir fristgerecht gekündigt wird. Für eine fristlose Kündigung muß auch in der Probezeit ein triftiger Grund vorliegen. Ansonsten kann der AG fristgerecht kündigen und auch andere Arbeitnehmer einstellen, die u.U. eher seinen Vorstellungen bzgl seiner Mitarbeiter entsprechen.

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Da Du volljährig bist, steht Dir das Geld zu. Allerdings solltest Du berücksichtigen, daß Du, wenn Du eigenes Einkommen hast und noch bei der Mutter lebst, im Rahmen Deiner finanziellen Möglichkeiten auch für Deinen Unterhalt selbst aufkommen musst, d.h., für Miete, Strom, Heizung, Wasser, Nahrung, Putz-Wasch-Bügel- und Aufräumservice der Mutter, musst Du dann bezahlen. Vll. solltest Du mal darüber nachdenken, ob es für Dich nicht günstiger wäre, Deiner Mutter die Halbwaisenrente als Deinen Beitrag zum gemeinsamen Haushalt zu überlassen anstatt es darauf anzulegen, daß Deine Mutter 1:1 mit Dir abrechnet. Ich bin sicher, daß diese Lösung deutlich teurer für Dich wäre. Als Erwachsener hat man reichlich Rechte, allerdings auch jede Menge Pflichten. Wer "ja" zu dem einen sagt, muß auch zu dem anderen "ja" sagen. So ist das bei Erwachsenen.

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Wenn Deine Theorie stimmen würde, gäbe es nicht so viele Scheidungen. Wenn die Liebe schwindet, trennen sich die Menschen zumeist und bleiben nicht wegen eines "schlechten Gewissens" zusammen. In der Regel heiraten Menschen, weil sie sich lieben. Wenn dann Probleme auftreten, was völlig normal ist und immer und überall vorkommt, setzt man sich nicht mit diesen Problemen auseinander. So etwas ist Arbeit und anstrengend, das lässt man dann lieber. Sich trennen ist - vermeintlich - das kleinere Übel, so ist das Problem auch gelöst und der übrig bleibende Scherbenhaufen wird, häufig von den betroffenen Kindern, einfach beiseite gefegt. Aus dem Auge, aus dem Sinn. Und dann gehts in die nächste Beziehung, bis wieder Probleme auftreten. Das hat nichts mit Liebe und auch nichts mit Gewissen zu tun. Das ist einfach nur oberflächlich und bequem (von den Kosten einer Scheidung mal abgesehen, denn die sind irgendwann ebenfalls Geschichte).

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Ja, jetzt solltest Du allmählich damit beginnen, Baby-Sachen zu kaufen. Bedenke dabei, daß es schon Herbst sein wird, wenn Dein Kind zur Welt kommt. Auch wenn man noch einiges geschenkt bekommt, weiß man doch selten genau, was das sein wird. Daher solltest Du in jedem Fall eine Grundausstattung anschaffen. Kauf nicht zu viele allzu kleine Sachen, die dem Baby dann womöglich garnicht erst passen werden oder nur für ein oder zwei Wochen. Die Schnuller-Frage muß jeder für sich selbst entscheiden. Egal ob Schnuller, Däumchen oder Schmusetuch - alles hat seine Vor- und Nachteile und richtet u.U. auch Schäden an. Das Kind entscheidet zumeist selbst, was es mag. Wenn Du vom Schnuller nicht so überzeugt bist, dann fange erst garnicht damit an. Meine Kinder mochten seinerzeit garkeinen Schnuller, sie haben sich für das Däumchen entschieden. Allerdings waren sie auch keine exzessiven Daumenlutscher, so daß diese Angewohnheit keine Schäden hinterlassen hat. Mein kleiner Enkel lehnt den Schnuller ebenfalls ab. Er hat sich für das Öhrchen seines Teddy's entschieden.

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