Äste und Büsche wachsen über den Zaun?

4 Antworten

Verpflichtung ergibt sich aus §910 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__910.html) aber nur, wenn

  • die Äste über das Nachbargrundstück reichen (Höhe bei sich drüben reicht nicht!)
  • der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat
  • die Zweige die Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen (reine Optik oder nur "gefällt mir nicht" reicht nicht)
  • keine anderen Vorschriften entgegenstehen (nicht während Brutzeit etc.)

In der Praxis wird man sich aber doch einigen können:

  • sprich ihn an und sag was Dich stört (Schatten, Blätter, Durchgang eingengt...)
  • vereinbare wer was macht / wer was gestattet (z. B. ob Du die Zweige, die über den Zaun reichen kürzen darfst / wann / mit welchem Gerät...)
  • reite nicht auf Vorschriften rum, hab eine (einvernehmliche) Lösung im Blick!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sicher.

Menno ma kann sich aber auch anstellen. Unsere nachbarn sind 60 und 70 wir nicht ganz 20 jahre jünger.

Da wird nicht gesagt, er muss da wird gefragt, ob wir das machen können. Mit ner Heckenschere sind die 12 Meter Wein, in 8 Minuten erledigt. Zusammenharken dauert natürlich länger.

Solche Angebote helfen. Das jemand der das nicht kennt/realiasiert  wach wird.

Grundsätzlich ja.

Aber bevor du mit Paragraphen und gesetzen kommst kannst du Ihn ja freundlich ansprechen das er das bitte kürzen soll.

Wenn er daraufhin nicht reagiert kann man sich immer noch um die genaue Gesetzeslage kümmern.

warum forderst den nicht dazu auf? das Betreten deines Grundstücks darfst deinem Nachbarn nicht verbieten

Alicia54  16.07.2019, 17:16

Natürlich darf er das, Der Nachbar darf mit Zustimmung des Eigentümers in dessen Garten, wenn er Äste stutzen will.

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Alicia54  17.07.2019, 08:00
@peterobm

Sagen wir mal so, Du hast nichts “verpaßt“, nur missverständlich formuliert. Ist logisch, daß der Nachbar zum Äste sschneiden, auf das Nachbargrundstück gehen muß, aber so wie Du das geschrieben hast, entsteht der Eindruck, daß der Nachbar jeder Zeit einfach den anderen Garten betreten darf. Insofern ist Deine Antwort:“-das  Betreten deines Grundstücks darfst deinem Nachbarn nicht verbieten“, nicht richtig/unvollständig.

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