Nachbarschaftsrecht?

8 Antworten

https://www.anwalt.de/rechtstipps/baumschutzsatzung-baumschutzverordnung-baumfaellungen-verschattung-von-photovoltaik-und-solaranlagen-2-eeg-207742.html

Lies insbesondere mal den Absatz zu §2 EEG.

Noch gibt es keine finalen Urteile, es ist aber gut möglich, daß hier §2 EEG alles Andere aussticht.

Fürs Erste würde ich mal schauen, was das Nachbarrecht Deines Landes sagt, ob es Schutzsatzungen für Bäume gibt etc. .

Wenn Deine Pflanzung und die Höhe nicht regelkonform sind, dann wäre ein Rückschnitt vielleicht ohnehin nicht das Schlechteste.

Sollte der Nachbar §2 EEG ziehen, dann könntest Du im Zweifelsfall den Kürzeren ziehen und die Frage ist, ob man es darauf ankommen lassen will.

Bedenke auch daß so manches Nachbarrecht Beseitigungsansprüche bei nicht regelkonformer Pflanzung beinhaltet, allerdings auch wieder Verjährungsfristen vorsieht.

Dann wäre da noch das Naturschutzgesetz, das auch Schutzvorschriften enthält - Hier stellt sich dann die Frage, ob das EEG aussticht - das war eigentlich ja eines der Ziele der Änderung.

Im Moment lässt sich Deine Frage also nciht abschließend beantworten, es ist aber sehr gut möglich, daß der Nachbar mit dem EEG einen Rückschnitt erzwingen kann.

Den Abstand zur Grenze soll die Höhe nicht übersteigen, so kenne ich das. Also bei 3m wäre dann Schluss.

Woher ich das weiß:Hobby

Das kann nur dein örtliches amt sagen. In der Regel ist es so das bei kleinkronigen Bäumen(Obstbäume) ein Mindestabstand von 3m einzuhalten ist. Bei Sträuchern 50cm bis 1,50m,glaube ich. Da aber der Walnuß eine größere Krone als andere Bäume hat,könnte es Schwierigkeiten geben. Wenn ja,könntest du auf ein evtl., anderes Recht pochen,denn vielleicht steht der Walnuß unter Schutz,Baumschutzsatzung. Dann dürftest du nicht mal einen Ast abschneiden. Ich weiß das bei Blutbuchen(Rotbuche) beim Entfernen einiger Äste eine hohe Strafe (20.000Euro?) anstehen kann. Aber nicht wenn jemand es anmeldet bei der Stadt,die kommen dann und bestimmen die jeweiligen Äste zur Entfernung. Ob du verpflichtet bist entscheidet wie gesagt dein Örtliches Amt. Auf keinen Fall auf den Nachbarn eingehen und nachgeben. Das wäre schon wieder so ein Grund auf Nachbarschaftsstreit,was ja eigentlich keiner so recht will. Falls alle Stricke reißen,Anwalt einschalten. Alles gute....

Nachbarschaftsrecht regelt je nach Bundesland verschieden den Grenzabstand, die Hoehe der Bepflanzung (unterschieden nach Baeumen und Straeuchern) UND Duldungspflicht wenn nichtreklamiert wurde in einer festgelegten Zeit "Verjaehrung"

Ob eine Baumschutzsatzung greift ist bei der zustaendigen Kommunalverwatung zu klaeren.

In wie weit eneuerbare Energien den Baumbestand schuetzen (CO 2 Bilanz der Baeume) oder Sonnrnenergie hoeher bewertet eird weiss ich leider nicht

Auch von mir: da musst Du in das Nachbarrechtsgesetz Deines Bundeslandes bemühen (allg. Erläuterung in der Mitte des Links: Nachbarrechtsgesetze regeln das Nachbarrecht in den Bundesländern). Generell hat der Nachbar ein Anrecht auf Sonne/Licht, aber das wird m.E. mehr auf die Person als auf das Dach bezogen.

Dazu kann eine lokale Baumschutzsatzung kommen oder die Bepflanzung auch im Bebauungsplan beinhaltet sein.

Die Frage hat an sich sogar eine politische Brisanz: Ist die O2-Lunge / der CO2-Speicher wichtiger als regenerative Energie auf dem Dach? Das wäre eine gute Frage an Deinen MdB/MdL der grünen Liste.

M.W.n. gibt es noch keine Rechtsprechung zum Vorrang der Photovoltaik aber § 2 EEG 2023 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) sieht hier eine eindeutige Präferierung vor anderen Themen vor.

Du musst also damit rechnen, die Bäume zu kürzen.

Woher ich das weiß:Hobby – Kommunalpolitik und Themen bis auf Landtagsebene