Terrasse bis zur Grundstücksgrenze erlaubt NRW?
Hallo zusammen,
Folgender Fall:
Meine Nachbar hat ein 5 Parteienhaus gebaut. Das Haus steht ca. 4,5 - 5m von der Grundstücksgrenze entfernt. Nun hat die untere Wohnung eine ca. 5m breite ( mit Platten belegte )Terrasse bis zu meiner Grundstücksgrenze bekommen. Als ich meinen Nachbar darauf angesprochen habe, ob er keinen Abstand zur Grenze einhalten müsse, sagte er mir in etwa folgendes:
Da er für die Terrasse keine Baugenehmigung braucht, müsse er auch keine Abstandsflächen einhalten und lt. Nachbarschaftsrecht braucht er auch meine Zustimmung nicht, da die Terrasse an einen Bereich liegt, wo sie mich auch nicht wirklich stören würde und ich deswegen eine Zustimmung nicht verweigern kann, somit braucht er sie auch nicht. Außerdem wäre die Terrassengröße teil des Mietpreises und eine Verkleinerung würde die Mieteinnahme reduzieren und das wäre für ihn nicht hinnehmbar.
Ist das so wirklich Richtig? Ich dachte immer, es muss eine Abstand von 2m eingehalten werden.
Gruß
Norbert
7 Antworten
Das darf er, wenn man das Nachbarschaftsgesetzt für NRW list
§ 4
Umfang und Inhalt
(1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60° zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmte Bauteile wie Balkone und Terrassen nur angebracht werden, wenn damit ein Mindestabstand von 2 m von der Grenze eingehalten wird. Das gilt entsprechend für Dachfenster, die bis zu 45° geneigt sind.
(4) Die Abstände dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks unterschritten werden. Die Einwilligung darf nicht versagt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Mein Neuer Nachbar hat das gleiche getan! 😤 Und seine Grenzmauer (9 Meter lang und 2 Meter hoch, die Mauer wurde auch nicht verputzt, sie ist gestückelt und gefriemelt zusammen geschustert worden) steht auch mitunter auf unserem Grundstück! Ein Sichtschutz aus Bohnenstangen ca.5meter lang und 2 Meter hoch wurde auch ohne Abstand direkt auf die Grenze gesetzt... Und über die restliche Länge von ca.21 Metern wurde giftiger Portugiesischer Kirschlorbeer auf die Grenze gesetzt... Das ist echt zum kotzen! Sind jetzt schon 1 Jahr mit Anwälten dran. Nur weil er Geld hat, meint er, er könnte machen was er will!!! Jetzt warten wir auf einen Schiedsmann... Der muss leider vorher kommen, bevor man vor Gericht geht!
Ich wünsche viel Erfolg💪💪💪... Bloß nichts gefallen lassen..
googel mal im Nachbarschaftsrecht Deines Bundeslandes
Ja, ist erlaubt. Das sind baugenehmigungsfreie Außenanlagen. Wenn ihm danach ist, darf er sein ganzes Grundstück zupflastern, außer in Gifhorn. Da sind sogar Schottergärten verboten, wegen des Klimawandels.
Lol... Steht im Nachbarschaftsschutzgesetz NRW... Nix pflastern ohne ende! 15m dann ist popshop
Nein, das darf er nicht!!! Er muss 2 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten!!!
Bullshit!!!