Kann der Vermieter/nachbar mir die Gartennutzung oder das erbauen eines Sichtschutzes verbieten?

9 Antworten

So lange ihr euch bewusst seid, dass ihr Veränderungen auch wieder zurück führen müsst, kann euch der Vermieter einen Sichtschutz nicht verbieten. Mit dem Kamin ist das etwas anderes, der kann durchaus als Geruchsbelästigung angesehen werden

Kann der Vermieter/nachbar mir die Gartennutzung oder das erbauen eines Sichtschutzes verbieten?

NÖ - IST DEIN GARTEN

PhoenixXY  14.02.2015, 10:05

So einfach ist das leider nicht.

0
MusikFan88  14.02.2015, 10:06
@PhoenixXY

du bist der mieter und ist dein garten ist auch deine privatsspähre , ohne den sichtschutz hast du praktisch keine , oder siehste das anders ?

0

Das hängt von der LBO ab, kann daher nur vom meinem Bundesland sprechen. In meinem BL sind Grenzbebauungen ( was dein Schuppen darstellen würde) in den meisten fällen nur mit Genehmigung des Nachbar zulässig (gibt Ausnahmen laut Bebauungsplan) . Bei einer größe über 9 qm Grundfläche sogar Genehmigungpflichtig.(auch abhängig vom Bebauungsplan). Einfriedungen (dein Sichtschutz) dürfen maximal 1,80 m über das natürliche Gelände reichen. Die Nutzung des Gartens kann dir dein Vermieter nicht verweigern, weil es bestandteil der Mietsache ist, er kann dir aber verbieten bauliche Veränderungen (Zaun, Sichtschutz , Schuppen) vor zu nehmen

Wenn ihr Garten Nutzung im Mietvertrag stehen habt, kann der Vermieter es nicht einfach zurück ziehen. Die Terrassentür gibt euch allerdings kein Garten Nutzungs Recht. Für den Sichtschutz gibt es, soweit ich weiß, Maße an die man sich zu halten hat. Musst du mal googeln.

VG

Kann mich nur anschließen. Da würde ich den Mieterbund fragen.

Solltest Du eine Rechtsschutz besitzen, dann nach einem Beratungsgespräch fragen, einfach um rechtlich informiert zu sein. Denn der Klageweg wäre ja falsch, du mußt da ja noch länger wohnen.