Thuja Pflanzen vom Nachbarn verdecken Hausnummer und Haus. Was tun?
Hallo,
wir und unsere Nachbarn (in NRW) besitzen ein Einfamilienhaus. Unsere Nachbarn haben (ohne uns vorher zu informieren) einfach Thuja Pflanzen als Sichtschutz vor unser Haus gesetzt. Diese bilden eine Wand und sind 2.20M hoch. 1 Meter Abstand zu unserem Grundstück wurden eingehalten. Laut Gesetz gibt es soweit der Abstand eingehalten wird (und das tut es leider) kein klares Gesetz für die Höhe. Ein Zaun darf maximal 1,70M-2,00M hoch sein aber für Thujas als Sichtschutz gibt es kein Limit? Zudem hat uns der Nachbar klar gemacht die Thuja Pflanzen bis zu 5 Meter wachsen zu lassen. Unser Haus wird dann bis auf die Hälfte des Obergeschosses nicht mehr sichtbar sein und die Hausnummer ist für den Postboten kaum zu sehen. Im Internet habe ich von einem ähnlichen Fall gelesen und der Kläger hat verloren. Wie unfair ist das denn bitte? Vielleicht irre ich mich und wir sind doch im Recht, um das Gestrüpp auf ein Maximum an Höhe zu reduzieren? Kann mich vielleicht hier jemand aufklären, bitte nur fackundige Leute (zB. Leute mit ähnlicher Erfahrung, Gärtner, angehende Juristen etc. ).
2 Antworten
Na na,so einfach wie sich der Nachbar das vorstellt geht das nicht. Ich bin auch in NRW und ich meine diese Hecken dürfen nicht höher als 2m wachsen. Der Mindestabstand zur Grenze ist 50cm. Ich würde das Ordnungsamt einschalten. Es gibt ein Gesetz das besagt das bis 6 Jahre nach der Pflanzung,der kläger Recht auf Entfernung hat,oder zumindest Versetzung der Hecke. Vorsicht,in NRW gibt es unterschiedliche Richtlinien von Kommune zu Kommune. Und 5m wachsen lassen das geht überhaupt nicht. Bei meinem Nachbarn ist das auch so fast. Der hat die Thujahecke ca.15cm von der Grenze gepflanzt,vom Hauptstamm gemessen. Die Hecke steht nicht mal 3m von meinem Haus entfernt und ist schon 2m hoch. Auf meine Frage wer die Hecke auf meiner Seite schneidet kam nur ein müdes lächeln. Hecken müssen so gepflanzt werden das beim schneiden das jeweilige Grundstück nicht verlassen werden muss. Es sind immerhin 25m. Falls er nicht auf meiner seite schneidet,dann schneide ich,aber bestimmt nur einmal. Denn wenn man tief genug ins Holz schneidet,wird sie braun und treibt nicht wieder aus. Das würde mich trotzdem nicht stören. Ja,du hast Recht,diese Gesetze heute sind unmöglich,die Hecken werden unverschämt und unwissend über Gesetze gepflanzt. Es kann und darf nicht angehen das wenn jemand eine Hecke pflanzt,der Nachbar damit eine Arbeit mehr hat.Dein Nachbar ist ein Provokant mit der Aussage von 5m. Immer dran bleiben und das amt einschalten....Viel glück
aber er darf nicht auf die Idee kommen sie 5 m wachsen zu lassen. 1 m hört sich weit an,ist es aber nicht wenn man bedenkt das je höher die Hecke wird,sie auch von innen her nach aussen wächst. Das heißt das der Mittelstamm immer dicker wird und wenn man nicht richtig schneidet,dann ist sie ruckzuck an euer Grenze. Das kann auch passieren wenn er mal 2 Jahre nicht schneidet. 5 m sind verdammt hoch für diese Hecken. Lasst das abchecken,ein guter Rat. Nachtrag: es gibt auch Gesetze die besagen das durch zu hohe Hecken die Lebensqualität eingeschränkt werden kann.
......auch wenn man nachweisen kann das Obst,Gemüse,evtl, Rasen durch zuviel Schatten negativ beeinflusst wird. Auch das Haus kann durch Thujahecken vergrünen. Es findet ein mangelnder Luftaustausch statt so das sich Feuchtigkeit länger an der Hauswand hält und sich Moose und sogar Flechten bilden können. Dieses ganze kann man unter Umständen vor Ort mit einem Fachmann abklären lassen.....und natürlich wäre die Hausnummer ein triftiger Grund,oder verlangt er das die Nummer an die Straße gesetzt wird?
Bezüglich der Hausnummer: Das haben unsere Nachbarn nicht zu entscheiden. Es sei denn, es wird aus gegeben Anlass ein öffentliches Recht dafür ausgesprochen.
Das sind aber wichtige Argumente, um unserer Anwältin vor Augen zu halten, dass sowas definitiv nicht geht. Ich danke dir aufjedenfall für deinen Einsatz! Ich wünsche niemandem solche Nachbarn!
Belies dich zum Überhang = § 910 BGB...
Die Höhe ist sekundär für deine Begründung, sofern die thujen ja auf dem anderen Grundstück stehen...
...aber wenn Zweige eure Hausnummer verdecken, also soweit zu euch rüber wachsen, in Hausnummernhöhe...
...dann ist Rückschnitt angesagt...
Aber Leute! Kann man sich denn nicht einigen, dass ihr die thujen auf eurer Seite einfach entsprechend an der Grundstücksgrenze beschneidet???
Ich danke dir vielmals für deine Hilfe und du hast auch Recht. Bei 50Cm Abstand darf die Hecke maximal 2Meter betragen aber wenn die Hecke über 2Meter hoch ist, muss man einen Mindestabstand von einem Meter einhalten und das hat der Nachbar beachtet.