Darf man ein Gartengrundstück als Parkplatz nutzen?
Hallo!
Es geht um ein kleines, dreieckiges Innenstadtgrundstück (der Kiez ist als Mischgebiet ausgewiesen), sehr ungünstig geschnitten, lang und schmal und rund 150 m² groß, welches komplett verwildert ist und demzufolge auch von vorbeilaufenden Pennern mit leeren Schnapsflaschen zugemüllt wird. Das Grundstück wurde vor vielen Jahren als Garten genutzt, aber nun schon lange nicht mehr. An zwei Seiten hat es Anschluß an kleinere Anliegerstraßen.
Nun würde es sich ja anbieten, die Parzelle aufzuräumen, den Zaun abzubauen und den Boden einigermaßen zu befestigen, denn dann könnte man zwei Autos dort parken. Frage: darf man als Eigentümer den Zaun einfach abbauen, oder gibt es möglicherweise irgendwelche Vorschriften, daß ein Privatgrundstück eingezäunt sein muß? Darf man Rasengittersteine dort einfach so einbauen, oder bedarf das einer Baugenehmigung? Darf man sein (Garten-)grundstück überhaupt als Parkplatz benutzen?
Danke für die Antworten!
6 Antworten
Du wirst wohl keine Probleme bekommen wenn du Besitzer des Grundes bist. Für die Parknutzung kann man sehr leicht eine Zulassung bekommen.
Auch alles was dem entgegensteht (Zaun, Bepflanzung etc.) werden Dir keine Steine in den Weg gelegt werden.
Aus meiner Sicht musst du keinerlei Anträge stellen, es sei denn dass dort alte Bäume stehen (Naturschutzverordnung).
Zaun Beseitigung und Verlegung von Rasengittersteine etc. sind nicht genehigungspflichtig es sei denn dass man eine Befreiung vom Bebauungsplan einfordern muss. SElbst das kannst du in der Regel noch im nachhinein beantragen.
Wenn Dir das Grunstück noch nicht gehört frag beim Baumt na, ob einer solchen Nutzung etwas entgegenstehen könnte.
Auch ich würde Dir raten, mit der Frage zur Gemeinde zu gehen!
- zum einen geht es um den Zaun (in einem alten Plan zu meinem Haus war der z. B. als Vorgabe genannt) = Baurecht
- dann um die Stellplätze selbst - die Gemeinde kann Dir auch definitiv sagen, wessen Zustimmung Du ggf. brauchst
- und die Zufahrt ("hat Anschluß" muß nicht heißen, dass die Zufahrt zulässig ist/war - und für den Parkplatz wäre eine legitime Zufahrt sicher von Vorteil)
- und ggf. die Berechnung von versiegelten Flächen bzgl. der Abwassersatzung (gilt auch für Rasengittersteine, auch wenn dort der Faktor günstiger ist)
- und zuletzt sind unter Umständen noch Abfallbestimmungen (je nachdem was Du wegräumst/auf Deine Kosten wegräumen mußt oder vllt. als wilde Ablagerung - kostenlos - wegräumen lassen kannst) oder Naturschutzrecht (umfaßt "verwildert" z. B. Bäume die nach der Baumschutzordnung geschützt sind oder Hecken?...)
Der Stellplätz wird vermutlich nicht verhindert werden können/wollen, Du kannst Dir aber viel Ärger sparen, wenn Du VORHER alles abklärst...
Deine Frage war nicht neu = vllt. hilft auch das hier: https://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-eine-genehmigung-haben-um-mir-einen-stellplatz-fuermeinen-pkw-einzurichten-und-zufahrt
Wenn es dein Eigentum ist, kannst du da zwei Parkplätze draus machen, den Zaun einreißen und auch Steine verlegen
Wenn man kei Ahnung hat, sollte man nicht solche unsachlichen Ratschläge geben.
Frag beim Bauamt nach...sollte mich aber wundern... als wir das bei uns im Garten gemahcht haben, haben sie uns nur unverständlich angeschaut
Hallo Henryettex,
das Hauptproblem wird wohl die Zufahrt sein, weil es
Eckgrundstück ist.
Ist denn dort kein Randstein oder ist eine Randstein-
Absenkung ?
Von welcher Seite willst du auf den Parkplatz fahren ?
Hallo ehrsam,
an der kurzen Seite ist eine Art Absatz, etwa 30 cm hoch, der durch das Fundament des Zaunes gebildet wird. Dort kommt man nicht auf das Grundstück, selbst wenn man den Absatz beseitigen würde. Die anliegende Straße ist nämlich einspurig und recht schmal und es gibt keinen Platz zum Ausholen. Das Grundstück ist dort nur ca. 3 m breit. Zufahrt wäre allerdings tatsächlich über diese Straße, dann 90°-Linkskurve auf die Straße, die an die lange Seite grenzt. Dort ist das Gartengrundstück niveaugleich mit der Straße und man würde sehr easy in den Garten fahren können. Es gibt nur eine angedeutete Gosse. Keinen Gehweg. Also ist auch keine Bordsteinabsenkung erforderlich.
Kannst Du Dir anhand dieser Beschreibung etwa vorstellen, wie die Situation ist?
Wenn du über die Straße den Parkplatz erreichen willst, nußt du dich
auf alle Fälle über die Gemeinde bzw. Landratsamt/Straßenbauamt
absichern.
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn es an der Straßenecke ist, das
du keine Zufahrtsrecht bekommst ( aus Sicherheitsgründen)
Sorry,
das Problem ist nicht der Stellplatz - da freuen sich die Behörden.
Problem wird das Zufahrtsrecht bei Eck-Grundstütcken sein !
Ja, wenn es nicht mein Eigentum wäre, dann würde ich ja nicht fragen... ;) Hausbesetzung und dergleichen ist nicht so meins.
Bist Du sicher, daß man da so einfach Steine verlegen darf? Immerhin bedingt diese Arbeit, daß Boden ausgehoben werden muß, und zwar so tief, daß ein ordentlicher frostsicherer Aufbau gemacht werden kann. Wenn ich ein 80 cm tiefes Loch mache brauche ich wirklich keine Baugenehmigung?