Roller auf dem Privatparkplatz fahren?
Ich arbeite als Hausmeister auf einem Vereinsgelände mit einem großen Parkplatz. Zudem wohne ich auf dem Gelände. Es ist ein Mischgebiet. In direkt angrenzender Nachbarschaft ist ein kleines Hotel.
Meine Frage: darf ich mit meinem 50ccm Roller Proberunden auf unserem Parkplatz drehen? Ich habe den Roller aus dem Winterschlaf geholt und habe lange gebraucht, bis er wieder angesprungen ist. Als er an war habe ich, einfach um ihn in die Gänge zu bringen, ein paar Runden auf dem Parkplatz gedreht, bis plötzlich der Hotelbesitzer am Zaun stand und mir zurief, dass dies verboten sei. Ist es tatsächlich so?
5 Antworten
Wieder eine Frage, bei der Wichtiges fehlt. (ich gehe vom öffentlichen Verkehrsraum aus, der Parkplatz dürfte für jedermann befahrbar sein)
Du hast die nötige Fahrerlaubnis und der Roller ist zugelassen?
WANN drehst du die Proberunden? WIE laut ist der Roller und was für einen Krach verursacht er dann zu diesem Zeitpunkt?
Kann das als Ruhestörung oder unnötiges Hin- und Herfahren angesehen werden?
Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden. aus:
Wenn du einen Führerschein hast und dort das fahren von Fahrzeugen gestattet ist und es zugelassen ist, darfst du zur Funktionsprüfung ein paar Runden drehen.
Was du nicht darfst ist sinnlos längere Zeit herum zu fahren, das ist laut STVO nicht gestattet.
Ist der Parkplatz ein eingezäuntes, abgesperrtes Privatgelände darfst du auch länger fahren, sofern die Öffentlichkeit dadurch nicht durch zum Beispiel zu viel Lärm oder Gestank gestört wird.
Wenn du einen Führerschein hast und das Fahrzeug zugelassen und versichert ist, darfst du das, do lange es sich um einen öffentlich zugänglichen Parkplatz handelt
Naja, wenn das der Parkplatz des Hotels ist, und nur für Hotelgäste, dann ist das ja quasi so als würdest du auf das Grundstück einer Ferienwohnung fahren, welche du nicht gebucht hast oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
Ok, wenn das nicht der Parkplatz vom Hotel ist, dann sehe ich keinen Grund Warum das verboten sein sollte.
Wenn du einen Führerschein für das Gefährt hast sehe ich keinen Grund nicht auf einem Parkplatz herumfahren zu dürfen.
Nein, es ist unser Parkplatz vom Verein