Roller auf einem Parkplatz Ohne Fahrerlaubnis( noch nie Führerschein gemacht)?
Ich habe eine Frage, weil ich normalerweise eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr sehe, selbst für Ersttäter, ist das wahr? Ich kenne jemanden, der das auf einem Roller auf einem Parkplatz gemacht hat. Und es war nicht einmal sein eigenes Motorrad. Der ist ü18. und eine Ausländer. Danke Für ihren Antwort!
Edit: Der hat jzt Brief von Polizei bekommen? Soll der die Strafe direkt zugeben an Brief (Schriftliche Äußerung als Beschuldigter) oder Anwalt nehmen weil der wurde schon gesehen von der Polizei. Oder was anderes tun? Danke für Ihre Antwort. Bitte nur Seriöse Antworten.
4 Antworten
Die Strafen, die im Gesetz stehen, sind die Maximalstrafen für die besonders schlimmen Fälle. Im Regelfall wird es hier auf eine Geldstrafe hinauslaufen, ggf. auch auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (Geldauflage oder Sozialstunden).
Hi, eine Haftstrafe wirds in so einem Fall nicht geben.
Einge Geldstrafe oder Sozialstunden, sowie eine Sperre für einen Führerschein wäre aber möglich.
Ja, es handelt sich um eine Straftat, auf die u.a. ein Jahr Freiheitsstrafe steht.
Kommt ganz drauf an, war's zur Öffnungszeit etc.
Was waren Beweggründe.
Und können durchaus Sozialstunden oder Geldstrafe sein.
Naja, dass da die Rennleitung nachguckt, hättet ihr euch denken können.
Aber Freiheitsstrafe gibt's da eigentlich nicht.das habe ich nur einmal mitbekommen bei nem "unbelehrbarem"
Entschuldigung der war auf einem Roller. Was hat der gemacht?(der unbelehrbarer)
Gut, der war mit Auto unterwegs.
Aber das spielt absolut keine Rolle.
Der wurde halt paarmal erwischt.
War übrigens mein Bruder
hat der eine Strafe bekommen?oder? ( beim ersten Mal?)
Beim ersten Mal waren es auch nur Bussen (Bussen und strafen ist unterschied)
Aber irgendwann hatte der Richter halt auch die Schnauze voll
Können Sie bitte weiter erklären? Danke