Darf ich mir mit einem Motorroller, einen Parkplatz reservieren?
Habe gestern einen 45 ccm Motorroller gekauft, der nicht mehr richtig fährt und auch keine Batterie verbaut hat.
Der Roller ist angemeldet, hat ein Versicherungskennzeichen, darf also legal auf öffentlichem Grund stehen.
Jetzt will ich immer, bevor ich zur Arbeit fahre, den Roller an die Straße stelle, damit mein Parkplatz reserviert für mich ist, wenn ich wieder von der Arbeit komme.
Ist das erlaubt?
5 Antworten
Der Roller ist nicht betriebsbereit und darf daher nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Das stellt einen Verstoß gegen das Wegerecht dar (unerlaubte Sondernutzung).
Dass der Roller ein Versicherungskennzeichen hat, ändert daran nichts. Fahrzeuge auf öffentlichem Grund müssen in einem Zustand sein, der die jederzeitige unmittelbare Inbetriebnahme erlaubt. Ansonsten fehlt es an der Verkehrsteilnahme.
Wo steht das, noch nie so n Quatsch gehört!
So viel Platz zu reservieren wie Du für's Auto brauchst wird schwierig, und wenn Dir das gelingt, z.B. an einem Ende des Parkstreifens, verstößt Du Damit gegen §1 Abs. 2 StVO, denn andere werden "mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert", und außerdem gegen §12 Abs. 6 StVO, wonach platzsparend zu parken ist.
Nein, das darfst du immernoch nicht.
Doch, mache ich schon seit über einen Jahr, nie Probleme gehabt!
Dann kann es geschehen, dass jemand sein Zweirad neben deinen Roller stellt, und dann ist dein Parkplatz trotzdem weg.
Oder Du in Roller oder Auto wenn es den Nachbarn auffällt.
Nein, das ist nicht erlaubt...und der Ärger ist vorprogrammiert.
Warum sollte das nicht erlaubt sein? Roller hat Versicherungskennzeichen, ist alt, hat fast nix gekostet, da ist mit Vandalismus auch egal, Flüssigkeiten werde ich noch entfernen.
Das warum steht in den Gesetzen nicht dabei...einfach mal deinen Abgeordneten fragen.
Dann soll er sich nicht wundern, wenn er mal in einen Nagel fährt