Darf ich mir mit einem Motorroller, einen Parkplatz reservieren?

5 Antworten

Der Roller ist nicht betriebsbereit und darf daher nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Das stellt einen Verstoß gegen das Wegerecht dar (unerlaubte Sondernutzung).

Dass der Roller ein Versicherungskennzeichen hat, ändert daran nichts. Fahrzeuge auf öffentlichem Grund müssen in einem Zustand sein, der die jederzeitige unmittelbare Inbetriebnahme erlaubt. Ansonsten fehlt es an der Verkehrsteilnahme.


Inkognito-Nutzer   12.06.2025, 19:11

Wo steht das, noch nie so n Quatsch gehört!

So viel Platz zu reservieren wie Du für's Auto brauchst wird schwierig, und wenn Dir das gelingt, z.B. an einem Ende des Parkstreifens, verstößt Du Damit gegen §1 Abs. 2 StVO, denn andere werden "mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert", und außerdem gegen §12 Abs. 6 StVO, wonach platzsparend zu parken ist.

Nein, das darfst du immernoch nicht.


Inkognito-Nutzer   12.06.2025, 19:11

Doch, mache ich schon seit über einen Jahr, nie Probleme gehabt!

Dann kann es geschehen, dass jemand sein Zweirad neben deinen Roller stellt, und dann ist dein Parkplatz trotzdem weg.


Nein, das ist nicht erlaubt...und der Ärger ist vorprogrammiert.


Inkognito-Nutzer   06.06.2025, 17:45

Warum sollte das nicht erlaubt sein? Roller hat Versicherungskennzeichen, ist alt, hat fast nix gekostet, da ist mit Vandalismus auch egal, Flüssigkeiten werde ich noch entfernen.