Darf man einen Parkplatz freihalten?
Bei uns in der Straße ist die Parkplatzsituation, gerade in Zeiten in denen kaum jemand das Haus verlässt, ziemlich bescheiden. Ein Nachbar von uns hat seinen Motorroller deswegen dauerhaft auf einen öffentlichen Parkplatz abgestellt und diesen so platziert, dass sein Kleinwagen auch auf den Parkplatz passt. Wenn er jetzt also wegfährt, bleibt der Roller stehen und wenn er wieder kommt parkt er wieder auf dem selben Platz.
Nun ist es so, dass ich oft keinen Parkplatz finde, obwohl der genannte eigentlich frei ist, aber durch den Roller blockiert ist. Da ich keinen Kleinwagen fahre ist es auch nicht möglich, so wie der Rollerbesitzer selber, mein Fahrzeug vor dem Roller abzustellen. Ist das erlaubt auf diese Weise einen öffentlichen Parkplatz frei zu halten?
7 Antworten
Das ist eine Interpretationsfrage. Er parkt seinen Roller dort. Die Parklücke ist dadurch noch groß genug für einen Kleinwagen, aber nicht groß genug für Deinen Wagen. Das ist dann ja kein Freihalten, da sich jeder andere Kleinwagen auch dorthin stellen könnte.
Insofern hast Du da vermutlich schlechte Chancen, etwas dagegen zu unternehmen. Du müsstest ja irgendwie nachweisen, daß er verhindert, daß sich ein beliebiger anderer Wagen dorthin stellt.
Auch ein Roller darf auf einen Parkplatz stehen, wo soll er den sonst parken ? Auf dem Gehweg darf er das nicht 🤷♂️
Der Roller darf auf der Strasse parken und einen Parkplatz belegen.
Eigentlich nicht ... aber den Roller darf er da abstellen ... selbst wenn es ein Trick ist.
Öffentlich zur Verfügung gestellten Parkraum darf man nicht blockieren. Auch ein Anwohnerparkausweis berechtigt nicht zum Freihalten eines Parkplatzes.
Bei dem Link, den zu zitierst, geht es um Fußgänger, die einen Parkplatz blockieren und nicht um einen Roller. Das ist also nicht einschlägig.