darf ich alles was über mein zaun hängt abschneiden?
ich habe einen garten bezogen nun habe ich ärger mit der nachbarin ,weil sie 4 tannenbäume auf ihrem grundstück stehen hat...nun nadelt es mir alles voll und bei mir wächst nix mehr ...darf ich un einfach alles was über meinen zaun hängt einfach abschneiden
6 Antworten
Siehe § 910 BGB. Aber Achtung, dieser Paragraph hat auch einen Absatz 2:
Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die
Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
Die herabfallenden Nadeln reichen hierfür regelmäßig nicht als Begründung aus.
Ich habe nur auf die Rechtslage hingewiesen. Die wenigen Details wurden bisher nur von einer Partei vorgebracht.
Wenn ein solcher Streit vor Gericht geht, setzt auch das Gericht i.d.R. erst mal einen Ortstermin an, um sich ein genaues Bild der Situation zu machen.
Von daher halte ich Ferndiagnosen in solchen Fällen für problematisch.
Wenn die Bäume so dicht am Zaun stehen, ja! Eigentlich gibt es einen Abstand von der Grundstücksgrenze einzuhalten.
ja das tun sie und ich fragte auch schon höfflich nach aber man verbot es mir ...
Verbieten geht gar nicht! Geh zur Gemeindeverwaltung und erzähl was los ist. Die werden dir helfen!
zum einen hat @robertliebling recht.
und zum anderen: was heißt ´einen garten bezogen´? hier scheint es sich nicht um ein eigentumsgrundstück mit haus zu handeln, sondern um einen schrebergarten? ist das der fall, gelten hier andere regeln als bei grundstückseigentum, was baumabstände zum zaun betrifft; du müsstest das problem dann mit dem vorstand besprechen.
dennoch: tannenzweige einfach zu kürzen, nur weil die nadeln in den garten fallen, geht nicht. ebensowenig, wie laub- oder obstbäume des nachbarn zu beschneiden, weil man das laub nicht haben möchte; es sei denn, du bist scharf ärger.
Tannen/Fichten haben in einem Schrebergarten aber überhaupt nix zu suchen. Die versauern jeden Boden.
du hast recht, sie versauern jeden boden; aber das tun sie überall, nicht nur im schrebergarten. und ob das einer ist, wissen wir immer noch nicht...
und hier unterscheidet sich das kleingartenrecht vom eigentums- und nachbarschaftsrecht; da der FS aber sehr allgemein gefragt hatte, hat er die entsprechenden antworten erhalten. soweit ich sehen kann, von mir die umfassendste, weil sie beide möglichkeiten einbezieht, dennoch wiederum auch sehr allgemein ist, weil es die länderregelungen nicht berücksichtigt bzw. berücksichtigen kann.
unter meinen tannen wächst übrigens alles mögliche - eben alles, was saueren boden mag :o) dass da also ´nix´ wächst, stimmt so keineswegs....
Schau mal in §910 BGB. Anschließend prüfst du entsprechende Urteile dazu. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag einen Anwalt.
Setz dem Nachbarn schriftlich eine angemessene Frist (14 Tage sollten reichen), in der er den Überhang zu beseitigen hat , hält er die nicht ein, kannst du es selber machen.
Lies hier: http://www.jurarat.de/was-kann-man-gegen-die-ueberhaengenden-aeste-des-nachbarn-tun
Da die Nadeln den Boden ruinieren, ist das ein Beeinträchtigung, die wohl ausreicht, um die Äste zu kürzen. Wo Nadelbäume stehen, wächst sonst nix. Steht ja auch in der Frage, da wächst nix mehr.