Weil das die beiden Tatbestände sind wo man vorsätzlich einen Menschen tötet.

Und es heißt Totschlag.

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Nicht verschieben, sondern klonen. Dabei wird der Inhalt der bisherigen Festplatte 1:1 auf den neuen Datenträger kopiert.

Der neue Datenträger sollte dabei entweder gleich groß oder größer als der bisherige sein.

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Das Ding hat offenbar einen Tuner und gilt daher als Empfangsgerät.

In absehbarer Zeit reicht es aber sowieso aus, eine Wohnung zu haben. Geräte sind dann gar nicht mehr explizit nötig. Eine entsprechende Änderung ist gerade in Arbeit.

https://www.meinbezirk.at/c-politik/neue-orf-haushaltsabgabe-kommt-in-oesterreich_a5878057

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Der Unterricht endet irgendwann kurz vor Beginn der Prüfungen. Ab dann bist du nur dann in der Schule wenn für dich eine Prüfung ansteht.

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Es handelt sich um deine Leistung und veröffentlicht wurde sie auch nicht.

Insofern sehe ich nichts, was dagegen spräche.

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Gesetzlich muss dir innerhalb von 14 Tagen die Zahlung zurückerstattet werden, wenn du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst (§ 357 (1) BGB).

Die Erstattung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel mit dem du auch bezahlt hast.

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Ein Teil deines Texts beschreibt ein Pressfit-Innenlager.

Außerdem gab's mal (ich glaube von Point) Reparatur-Innenlager, die auch bei beschädigtem Gewinde verwendet werden konnten. Indem einfach die Teile von beiden Seiten her im Innenlagergehäuse zusammengeschraubt wurden.

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Neue Wohnung suchen und der Zwangsräumung zuvorkommen wäre zumindest die günstigste noch verfügbare Alternative.

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Verhaftet wurdest du wohl nicht, zumindest nicht bei einem einfachen Diebstahl. Erwischt und angezeigt eben.

Als Wiederholungstäter hast du aus der ersten Sache offenbar nicht viel gelernt, da werden die Konsequenzen verschärft.

Ein Jugendarrest wäre evtl. möglich.

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Man könnte das mal bei der Bank selbst ansprechen. Die ist sicherlich nicht daran interessiert dass ihre Kunden belästigt werden. Noch dazu von einem Personenkreis, der sicherlich nicht zu ihren Top-Umsatzbringern gehört

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Verkaufen stellt kein Problem dar.

Lediglich bei der Verwendung durch den Käufer kann es Probleme geben. Wenn dieser es als Werkzeug zur Amtsanmaßung verwendet - also z.B. Fahrzeuge damit für eine "Verkehrskontrolle" zum Anhalten nötigt.

Selbst wenn ich so ein Notizbuch brauchte - dieses mit "Polizei"-Aufdruck würde ich mir schon wegen der Peinlichkeit bei der Benutzung niemals kaufen.

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Guck mal in die Vertragsbedingungen deiner Kreditkarte. Viele Kartenherausgeber bieten inzwischen so eine Art Käuferschutz für Onlinekäufe an.

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Im Zweifelsfall hilft nur ausbauen und nachsehen. Vermutlich wird Cube je nach Verfügbarkeit unterschiedliche verbauen.

Wichtig sind folgende Daten:

Gewindeart (BSA), Gehäusebreite (68 oder 73 mm), Achslänge,

Ziemlich sicher ein ISO 4-Kant-Lager.

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Dürfte nicht ganz unwesentlich vom notwendigen Anfahrtsweg abhängen.

Die Betriebssicherheitsverordnung nennt keine exakte Frist. Als Faustregel gelten aber ca. 30 Minuten, dann sollte der "Befreier" vor Ort sein.

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