Das wird vermutlich ein Standard-China-Teil sein, wo der Akkuhersteller XCell sein Logo draufgepappt hat.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
(Aus § 5 Abs. 1 EntgFG)
Also: gesetzlich muss die AU am 4. Krankheitstag beim Arbeitgeber sein. Je nachdem, wann dein erster Krankheitstag war, darf der Arzt dich ggf. gar nicht rückwirkend krank schreiben.
Eine davon abweichende Regel dahingehend, dass bereits früher eine AU vorgelegt werden muss, ist möglich.
Solange das Arbeitsverhältnis besteht, kann es von beiden Seiten gekündigt werden.
Bei einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis macht das natürlich nur Sinn, wenn die Frist kürzer ist.
Also eine Probezeitkündigung oder eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund sind grundsätzlich noch möglich.
Immer weniger Bundesbürger sind Mitglieder der Kirchen. Von daher sind kirchliche Feiertage grundsätzlich kritischer zu sehen.
Der Anwalt verteidigt nicht die Tat, sondern das Recht des Täters auf einen fairen Prozess.
Als Arzt kannst du ja auch nicht sagen, bäh, Magen-Darm ist eklig, das behandle ich nicht.
Hast du nicht schon mal unmittelbar nach Kündigung Kontakt zum Vermieter aufgenommen?
Kein Vermieter fängt erst bei der Rückgabe der Wohnung an, über Nachmieter nachzudenken.
Ob diese frühere Kontaktaufnahme etwas am Ergebnis geändert hätte weiß man natürlich nicht. Der Vermieter hat das Recht, seine Mieter selbst auszuwählen.
Wenn sich bei mir jemand über einen Kollegen beschwert, soll er dazu stehen und seine Identität preisgeben. Dann kann man beispielweise Nachfragen stellen.
Ansonsten klingt das nur nach dem Versuch, aus dem Verborgenen einer Kollegin ans Bein zu pinkeln. Und in diesem Fall ist der anonyme Briefschreiber derjenige, der den Betriebsfrieden gefährdet.
Beim Start des PC‘s kommt ein Bildschirm, da muss ich F1 drücken.
Da steht vermutlich sowas wie "CMOS checksum bad". Das deutet auf eine leere Pufferbatterie hin.
Tausch die Batterie aus (CR2032), dann nimm noch ein letztes Mal die Einstellungen im UEFI/BIOS vor, dann hast du wieder ein paar Jahre Ruhe.
Es gibt keine lineare Beziehung zwischen angerichtetem Schaden und Höhe der Strafe. Eine Anwältin sollte das wissen.
Zweitens ist das Urteil längst rechtskräftig. Daran wird nicht mehr zu rütteln sein. Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens sehe ich hier keine.
Also will die Anwältin nur ihre persönliche Neugier befriedigen. Solange sie nicht vom Verurteilten entsprechend mandatiert wird sehe ich keinen Grund, warum sie Einsicht in die Akte erhalten sollte. Wenn aber "diese Person" der Täter ist und ihr die Akteneinsicht bereits genehmigt hat, kann er diese Genehmigung jederzeit widerrufen.
Doppelseitiges Klebeband? Was ist der von Beruf?
Es gibt ein Montagefluid für Lenkergriffe. Das ermöglicht erst mal die problemlose Montage (was ich mir beim Klebeband nicht vorstellen kann) und hält nach dem Trocknen die Griffe bombenfest.
Besser finde ich jedoch Griffe mit einer Schraubklemme. Die sind schnell montiert und bei Bedarf auch schnell wieder spurlos entfernt.
Normalerweise zählen Halbjahre nicht extra. Es wird jeweils ein Schnitt aus sämtlichen Arbeiten des Schuljahres gebildet.
[Ausnahme natürlich die Qualifikationsphase am Gymnasium, aber um die geht es hier wohl nicht.]
Beim bestraften Täter ist die Kohle weg. Wo die hingegangen ist spielt für den keine Rolle.
Außerdem klingt das eher nach einer Geldauflage, nicht nach einer Geldstrafe.
Trotzdem: weg ist weg.
Es waren zwei oder drei Prüfer anwesend und es gibt ein Protokoll der Prüfung.
Formal wird die Prüfung damit nicht angreifbar sein. Eine inhaltliche Bewertung (in der der Inhalt des Protokolls auf sachliche Richtigkeit überprüft wird) wird üblicherweise nicht vorgenommen.
da mir in der schriftlichen Prüfung in einem Bereich 5 Punkte fehlten. Meiner Einschätzung nach hätten meine inhaltlichen Antworten aber ausgereicht, um diese 5 Punkte zu erhalten.
Du hättest aber nicht nur 5 Punkte benötigt sondern in der mündlichen Ergänzungsprüfung eine Note, welche zusammen mit der schriftlich erzielten Note für eine 4 (nehme ich mal an) gereicht hätte.
Zieh an, was dir gefällt!
Was schert es dich, was andere ggf. denken?
Du musst mit dir zufrieden sein, niemand sonst.
Sonneneinstrahlung und Temperatur sind zwei paar Stiefel!
Viel hängt davon ab, woher die Luft zu uns geweht wird. Kommt die aus südlichen Richtungen ist es regelmäßig wärmer als wenn diese aus nördlichen Richtungen kommt.
Die Sonneneinstrahlung ist jedoch relevant für den UV-Index. Selbst bei bewölktem Himmel und mäßigen Temperaturen kann der UV-Index hoch sein. Wolken hindern die UV-Strahlung kaum.
An deinem Spiel wirst du so kurzfristig nichts mehr verbessern können.
Du könntest allenfalls versuchen, 'unerwartete' Bälle zu spielen. Aber wenn du das nicht hinreichend beherrscht, beschleunigst du damit evtl. nur deine Niederlage.
Wie groß ist denn der Anteil der Landschaftsgärtner und Dachdecker an der arbeitenden Bevölkerung? Solchen Aussagen nach zu urteilen scheint der deutlich über 80% zu liegen und damit die Situation eines 'normalen' Arbeitnehmers gut wiederzugeben.
Für Selbstständige und Freiberufler sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes im Übrigen sowieso egal.
Was das mit Deutschland zu tun haben soll, ist das größte Rätsel an der Frage.
Stichwort Petrichor.
Als Mensch hast du sogar eine sehr empfindliche Nase für diesen Geruch.
Geschichtsunterricht am Sonntag, interessant.
Naja, die Lebenserwartung der Reptiloiden ist deutlich höher als die der Menschen. Sollte er seine menschliche Verkleidung damals rechtzeitig abgeworfen haben und unerkannt verschwunden sein, wäre es durchaus möglich, dass er noch lebt.
Wer ihn nicht braucht muss ihn ja nicht gucken.
Ich brauche das meiste nicht, was auf YouTube oder sonstwo gestreamt wird. Aber ich wäre vollzeitbeschäftigt, würde ich das alles irgendwo in Frage stellen.