Darf ich ohne Zustimmung des Vermieters einen Sichtschutz im Garten anbringen?

Hallo Miteinander....

so langsam raubt mir unser Vermieter den letzten Nerv. Vor 6 Jahren haben wir eine Mietwohnung mit dazugehörigem Garten und kleiner Terrasse gemietet.

Da unsere Wohnung direkt an einer Straße liegt und das Grundstück nicht eingezäunt ist, waren wir über die vorhandene Kirschlorbeerhecke und die große Tanner vor der Terrasse sehr dankbar, da man dadurch nicht von der Straße und den Nachbargrundstücken direkt auf unsere Terrasse glotzen konnte.

Im Sommer stellen wir dort immer einen Pool auf...

Letztes Jahr kam unserer Vermieter auf die Idee, unsere Kirschlorbeerhecke zur Straße zu entfernen....

Was im übrigen prima für herumstreunende Katzen und Hunde ist, die uns jetzt regelmäßig den Garten zuscheißen.

Aber damit war es nicht genug, er hat nun auch eine riesengroße, alte Tanne, die kerngesund war, vor unserer Terrasse abgeholzt.

Nun kann uns JEDER, von allen Seiten, auf den Tellerrand gucken.

Mein Mann und ich würden gern, zumindest im Bereich zur Straße so einen Holz-Sichtschutz montieren (den man bei Auszug natürlich wieder demontieren kann)

Nun meine Frage, inwieweit ist das ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt?

Da unser Vermiter ein riesengroßes A* ist, ist ein normales Gespräch mit ihm nicht möglich. Da wir aber ansonsten sehr gern dort wohnen und uns die Whg. mit viel Liebe eingerichtet haben, möchten wir auch nicht umziehen.

Für erhlich gemeinte Informationen und Ratschläge bin ich Euch dankbar.

...zum Beitrag

der (guten) Antwort von Mehmet möchte ich noch hinzufügen, dass ihr wg. der Höhe der Einfriedung mal im Nachbarrecht eures Bundeslandes nachschauen solltet: www.nachbarrecht/ euer Bundesland.de, damit es nicht von Gemeindeseite zu Problemen kommt.

...zur Antwort

ist sicher, dass dein Arbeitgeber die Kosten nicht (teilweise) übernimmt?

Was steht dazu in deinem Arbeitsvertrag?

Was steht dazu im Tarifvertrag (Teil: für Azubis)?

BAB kannst du leider nur beantragen, wenn du eine eigene Wohnung/Haushalt hättest :o(

...zur Antwort

ich bin als handwerkerin und designerin ja sehr beherzt, was solche klebe-geschichten betrifft, daher klebe ich vieles mit farblosem, seidenmattem acryllack auf (auch auf schuhe, und die müssen ja wirklich was aushalten und sind ständig in bewegung; der lack ist relativ elastisch).

allerdings dürfte das beim aufliegen eines sattels wirklich nicht für die ewigkeit halten... wie wär´s, wenn du einfach nur den rand der schabracke (z.b. 3 -4 cm breit) mit einem pinsel und acryllack einstreichst (nicht zu wenig!) und dann den glitter darauf aufstreust? das gibt in jedem fall einen effekt, den nicht jeder hat; der sattel ist davon (kaum) berührt und das ganze hält auch feuchtigkeit (regen, pferd) aus. sollte mal was abrieseln, kannst du ja immer wieder nachkleben.

...zur Antwort

es gibt in jeder Stadt Coaches, die sich auf das Thema ´Berufsfindung und -orientierung´ und Analyse der eigenen Fähigkeiten spezialisiert haben. Häufig sind das Psychologen, die diese Schwerpunkte herauskristallisieren, wenn man im Nebel steht.

Hab ich auch mal gemacht, hat extrem viel gebracht und die Weichen völlig neu gestellt, vllt. wäre das ein Weg für dich?

...zur Antwort
Wie verhalten sich Abitur und Berufsschule zueinander?

Erst einmal guten Sonntagabend,

ich bin mir inzwischen ziemlich sicher, dass ich nach dem Abitur nicht studieren möchte und suche derzeit nach passenden Ausbildungsplätzen.Trotzdem stellten sich mir noch einige Fragen, wie sich Abitur (Allg. HSR) und Berufsschuluntericht zueinander verhielten. Mein Zweig wird höchstwahrscheinlich einmal naturwissenschaftlich-handwerklich - ich denke etwa an Chemielaborant, Verfahrenstechnik, Brenner/Brauer, Pflanzentechnologe; evtl. etwas anderes in Richtung Landwirtschaft, Umwelttechnik, Naturprodukte.

  • Welche Fächer hat man generell an der Berufsschule neben berufsspezifischen (ich weiß nur von Deutsch, Reli, Sport, Englisch)?
  • Kann/muss man sich mit Abitur von bestimmten Fächern befreien lassen?
  • Wie sind das allgemeine Level und die Anforderungen (Deutsch etwa)?
  • Kann man dort berufsfremde Fächer zusätzlich belegen (etwa Französisch, Erdkunde...)?
  • Wo finde ich einen Überblick über spezifische Fächer je nach Ausbildung?
  • Ist die Wahrscheinlichkeit in anspruchsvolleren Ausbildungen hoch in einer Klasse voller Assis zu landen? Ich sehe nämlich an der nahen Berufsschule die unmöglichsten Gestalten herumgeistern...

Klar ist mir, dass ich mit meinem Abitursschnitt (etwa 1,7-2,3?) durchaus etwa Physik, Jura, Lehramt oder BWL studieren könnte, auch intellektuell. Mein Stundenplan war bisher (Gymnasium) immer relativ theoretisch (alle NaWis, Mathe, viel Sprachen); ich habe viele Spezialinteressen (Sprach-, Natur- und Geisteswissenschaften), was ich allerdings nur begrenztst beruflich umsetzen mag. Meine Sorge ist eher dort etwas unterfordert/gelangweilt vom Reste der Fächer zu sein, welche unberuflich sind.

Erzählt ruhig auch etwas aus eurer Berufsschulzeit! Ich bin durch Onlinerecherche nicht wirklich schlau geworden und für jede ausführlichere Antwort dankbar.

...zum Beitrag

die fragen 1-5 sind nicht nur bundesland-, sondern vor allem kammerspezifisch. bei den betreffenden kammern solltest du dich also erkundigen, denn die geben ja auch die rahmenlehrpläne heraus und nehmen die prüfungen ab. dass du dich in den allgemeinbildenden fächern häufiger mal langweilen wirst, ist wahrscheinlich. dennoch ist aufmerksamkeit geboten; schnell rutscht etwas durch, was ausbildungsrelevant sein kann.

zu 6.: willkommen im leben! wenn du dir dafür ´zu schade´ bist, studier lieber. oder lerne das, was für dich angezeigt wäre: ein soziales miteinander (das dir im beruf, egal in welchem, ständig begegenen wird; es sei denn, du willst unter einer glasglocke leben). das leben/die menschen sind vielfältig und man selbst nie das maß der dinge; jedenfalls habe ich darüber wahnsinnig viel gelernt, und es hat mir im wesentliuchen meine karriere ermöglicht. ´fach-kram´ kann jeder, da sind wir alle austauschbar, aber menschliche kompetenz und eine entsprechende resilienz sind aus meiner sicht das a und o.

...zur Antwort

ich habe mir im baumarkt für wenig geld einen t-stecker (?) und ein 2. kabel gekauft. . loch durch die wand gebohrt, kabel durchgezogen und 2. fernseher angeschlossen. dafür braucht man keinen elektriker (der das sonst aber machen würde, nur deutlich teurer). falls du das im baumarkt nicht bekommen solltest, im hifi/tv-geschäft nachfragen.

...zur Antwort

....weil ich sowieso kein Interesse habe

....obwohl es mir nichts bringen würde

die antwort hast du dir doch längst gegeben! mach den rücken grade und steh zu deiner entscheidung bzw. deinem bauchgefühl. auf der energetischen ebene bedeutet viele eisen im feuer zu haben nämlich: nichts davon kann glücken.

...zur Antwort

keine ahnung, wie gut und sicher du jetzt schon bist - im besten fall hast du die ganze zeit gelernt und alles im kasten - insofern kann man dir keinen ´startzeitpunkt´ nennen. hier weiß auch keiner, wie schnell und effektiv du lernst. wenn du natürlich in vielem unsicher bist, solltest du sofort anfangen.

deine prüfungsangst ist aber ein extra-thema und mit dem solltest du vorrangig arbeiten. es gibt unzählige prüflinge, die haben viel auf dem kasten und versagen regelmäßig in einer prüfungssituation, immer wieder. das solltest du also sofort angehen. in jeder stadt gibt es coaches, therapeuten etc., mit denen du ein paar sitzungen machen kannst.

...zur Antwort

das nennt sich u.a. ´upcycling´ (wurde übrigens von künstlern erfunden!) und unter diesem stichwort findest du jede menge beispiele. allerdings frage ich mich, wo der kreative part liegt, wenn du was abgucken musst...letztlich kannst du alles zerstören (oder ´abfälle´ nutzen) und wieder neu zusammensetzen; das geht z.b. mit einem heißkleber ganz gut und einfach. einfache formen sind z.b. fische, schildkröten, schlangen...

...zur Antwort

"Wer kennt solche Studiengänge in die ich mich einschreiben kann und mit ziemlich großer Sicherheit nicht angenommen werde mit meinem Schnitt."

Einschreiben kannst du dich erst, NACHDEM du angenommen wurdest!

Die jeweiligen NC´s kannst du googeln.

Und Reisen auf Kosten des Steuerzahlers ist mehr als zweifelhaft - zum Glück gibt es reichlich Fälle, in denen die Kindergeldkasse den Betreffenden auf die Schliche gekommen ist, mit entsprechenden Konsequenzen. Wie wär´s mit Arbeiten - vor oder während der Reisen - oder ´privaten Subventionen´?

...zur Antwort

...der Clou wäre, wenn du auch ein Selbstportrait beifügen würdest. Abzeichnen ist vergleichsweise einfach, aber das Bild ist ´tot´ (das sieht man leider auch, vor allem, wenn es komplett durchgezeichnet ist). Im Studium wirst du sowieso lebende (Akt-) Modelle zeichnen - die wirken völlig anders, als wenn du abzeichnest. Setz dich also vor den Spiegel und dann - los! Du wirst verblüfft sein, dass es wirklich ´künstlerisch´ aussieht :o)

ich füge solche Selbstportraits im kleinen Format als (und statt) Foto auch gerne in entsprechende Schreiben ein....

...zur Antwort

die ´kenntnisse´ deines vaters und deines kollegen sind längst schnee von gestern! es spielt keine rolle, ob du mit einem privaten vermieter oder einer gesellschaft einen mietvertrag abschließt - beide erhalten dafür keine provision. provision kann nur ein makler für eine vermittlung verlangen. und auch damit hast du als mieter nichts zu tun, solange du den makler nicht selbst beauftragt hast. alles klar?

...zur Antwort

wie es ´wirklich´ ist, kann man dir nur schreiben, wenn man wüsste, in welchge richtung du denkst. eine banklehre verläuft natürlich anders als eine ausbildung in der verwaltung oder im handwerk.

bei fast allen ausbildungen ist gleich: besuch einer berufsschule, um den fachtheoretischen teil der ausbildung zu erlernen (1-2 tage in der woche), der rest ist praxisorientierte ausbildung in einem betrieb, bank, verwaltung etc. der besuch der berufsschule gehört zur schulpflicht, die erst mit 18 endet! also machst du bis dahin abitur oder eben eine ausbildung.

du kannst für dein bundesland mal googeln, welche rahmenlehrpläne die jeweiligen kammern so herausgeben; gib einen x-beliebigen lehrberuf ein.

ob du dafür umziehen musst/willst, hängt vom ort ab und deiner beweglichkeit. ich hatte mal eine auszubildende, die ist jeden tag 100km hin- und wieder zurückgefahren (je 1 std.), weil es einfach günstiger war, als eine eigene wohnung in einer großstadt, in der man u.u. auch je 1 std. unterwegs ist. ist im berufsleben durchaus normal; mach einfach das, was für dich bequemer und finanzierbar ist.

...zur Antwort
Wie, einem Mieter eine Mahnung + ordentliche Kündigung androhen?

Hallo,

ich möchte meinem Mieter, der die monatlichen Zahlungen für die Einbauküche nicht mehr zahlt, und somit schon 6 Raten nicht mehr geleistet hat, schriftlich mahnen, und ihm drohen, dass ich den Mietvertrag kündige,,,, Könnt ihr mir bitte sagen, ob folgender Brief soweit alles enthält, was notwendig ist, weil der Mieter sehr gerissen ist, und alles versuchen wird, das in Frage zu stellen

"

Sehr geehrter Herr XY,

Gemäß der Zusatzvereinbarung zur Küchennutzung zum Mietvertrag vom 01.04.2018 über die o. g. Wohnung sind Sie zur Zahlung einer monatlichen Miete in Höhe von 50,-EUR verpflichtet. Diese Zahlungsverpflichtung haben Sie im vergangenen Mietjahr fortdauernd und nachhaltig verletzt.

Ich habe sie per WhatsApp am 26.09.2018 und am 6.10.2018 mehrfach aufgefordert, die rückständigen Zahlungen zu begleichen. Die offenen Zahlungen sind unten aufgelistet: ... 350,-EUR

Sie haben per WhatsApp-Nachricht am 06.10.2018 zugesichert, dass sie die Zahlungen in Raten am 17. eines Monats ab Oktober 2018 begleichen. Davon haben sie lediglich im Oktober 2018 50,-EUR bezahlt. Danach blieben die Zahlungen aus.

Zu Ihrer WhatsApp-Nachricht vom 02.01.2019, wonach sie die offenen Rückstände nur bezahlen würden, wenn die Instandsetzung der elektrischen Geräte von mir durchgeführt wird, gilt folgendes:

Laut der unterzeichneten Vereinbarung zur Küchennutzung heißt es unmissverständlich, dass der Vermieter keine Verantwortung für die Garantie oder Instandsetzung der Geräte übernimmt, d.h., bei Defekt müssen Sie sicherstellen, dass die Geräte wieder funktionieren.

Ich fordere Sie hiermit das letzte Mal auf, die Zahlungsrückstände in Höhe von 350,-EUR spätestens bis zum 18.01.2019 auf mein bekanntes Konto zu überweisen und die künftigen Zahlungen wieder pünktlich und vollständig spätestens am dritten Werktag eines Monats im Voraus zu leisten.

Außerdem mahne ich Sie hiermit gem. § 573 Abs. 1 BGB ab und kündige Ihnen an, dass ich das Mietverhältnis kündigen werde, wenn Sie meiner Zahlungsaufforderung auch dieses Mal nicht Folge leisten.

"

Freue mich über jede Unterstützung, ich bereue den Tag, an dem ich eine Mietwohnung gekauft habe, es gibt immer nur Probleme,,,

...zum Beitrag

wenn du die Küche vermietest, musst du auch für ihre (vertragsmäßige) Benutzbarkeit sorgen, d.h. die defekten Geräte reparieren (lassen). Wenn Geräte defekt sind, kann die Mieterin natürlich die Miete mindern.

...dass der Vermieter keine Verantwortung für die Garantie oder Instandsetzung der Geräte übernimmt

das kann die Mieterin getrost unterschreiben, diese Klausel ist ohnehin unwirksam. Anders sähe es aus, wenn du die Küche nicht vermietet, sondern ´zur Leihe´ überlassen hättest. Du könntest dann zwar eine ´Leihgebühr´ verlangen, die Verantwortung für deren Instandhaltung läge dann aber beim Mieter.

...das Backofen und Geschirrspüler seit Monaten nicht funktionieren würden, ohne mich darüber zu informieren.

sie hat dich doch informiert, sonst wüsstest du das nicht. Sie kann auch rückwirkend mindern.

....das bei Nichzahlung alle elektrischen Geräte so eingestellt werden, das sie nicht benutzbar werden (muss mir überlegen wie ich das mache, evtl. den Stromabschluss versiegeln oder so ähnlich,,,im schlimmsten Fall die Geräte ausbauen)

du scheinst ja richtig Lust auf richtig Ärger zu haben!

ich bereue den Tag, an dem ich eine Mietwohnung gekauft habe, es gibt immer nur Probleme,,,

die Probleme entstehen nicht aus dem Verhalten des Mieters, sondern deiner Unkenntnis als Vermieter. Entsprechend sind die Probleme bei einer ordentlichen Kündigung und/oder einer (vorgetäuschten?) Eigenbedarfskündigung, wie du sie dir vorstellst, schon vorprogrammiert. Juristische Beratung vor deinen Aktionen wäre hier das Gebot der Stunde.

...zur Antwort

Bin ich Mitglied, zahle jährlich meine 70€ Beitragsgebühr...seit September bitte ich wöchentlich um Rückruf...

mein Großvater sagte immer:"hoffen und harren hält manchen zum Narren"...

Arbeite dich doch nicht am MSB ab, sondern behandle dein eigentliches Problem! Statt dem MSB eine böse Mail zu schicken, schick sie lieber dem Vermieter. Der MSB wird dein Problem jedenfalls nicht lösen.

Wie ich sehe, hast du die Mängel deiner Wohnung bereits beim Vermieter angezeigt. Hoiffentlich schriftlich (ggf. mit Fotos)! Das ist wichtig für evtl. Schadensersatzansprüche beider Seiten.

für eine Mietminderung brauchst du keinen Mieterschutzbund. Schreibe deinem Vermieter (Einwurfschreiben!), dass trotz Mängelanzeige (Feuchte/ Nässe, mangelnde Heizbarkeit, etc.) keine Verbesserung von seiner Seite seit dem.....(Datum der 1. Mängelanzeige) eingetreten ist und du ihn hiermit und innerhalb einer Frist bis zum....(Datum einsetzen, keine Tage oder Wochen) aufforderst, die Mängel zu beheben, damit die Wohnung in einen vertragsmäßigen Zustand versetzt wird.

In diesem Schreiben setzt du ihn ebenfalls in Kenntnis, dass du bis zur Versetzung der Wohnung in einen vertragsmäßigen Zustand die Miete minderst (also ab sofort; auf keinen Fall rückwirkend !!! Damit wäre die Minderung nichtig bzw. anfechtbar!) In welcher Höhe du das tun kannst, entnimmst du hier: https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Alle_Kategorien.html

Wenn dein Schreiben ordentlich verfasst ist, kannst du es ja auch anderen Betroffenen zeigen; im besten Fall machen die es dann auch so und erhöhen damit den Druck.

Wie zahlst du die Miete? monatl. Einzahlung oder DA? Für den Januar kann das knapp werden, aber den Monat kannst du im Februar kompensieren. Lege das Geld zur Seite, falls du doch was nachzahlen musst. Du minderst dann solange, bis alles in Ordnung gebracht ist. Theoretisch.

Praktisch wird sich da wohl nichts ändern und du solltest mittelfristig über einen Umzug nachdenken. Selbst in einem Dorf gibt es noch andere Häuser...

Alles GUTE für dich im neuen Jahr!

p.s. führe unbedingt einen Schadensprotokoll ! z.B. 1 - 3 x wchtl. den Schimmel, Tapeten etc. fotografieren, Zeugen für Heizungsausfall usw. Ist lästig, kann dir aber viel Geld sparen

...zur Antwort

ein ´frohes neues Jahr´ kann man in der 1. Januarhälfte immer noch loswerden! Bei einem beruflichen Kontakt würde ich eher ein ´erfolgreiches´ neues Jahr wünschen.

Warte mit der Mail lieber bis zum Mittwoch. Vorher ist da sowieso keiner.

dir einen guten Rutsch & viel Glück bei diesem Job!

...zur Antwort
Bei wem kann ich mich beschweren?

willst du dich nur beschweren oder auch etwas ändern ??

bevor du dich beschweren kannst, erstmal einen Blick in den Mietvertrag werfen:

ist die Gartennutzung Bestandteil des Mietvertrages? Wenn nein, hat sich der Fall schon erledigt, weil es keinen Anspruch auf Nutzung gibt.

Wenn ja, auf Einhaltung des Mietvertrages bestehen, mit Fristsetzung. Dann eine Mietminderung durchführen. Die wird den Vermieter aber wahrscheinlich wenig jucken, da sie immer noch billiger ist, als eine Mauer entfernen zu lassen (falls sie überhaupt sein Eigentum ist). Wenn ihm die Mauer aber gar nicht gehört, wird ihn das natürlich schon ärgern.

Also, erstmal von eurer Seite aus alles klären (Mietvertrag, Eigentumsverhältnisse). Dann könntest du auch immer noch zur Gemeinde gehen und nach dem Nachbarschaftsrecht klären lassen, ob so eine Mauer dort überhaupt als Einfriedung (Einfriedungsgesetz ist Ländersache) stehen darf. Wenn nicht, kann die Gemeinde ja dem Vermieter oder Nachbarn auf´s Dach steigen.

...zur Antwort

du bezahlst bestimmt kein ´Wohngeld´ - das erhalten Bedürftige von ihrer Kommune. Du meinst also ´Hausgeld´. Wenn deine Abrechnung aber so betitelt ist, ist das falsch (s. WEG).

Die Antworten auf deine Fragen 1, 2, 5 und 6 erhälst du von deinem Verwalter. Bei 3 und 4 schau in die letzten Protokolle (Mehrheitsbeschlüsse), in das WEG oder eure Teilungserklärung.

...zur Antwort