Hallo,
ich habe mal eine fachspezifische Frage. Da wir mit unserem Vermieter seit geraumer Zeit nicht mehr zurecht kommen (er hat immer wieder unerlaubt unseren Garten und das Grundstück betreten) hat er uns wegen Eigenbedarf zum 30.04.2022 gekündigt.
Da wir eine sehr große Wohnung mit Garten haben und wir bis zum 30.04.22 noch keine geeignete Whg. gefunden hatten, haben wir ihm höflich, schriftlich mitgeteilt, dass wir noch nichts geeignetes gefunden haben, aber weiter auf der Suche sind.
Es ist auch keine Gefahr in Verzug, da er uns nur aus der Whg. rausekeln will und angeblich seine Nichte dort einziehen will.
Nun hat unser Vermieter, unerlaubt am 03.05.22 unseren Garten betreten, den Rasen gemäht und dabei unsere Buchsbaumhecke massiv zerstört.
Da nun die Frist vom 30.04.22 überschritten ist, wir aber trotzdem weiterhin unsere Miete zahlen, und ihn ja auch davon in Kenntnis gesetzt haben, dass wir uns weiter bemühen etwas passendes zu finden, darf er dann einfach das Grundstück betreten oder handelt es sich hierbei um Hausfriedensbruch?
Für eine klare, eindeutige Aussage bin ich Euch dankbar.
Der Vermieter macht uns schon seit geraumer Zeit das Leben zur Hölle.
Vielen Dank an Euch!