Kleine Blockhütte/Grubenhaus Genehmigung?

Hallo,

Manche von euch kennen vielleicht die Naturensöhne und ihr momentanes Projekt. Das Grubenhaus. In welches sie auch einen "offenen Kamin" gemauert haben.
Jetzt habe ich überlegt das das eine geile Idee sein könnte für einen platz auf unserem Grundstück. Da ich kontakte zum örtlichen Förster und Forstwirt habe könnte ich an einige ausreichende menge Holz kommen das wäre nicht das Problem denke ich.
Meine eigentliche frage ist da ich wenn dann auch einen gemauerten Kamin, eben nach Vorbild der Naturensöhne, einbauen möchte und ich gelesen habe das nur bauten ohne Aufenthaltsräume Feuerstätten und Sanitäranlagen Genehmigungsfrei sind eine Baugenehmigung brauche oder nicht. Ich möchte halt einfach ein kleines Grubenhaus/Blockhaus ohne Strom-Anschluss oder Klo aber halt mit einem kleinen Kamin bauen in dem ich dann mal die eine oder andere Nacht im Sommer wie im Winter verbringen möchte. Grenzabstand >3m ist gegeben. Und würde es noch als Gartenhaus durchgehen? Es geht um NRW. Außerdem habe ich gelesen das in NRW Bauten <30m3 genehmigungsfrei sind. Wo anders wiederum ist von <75m3 umbautem Raum die rede. Was stimmt denn nun? Und wenn ich eine Genehmigung brauche, was kostet das? Und welche vorgaben gibt es für den Kamin?

Ich wäre für antworten die licht ins dunkel dieser Wagenladung von Fragen bringen sehr dankbar.

Hausbau, Recht, Anwalt, Bauamt, Baugenehmigung, Baurecht, Gartenhaus, Genehmigung, Schornsteinfeger, gartenhütte
Bekommt so ein Stall überhaupt noch eine Genehmigung?

Hier in der Umgebung wurde eine neue Reitanlage errichtet. Natürlich alles vom feinsten. Die Pferde stehen da in Paddockboxen. Auf dem ersten Blick denkt man der Stall hat auch Weiden, aber die Wieden die dort direkt anliegen gehören dem Reitverein auf der anderen Straßenseite.

Ich kenne (nicht persönlich) auch jemanden der dort sein Pferd stehen hat, tatsächlich, hat der Stall dem Reitverein zwei Wiesen abgekauft (2 für rund 50 Pferde) und es gibt 3 Minipaddocks (für Rund 50 Pferde)

Ich bin davon ausgegangen, dass solche Ställe nicht mehr gebaut werden dürfen, weil mittlerweile (so dachte ich) eine ausreichende Bewegung für die Pferde nachgewiesen werden muss. Oder reicht dass dann in Form einer Führanlage, die der Stall auch hat.

Versteht mich nicht falsch, ich habe nichts gegen Boxenhaltung, mein Pferd steht selber in einer Box. Nur sollte man trotzdem für genügend Bewegungsmöglichkeiten sorgen und Minipaddock und 2 kleinere Weiden reicht dafür nicht aus, wenn die Pferde mehr als ein oder 2 Stunden raus sollen.

Ich kenne zwar solche Anlagen, aber die sind alle schon älter. Ich dachte wirklich wenn man einen neuen Stall baut muss man eine spezielle qm Anzahl an Weide oder Paddock Fläche vorzeigen können oder ist dem nicht so.

Für mich hätte der Stall keinen Reiz. Ich nutze zwar selber eine Führanlage und eine Halle ist mir auch wichtig, aber mir ist die mehrstündige Bewegung meines Pferdes auf dem Paddock oder Weide eben auch wichtig. Ich frage mich auch ernsthaft wer da sein Pferd unterstellt.

Darf sowas tatsächlich noch gebaut werden?

Tiere, Pferd, Reiten, Tierschutz, Baugenehmigung, Stall
Grenzbebauung/Aufstockung möglich?

Hallo zusammen 

Wir planen die Übernahme meines Elternhauses sofern die Möglichkeit besteht den vorhandenen 70 qm grossen Flachdachbungalows um ein Stockwerk zu erhöhen. (NRW)

Problem ist das es sich hier um eine Grenzbebauung handelt(Haupthaus meiner Eltern ist ein Reicheneckhaus) 

Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut. 

Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird. 

Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut. 

Ich habe mich heute bei der zuständigen Behörde telefonisch erkundigt ob unser Vorhaben grundsätzlich möglich ist. 

Die Dame meinte da es keine Eintragung im Baulastverzeichnis über den Bau des Bungalow gibt, wäre es ein Problem und könnte jetzt auch rechtliche Folgen für meine Eltern haben. Ist das so? Wenn das so Problematisch ist warum erteilt dann eine Behörde eine Baugenehmigung ohne das die Baulast eingetragen wird. Oder waren die Gesetze in den 80ern anders? Wir haben einen Antrag auf Befreiung und halt diese Zustimmung der ehemaligen Eigentümer in den Unterlagen. Alles von den ehemaligen Eigentümern. 

Meine Eltern haben das ja so in den 90ern gekauft. 

Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern? 

Deren Haus und der Bungalow haben einen Abstand von 6 m. 

Vielen Dank im Voraus 

Recht, Immobilien, Baugenehmigung, grenzbebauung, Grundstück
Baugenehmigungsverfahren =schikane?

Guten Tag zusammen,

ich möchte kurz den Vorgang unseres Baugenehmigungsverfahrens schildern und hätte gerne mal eine neutrale Meinung dazu.
Wir haben vor einigen Monaten unsere Bauantrag eingereicht, weil eigentlich im Juni unsere Bauphase beginnen sollte. Nun kommt die Baugenehmigung einfach nicht herbei, obwohl die Bearbeitungsfristen längst abgelaufen sind. Für uns sehr ärgerlich, noch ärgerlich aber für unsere Baufirma, da dadurch nun der Zeitplan/Produktion völlig durcheinander kommt und auch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Nach Nachfragen beim Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man noch auf ein Statement des Forstamtes warten würde, da der waldabstand gewahrt werden müsse (dieser Wald existiert allerdings nicht mehr).
nachdem gestern auch diese Frist abgelaufen war, haben wir noch einmal beim Bauamt nachgefragt. Dort wurde uns mitgeteilt, das jetzt alle Unterlagen vorhanden seien, die Genehmigung aber erst frühestens Mitte Juni fertig sein würde , da der Sachbearbeiter jetzt erstmal im Urlaub sei. Nun hat unser Bauleiter selbst noch einmal dort angerufen und auf die überschrittenen Fristen hingewiesen, daraufhin wurde der Sachbearbeiter vom Bauamt wütend und meinte, er würde doch jetzt erstmal ganz genau schauen, ob wirklich alles richtig eingereicht worden sei. Und eine Stunde später kam dann die Mail, dass unser Grundstück auf einem Bombenabwurfgebiet liegt und nun ein Antrag für eine Bildmitteluntersuchung vom Kampfräumdienst beantragt werden müsse. Davon war vorher nie die Rede und angeblich waren ja auch alle Dokumente fertig.
Wir sind mittlerweile einfach nur noch frustriert, da nun natürlich auch unser Tiefbauer den geplanten Termin nicht wahrnehmen kann und auch alle Firmen, die am Hausbau beteiligt sind, davon betroffen sind.
hat man irgendeine Möglichkeit, das alles irgendwie zu beschleunigen? Sollte man dagegen vorgehen, oder würde dies das ganze eher noch verschlimmern? Wir haben uns so sehr bemüht, alles fristgerecht in die Wege zu leiten und nun stockt das ganze Bauvorhaben, weil ein Sachbearbeiter die Genehmigung nicht fertig schreibt.

bauen, Recht, Gesetz, Architektur, Baugenehmigung, Baurecht, Behörden, Behördenwillkür, Baurecht NRW
Architekt Betrug?

Hallo Community, ich brauch euren Rat..

Wir haben mit einem Architekten einen Vertrag darüber geschlossen, dass dieser die Pläne für unser Haus und einen Bauantrag beim Bauamt stellen und damit die Baugenehmigung für unser Haus sichern sollte. Der Vertrag sah einen Festpreis von 5000€ vor, wobei 2000€ als Vorschuss gezahlt werden sollten und das restlich Geld dann, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Der Architekt versprach uns alles in 1-2 Monaten zu erledigen.
Nun kam es jedoch zu erheblichen Verzögerungen, da der Architekt ständig Pläne erstellte, die mit den Bauvorgaben des Bauamts nicht übereinstimmten und zusätzliche Geld forderte (für seine Arbeitsversicherung und für die Bauvorlageberechtigung), was jedoch nicht im Vertrag geregelt war. Wir zahlten ihm dieses zusätzliche Geld, da er sonst die Weiterarbeit einstellen wollte. Nach großer zeitlicher Verzögerung war der Plan nun fertig und er stellte den Bauantrag beim Bauamt.
Nach einiger Zeit meldete sich das Bauamt bei uns und informierte uns darüber, dass noch etliche Unterlage fehlen. Als wir den Architekten konfrontierten, hat er uns nur wieder hingehalten und uns darauf vertröstet, dass er nur noch einige Wochen braucht.
Ab diesem Zeitpunkt haben wir beschlossen die Zusammenarbeit zu kündigen und uns einen neunen Architekten für unser Vorhaben zu suchen, den wir schließlich auch gefunden haben. Den Vertrag mit dem bisherigen Architekten haben wir aufgelöst und vertraglich festgehalten, dass wir die bisherigen Baupläne weiter nutzen können.
Nach einigen Tagen bekamen wir jedoch erneut einen Anruf vom Bauamt, dass uns darüber informierte, dass der vorherige Architekt die Nutzung der Pläne nicht erlaubt.
Nun zu meiner Frage: Darf er uns die Nutzung der Pläne verweigern? Können wir den gezahlten Vorschuss zurückverlangen, da wir im Endeffekt keine Leistung erhalten haben und der Architekt nun auch die Nutzung der bisherigen Leistung verbietet?
Können wir allgemein Klage erheben, wegen der ganzen verlorenen Zeit, die uns seine Unzuverlässigkeit gekostet hat?

Danke schonmal für die Antworten!

Recht, Architekt, Bauantrag, Baugenehmigung
Angrenzende Scheune ausbauen?

Ich wohne noch im Haus meiner Eltern in Thüringen, welches einfach viel zu klein für uns ist.

Mein großer Wunsch ist es die Scheune auszubauen, die direkt an unser Wohnhaus angrenzt. Ich weiß leider nicht genau wie groß sie ist, aber es geht mir hier auch eher um allgemeine Fragen.

Ich kenne mich leider mit diesem ganzen Behördenkram noch nicht so recht aus und werde nicht so richtig schlau. Aber bevor ich mich damit herumschlage, dachte ich mir ich frage mal hier die lieben User.

Mir ist klar, dass ich das ganze beim Bauamt beantragen muss (oder nicht, weil ja nichts neu gebaut, sondern nur innen ausgebaut wird?)

Es würde dabei wirklich nur darum gehen Wände zu ziehen, Elektronik und Heizung zu verbauen, Fenster einzusetzen und um die Wasserversorgung. Eventuell müsste das Dach noch neu gedeckt werden. Ein Zugang ist schon vorhanden, nur die Tür und eventuell die Treppe müssten erneuert werden

Das Gebäude an sich steht schon und grenzt, wie gesagt direkt an unser Wohnhaus an. Die Wohnung wäre dann auch nur auf der oberen Etage. Unten befindet sich nur die Werkstatt und der Heizungsraum, sowie diverse Abstellräume die früher als Lagerräume für Heu und Stroh genutzt worden sind.

Es sollte auch keine allzu große Wohnung entstehen, da es ja nur für mich wäre.

Ich habe beim recherchieren immer wieder gelesen, dass ich vorher einen Architekten beauftragen müsste, der einen Plan für das Bauamt anfertigt. Wir wollten allerdings größtenteils alles selbst in die Hand nehmen.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Muss ich wirklich einen Architekten beauftragen und wie hoch stehen die Chancen, dass es genehmigt wird? Hat schon jemand ähnliches bewerkstelligt und kann mir sagen welche Kosten ungefähr auch mich zu kommen?

Hausbau, Bauamt, Baugenehmigung, Scheune
Mein Nachbar macht mir das Leben zur Hölle! Brauche Tipps?

Hallo zusammen,

meine Nachbarn machen mir das Leben zur Hölle, jede Woche gibt es was neues was sie stört und das wird geklingelt, das Baby wird dadurch wach und man muss vor der Tür mit denen Diskutieren. Wir sind alle Eigentümer in einem Reihenhaus, aber so wirklich Ahnung, was man darf und was nicht hat der Nachbar nicht! Er denkt er hat gekauft und er darf machen was er will.

Nun ist es so, das die Regenrinne des Nachbarn immer überläuft und er meint es liegt daran das die Rohre voll sind - sind sie aber nicht der Nachbar hat auf dem Dach ein Erkerfenster, aus dessen Rohr das Wasser bei starkem Regen regelrecht in die Reguläre Dachrinne schießt und somit auf der anderen Seite der Rinne runterplätschert... somit hat der Nachbar bei starkem Regen den Flur nass.

Nun fing er einfach an vor meiner Garage eine Pipeline zu graben, wir wurden nicht gefragt und bringen würde es auch nichts - ich meine HÄ??? wieso sollte das wasser nicht mehr aus der Rinne bei Ihm rüberschießen wenn das Rohr anders abgeleitet wird? Nun haben wir mit dem 3. Nachbarn im Bunde geklärt, das wir die Rinnen unterteilen und jeder sein eigenes Fallrohr bekommt, damit wir endlich ruhe haben.

Nun ist der Nachbar - der der Probleme macht - hingegangen und hat das Regenrohr was er bereits freigegraben hatte voll mit Dreck und Laub gekippt - wie unnötig und kindisch.

Meine Frage: meint Ihr ich soll abwarten ob die jetzt langsam mal den Ball flach halten oder soll ich auch mal rechtliche Schritte gegen die Nachbarn einleiten? es gibt SEHR VIELE Dinge die sie gemacht haben, die nicht erlaubt sind... das wäre z.B.:

  1. den Vorgarten gepflastert und zum Parkplatz gemacht (bei uns in der Stadt nur mit genehmigung erlaubt und man sollte bestimmte vorgaben einhalten beim pflastern , die nicht eingehalten sind...z.B. senkt der Vorgarten sich langsam aber sicher extrem ab)
  2. auf besagtem Parkplatz wird nur mit fetten limousinen geparkt, die viel zu lang dafür sind, teilweise ragt das auto bis zur straße vor und ich muss mit meinen 2 kindern auf die hauptstraße
  3. eine Abluft für die Abzugshaube direkt neben mein Klofenster an der Grenze errichtet (auch nur mit genehmigung erlaubt, ich muss es auch erlauben weil es eig. 1 m von der Grenze entfernt sein muss - ich hätte es aber nicht erlaubt, da mir mein Erdgeschoss total zu-stinkt wenn die nachbarin kocht!
  4. wir haben einen Wendehammer wo unsere Garagen stehen, da die nachbarn in ihre garage nicht reinpassen parken sie davor... was gar nicht geht in einem Wendehammer, denn der ist zum Wenden da!

Das war's erst mal aber es gibt noch mehrere eher kleinigkeiten über die ich mich nicht aufregen will.

Was meint Ihr? Still bleiben - also sich alles gefallen lassen? - damit die nachbarn weiterhin meinen sie können machen was sie wollen, oder etwas unternehmen?

LG

Recht, Baugenehmigung, Eigentum, Nachbarn, Nachbarschaft, Ordnungsamt

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