Vorgarten Pflastern und privatparkplatz, rechtens?

7 Antworten

Es ist in der Tat nicht so einfach einfach bauen und fertig.

Ansprechpartner ist hier in erster Linie das Bauamt. Dieses wird Dir den Weg sagen was getan werden muss. Bei einem kleinen Parkplatz ist es entweder genehmigungsfrei oder es könnte auch eine Befreiung der Baugenehmigung angeordnet werden.

Bei dem Thema geht um um Überbauung eines Grundstückes.

In den Letzten Jahren wurde dem Thema immer mehr Gewicht eingeräumt. Wir haben jüngst wieder mal eine Hochwasser Katastrophe erlebt, die weit weniger schlimm gewesen wäre, gäbe es mehr Versickerungsfläche,

Demnach ist ein wichtiges Thema, was mit dem Regenwasser auf deinem Parkplatz passiert. Wird es kanalisiert oder läuft es zurück auf die Straße ist es bedenklich. Wird dieses in den eigenen Garten zum versickern gelenkt ist alles gut und ich sehe keinen Grund der dagegen spricht.

Nachbarn können keinen Anspruch gelten machen da diese nicht betroffen sind. Sie können es aber melden dass es geprüft wird ob es öffentliche Belange betrifft.

ISt der Nachbar dagegen ist es so unbedeutend wie ein Sack Reis der in China umfällt. SIst die Wasserschutzbehörde, die Stadt, das Land dagegen sieht es anders aus.

Bei Autos wird in der Regel ein solches Vorgehen auch im Nachhinein genehmigt, wobei vorher natürlich besser gewesen wäre.

In jedem Falle wird geprüft wo das Wasser versickert- Gelangt es in die Kanalsation musst du mit höheren Abgaben für Niederschlagswasser rechnen, aber das sind für einen PKW Parkplatz ein paar Euro im Jahr.

Das ist problematisch.

Einfach so pflastern geht oft nicht, da gewisse Vorschriften bestehen, wieviel Grundfläche versiegelt werden darf oder nicht oder wie sie zu versiegeln ist. Einfach frei Schnauze da mal ein paar Steine zu verlegen kann ins Auge gehen.

Zudem kommt oft noch, es ist oftmals nur eine Einfahrt auf ein Grundstück gestattet und die nur in einer Maximalbreite und wenn man neben einer Einfahrt noch eine baut oder die vorhandene zu breit wird, ist halt auch Essig.


frodobeutlin100  02.09.2021, 12:02

wenn es baurechtlich nicht zulässig ist, wird eben der Rückbau angeordnet ... doppelte Kosten - kein Parkplatz

es hilft immer sich vorher (!) zu informieren

1

Soweit mir über Freunde bekannt ist, darf nur ein bestimmter Anteil von Grundstücken bebaut/versiegelt werden. Dazu gehört auch das Pflastern für einen Parkplatz. Es kann daher durchaus sein, dass das Bauamt dir das verbieten kann. Insbesondere wenn die Sache nicht genehmigt wurde.

Genaue Details zu den Vorgaben kenne ich aber nicht.


frodobeutlin100  02.09.2021, 11:37

käme auch auf die Festsetzungen im Einzelfall an ... das kann nur FS wissen ... bzw. sollte FS wissen

1

Was meinst du mit Pflastern.

Beton gießen ist versiegeln.

Pflastersteine wie Rasengitter oder andere Steine die auf Splitt liegen, ist kein versiegeln weil da ja Wasser durchläuft. Nur wenn ganz dicke Folie und Beton drunter ist.

Den Unterschied erkennt mal wieder kaum jemand, zumal viele denken das solche Gittersteine, Pflastersteine ja soo schwer zu legen sind. Also muss man die alle in Beton legen...

Lies dir dazu die Satzungen eures Kreis/Stadt durch.

für eine Pflasterung ist ggf eine Genehmigung des Bauamtes nötig. Das sollte aber der Pflasterer auch wissen.

Auf deinem Grundstück darfst du selbstverständlich parken.


Butterfly5555 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 11:40

Für Pflastersteine brauche ich eine Genehmigung ? Auch wenn ich statt ein Auto eine Hütte daraufstelle ?

0
Halbammi  02.09.2021, 11:49
@Butterfly5555

für die Hütte brauchst du auch eine Genehmigungk, wenn die Gemeinde das in Ihrer Satzung vorsieht

0
frodobeutlin100  02.09.2021, 12:00
@Butterfly5555

Du solltest Dich dringend über Baurecht und was auf dem Gründstück zulässig ist informieren ...

auch Eigentümer dürfen nicht schalten und walten wie sie wollen ...

0
frodobeutlin100  02.09.2021, 11:36

kommt darauf an welche Firmen man beschäftigt ... eine Fachfirma weiß sowas .. hat aber keine Pflicht zur Rechtsberatung des Kunden ....

0
Halbammi  02.09.2021, 11:38
@frodobeutlin100

von Pflicht ist auch nirgendwo die Rede. Aber ein Hinweis "Holt euch VORHER die Genehmigung des Bauamtes" wäre dann doch sehr nice

1