darf mein Vermieter mir vorschreiben, wo ich auf dem von mir alleinig gemieteten, eingezäunten Grundstück meinen PKW abstelle?
Das Auto steht ca. 25 m vom Haus entfernt auf einer nicht anderweitig genutzten, gepflasterten Fläche.
gemietet ist von mir das ganze Grundstück, ohne Extrakosten eines Stellplatzes
6 Antworten
Rede mit deinem Vermieter. Eine Feuerwehreinfahrt zuzustellen ist niemals eine Lösung, aber vielleicht hat er ja seine Gründe.
Die Frage ist ja, was du gemietet hast. Hast du, wie du schreibst, das Grundstück gemietet, dann darfst du dein Auto hinstellen, wo du willst. Hast du allerdings nur eine Wohnung gemietet, so hat der Vermieter die Vollmacht über das Grundstück-er darf die sogar die komplette Nutzung des Grundstücks untersagen, mit Ausnahme eines Zugangsweges.
Wenn es dort verschiedene Parkplätze gibt, für die Miete gezahlt wird, bestimmt trotzdem der Vermieter welcher Parkplatz, zu welcher Wohnung gehört.
Wenn der Stellplatz im Mietvertrag gar nicht vermerkt ist, kann er dir das Befahren des Grundstücks sogar untersagen.
Dazu müßte man im Zweifel eine Einsicht in den regionalen Bauflächen-Nutzungsplan nehmen .
Selbst ein Eigentümer / Vermieter kann da je nach Region auf seinem eigenen Grund und Boden je nach Region nicht immer ganz so frei agieren und definieren , wie er will .
In Deiner Frage geht es konkret um Stellplätze für Kraftfahrzeuge , und damit können manche Probleme je nach Region schon beginnen . Manche Ortssatzungen klingen da ggf. echt "gestört" im Bundes-Mittel .
Warum fragst Du nicht einfach im ersten Schritt mal Deinen Vermieter , weswegen er Dir für Abstellzonen von Kraftfahrzeugen auf Deinem angemieteten Areal so derartige Zonenvorschriften abseits von einer geschlossenen Garage nennt ?
In irgend einer Weise muss er sich da ja schon selbst für die Nutzung seiner Liegenschaft ( "Wo" ) mit regionalen Behörden und seinen Versicherungen auseinander gesetzt haben . 🤔
Lassen wir das "Wo" hier der ersten Ideengebung halber allerdings auch mal weg zu Deiner allgemeinen Frage .
Deine Beschreibung reicht nicht aus. Is´schon alleine Versicherungstechnische Frage. Z.B. wenn die Feuerwehr anrücken muß.
Und dann gibt´s sicherlich auch noch andere diverse Gründe, warum da , aber nicht dort stehen sollst.
Wenn damit die Feuerwehrzufahrt behindert wird, darfst du dort überhaupt nicht parken. Da bekäme der Hauseigentümer sogar ein saftiges Bußgeld, wenn er das zulässt.
genau das ist das Problem, er will mir verbindlich vorschreiben, mein Auto hinter dem Tor zur Grundstückseinfahrt zu parken.
Dann lass dir diesen Platz SCHRIFTLICH zuteilen. Dann bist du aus dem Schneider wenn das Ordnungsamt kontrolliert
Ja klar, es ist sein Grundstück, er darf natürlich bestimmen, wer wo parkt oder nicht parkt.
Er kann das auch jederzeit ändern, Hauptsache Du bekommst einen Platz, wenn Du dafür zahlst.
Zahlst Du nichts, kanne r Dir gar ganz das Parken untersagen.
Danke für die hilfreiche Antwort, tatsächlich wäre es so, dass bei einem Feuerwehreinsatz die Wehr keine Zufahrt hätte, wenn ich meinen PKW in der Grundstückseinfahrt parken würde, wie er von mir verlangt.