Kündigung des Stellplatzes bei einheitlichem Mietvertrag möglich?
Kurz zur Beschreibung des Stellplatzes:
Privates Grundstück, 2 Stellplätze nebeneinander die Ursprünglich als Zufahrt der Garagen gedient haben, in denen jedoch seit langer Zeit kein Auto mehr abgestellt wird. Deshalb gab mir die Vermieterin den Platz als Stellplatz
Nach einem Fahrzeugwechsel habe ich mein abgemeldetes Auto auf den von mir gemieteten Stellplatz auf Privatgrund abgestellt. Das hat der Vermieterin nicht gepasst und sie sagte das Auto soll weg. Im ersten Moment verständlich jedoch hatte sie ständig andere Gründe warum das Auto weg solle.
-Die Instandhaltung ist nicht mehr möglich (ich habe den Platz währenddessen sauber gehalten)
-Das Fahrzeug auf dem Platz nebenan wird beim Ausparken behindert
-Platzmangel wegen neuer Mülltonnen die auf den Stellplatz abgestellt werden
-Zudem bräuchte sie den Platz für die Angestellten ihrer Zahnarztpraxis
Alles Gründe die meiner Meinung nach mit einem angemeldeten Auto genauso entstehen wie mit einem Abgemeldeten.
Dann kam Ende April die Kündigung wegen unsachgemäße Nutzung
Das Auto war Fahrbereit, nur nicht angemeldet. Habe gegen die Kündigung widersprochen und nun will jeder seinen Willen durchsetzen.
Wie ist nun die Rechtslage?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Steht dee Stellplatz mit im Mietvertrag oder ist das ein extra Vertrag?
Wenn das ein extra Vertrag ist, kann sie kündigen.
Wenn er im Mietvertrag steht, kann sie nicht kündigen.
Dann hat sie Pech gehabt.
Da sie den Mietvertrag nicht kündigen kann und das,Auto korrekt geparkt ist, hat sie keine Chance.
Da sind aber noch mehr Mieter im Haus, oder?
Deine Vermieterin ist im Recht.
Quelle:
Was Mieter mit einem Kfz-Stellplatz beachten müssen | Wohnen (fnp.de)
Du musst die Karre wegschaffen.
Die Vermieterin hat dir den Platz als Stellplatz für dein genutztes Fahrzeug überlassen, nicht um deinen Schrott dort zu lagern.
Schrott war das Fahrzeug beim besten Willen nicht, außerdem ist es schon weg und ich Parke nun mit dem angemeldeten Auto
Er steht im Mietvertrag der Wohnung
Sie sagt nun nach "Abmahnung" (kurzer Text per Email mit bitte um Beseitigung) wäre die Kündigung rechtens