Auto nur 1 Monat angemeldet, muss ich trotzdem ganzes Quartal KFZ Steuer bezahlen?

5 Antworten

Wo ist das Problem? Versicherung und Steuer werden beim KFZ Taggenau abgerechnet. Nach der Zulassung zahlst du das geforderte Quartal und nach der Abmeldung bekommst du dein Guthaben zurück erstattet.

Hier ist es so, dass du das Fahrzeug überhaupt nicht angemeldet bekommst, wenn du nicht eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer unterschrieben hast. Ist das nicht überall so, zumal der zuständige Zoll eine Bundesbehörde ist?

Du musst nur für den ersten Monat Kfz-Steuer bezahlen. Ist ein Fahrzeug länger als einen Monat zugelassen, wird tageweise abgerechnet.

§ 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz:

Die Steuerpflicht dauert 1. bei einem inländischen Fahrzeug, vorbehaltlich des Absatzes 2, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat;

https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__5.html

Hallo,

die Kfz-Steuer muss in voller Höhe beglichen werden.

Sobald du das Auto wieder abmeldest, wird dir die Steuer für die restlichen Tage taggenau abgerechnet und zurück überwiesen.

Bikergrüße!

Woher ich das weiß:Hobby
PatrickLassan  16.12.2019, 11:43

Taggenau aber erst, wenn das Fahrzeug länger als einen Monat angemeldet war. Der erste Monat nach Anmeldung muss immer bezahlt werden.

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Bezahlen. Nach Abmeldung erfolgt eine Erstattung.