Ich würde dir raten, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen. Wenn er tatsächlich nur gering ist, kannst du ihn immer noch zurück zahlen, um eine Höherstufung zu vermeiden. Deine Versicherung kann dir auch sagen, bis zu welcher Höhe sich das lohnt.

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Bei jeder Versicherung, die auch eine normale Privathaftpflicht anbietet, denn diese gilt auch bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten.

In welchem Rahmen machst du das Auslandsjahr? Schule oder Studium?

Dann klär ab, ob du noch über deine Eltern mit versichert bist. Die sollen bei Ihrer Versicherung um eine entsprechende Bescheinigung bitten.

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Ja, ich würde gern über das Handy alamiert werden.

Ja, möchte ich. Im Notfall ist es auch für psychisch kranke Menschen wichtig, rechtzeitig gewarnt zu werden.

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Nein, ich habe noch nie Halloween gefeiert.

Eigentlich noch nicht. Da bin ich mit über 50 auch zu alt für.

Vor ca 20 Jahren hat eine Freundin mal in dem Zeitraum ihren Geburtstag gefeiert und da hat sie dann eine Mottoparty mit Grusel-Verkleidung von gemacht.

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Es kommt auch darauf an, in was für einem Verhältnis du zu dem Halter stehst.

Zwischen Eheleuten/Lebenspartnern ist es oft kein Problem und kostet auch keinen Zuschlag.

Wenn der Halter einfach nur ein Kumpel von dir ist, kann es um einiges teurer werden.

Aber genau kann dir das nur deine Versicherung sagen.

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Deine Eltern sollen den Schaden ihrer privaten Haftpflichtversicherung melden. Dafür ist diese da und diese sollte den Schaden übernehmen,

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§ 38 VVG - Zahlungsverzug bei Folgeprämie - dejure.org

3) 1Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. 2Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. 3Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.
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Hättest du dich gefreut, wenn deine Mutter deinen Kinderwagen aufgehoben hättest. Ich denke mal, du hättest dir doch trotzdem lieber einen eigenen für deine Kinder gekauft.

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Weil es ja bei einer KFZ-Haftpflicht im Schadensfall nicht darum geht, wie alt das Auto des Verursachers ist, bzw. was dieses noch für einen Wert hat.

Wenn er mit seiner alten Karre einen Maserati für 100.000 Euro schädigt, wird es teuer.

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