Grundstück Geh und Fahrtrecht?

1 Antwort

Wenn er ein Geh- und Fahrrecht hat, dann darf er das Grundstück auch nur zum Gehen- und Fahren benutzen. Und zwar so wie es damals bewilligt wurde. Versperren die geparkten Autos aber den Weg, dann kann er natürlich verlangen, dass der Weg freigemacht wird, denn sonst kann er sein Recht nicht ausüben. Dabei kommt es aber auch darauf an, mit was er laut dem Recht den Hof befahren darf.