Grundstück Geh und Fahrtrecht?
Mein Ex Mann hat vor 2 Jahren ein Geschäftsgebäude gekauft. Im DG wurde aber eine Wohnung ausgebaut in der ich jetzt wohne. Wohn/Geschäftshaus. Der komplette Hof war früherst ein Lagerhaus....die Hallen gegenüber haben aber einen neuen Besitzer da diese damals verkauft wurde. Nun hat dieser aber auf meinem Grundstück das Geh und Fahrtrecht weiterhin und meinte wir sollen unsere PKW wo anders parken. Die Nutzungsänderung bei unserem Haus hat sich ja geändert (oder sehe ich das falsch?) in dem Sinn weil wir hier wohnen und unsere Autos inkl. Firmenfahrzeuge auch irgendwo abstellen müssen. Kann man da was machen?
1 Antwort
Wenn er ein Geh- und Fahrrecht hat, dann darf er das Grundstück auch nur zum Gehen- und Fahren benutzen. Und zwar so wie es damals bewilligt wurde. Versperren die geparkten Autos aber den Weg, dann kann er natürlich verlangen, dass der Weg freigemacht wird, denn sonst kann er sein Recht nicht ausüben. Dabei kommt es aber auch darauf an, mit was er laut dem Recht den Hof befahren darf.