Renovierung Aussenfenster durch Tür ersetzen?
Ein Nachbar hat an seinem Haus ein Aussenfenster ausgebaut und dafür Türe eingebaut. Der Grenzabstand zu meinem Grundstück beträgt etwa nur 50 cm. Ich wohne in BW. Soweit ich weis ist dies ohne Genehmigung der Gemeinde/Stadt nicht erlaubt. Für Euere Tipps danke ich.
5 Antworten
Frag doch einfach bei eurem Bauamt der Gemeinde nach...
die beste Antwort bekommst von deinem zuständigen Bauamt.
der Unterschied ist dass die Tür größer als ein Fenster ist; wo ist dein Problem?
Grenzabstände sind einzuhalten, wie kommt eine Genehmigung mit 50cm Grenzabstand zuwege?
Ich bin schon etwas älter, deshalb kann sein, dass ich nicht mehr auf dem neusten Stand bin, aber ich meine mich daran zu erinnern dass das früher genehmigungspflichtig war. Außerdem ist der Zugang praktisch nur über mein Grundstück möglich. Der Grenzabstand beträgt etwa 0,5 mtr. Wo kann ich entsprechend Bücher oder (welche) Gesetze bekommen. Vielen Dank für Ihre Mühe.
ich vermute einfach die Türe wurde ohne Genehmigung eingebaut. Eine Mitteilung von der Gemeinde über einen Einbau einer Türe habe ich nicht erhalten. Die Türe wurde einfach ohne ein Wort zu sagen eingebaut.
Auf der Sichtseite zur Straße oder an einer von der Straße nicht Sichtbaren Seite?
An der von der Straße aus Sichtbaren Seite, darf er ohne Baugenehmigung nichts Baulich ändern, anders sieht es aus bei Seiten, die nicht Sichtbar ist.
Hier wird ja auch nicht in die Bausubstanz(Statik) eingegriffen, weil ja vorher schon ein Fenster da war. Ergo spricht erstmal nichts dagegen.
Wenn keine Besonderheiten vorliegen (z.B. Denkmalschutz), ist das ohne eine Baugenehmigung möglich. Auch an den einzuhaltenden Grenzabständen ändert sich nichts, wenn statt eines Fensters eine Tür in der Wand ist.
Ruf beim zuständigen Bauamt an. Die sagen dir , was erlaubt ist.