Geräteschuppen Abstand zum Nachbar in Sachsen?

4 Antworten

Ein Schuppen ist ja keine Pflanze oder Aufschüttung, so dass Du hier im Nachbarschaftsgesetz nicht fündig wirst. Da geht es ja nur um unmittelbare Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks (Blätter, Erde, etc., dass durch den Wind verbreitet wird)

Da wäre eher die Landesbauordnung und der Bebauungsplan wichtig. Bei letzterem musst Du darauf achten, dass Du den Schuppen innerhalb der Baugrenze aufstellst.

Ersteres greift auch nicht, da der Schuppen nicht fest mit dem Boden verbunden ist.

Da dieser Schuppen allerdings eine Grundfläche von etwas mehr als 3m² hat, brauchst Du da keine Genehmigung, selbst wenn diese fest mit dem Boden verbunden wäre.

In Sachsen kann die Garage/der Schuppen maximal 50m² haben, ohne das Du eine Baugenehmigung brauchst.


spoma 
Fragesteller
 11.11.2019, 14:07

Super, danke dir !

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Das solltest du bei deiner Gemeinde nachfragen. Die wissen auch, was genau du auf deinem Grundstück hinstellen darfst, wie hoch das sein darf und wie weit es von deiner Grundstücksgrenze entfernt sein darf.


spoma 
Fragesteller
 11.11.2019, 13:55

Naja ich glaube das ist übertrieben für so eine kleine Hütte, die wollen doch wieder irgendwelche Gebühren ;) Es muss ja irgendwo einen Gesetzestext für Sachsen geben.

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MaryLynn87  11.11.2019, 13:58
@spoma

Nicht jeder darf einfach so eine Hütte aufstellen. Und wenn sie dir im Nachhinein sagen, dass du sie wieder abreißen musst, dann wünscht du dir, du hättest einfach vorher gefragt.

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ChristianLE  11.11.2019, 14:05
@MaryLynn87
Und wenn sie dir im Nachhinein sagen, dass du sie wieder abreißen musst, dann wünscht du dir, du hättest einfach vorher gefragt.

Jetzt musste ich schon etwas schmunzeln. ;-)

Es handelt sich hier um einen Geräteschuppen mit der Größe von ca. 3m². Wenn die Gemeinde sagt, dass die Grenze nicht eingehalten wurde, dann wird der ca. 40kg schwere Schuppen um ein paar cm nach hinten gehoben

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ChristianLE  11.11.2019, 14:12
@MaryLynn87

Das Wort "Glumpad" hab ich auch noch nie gehört. wieder was gelernt.

Ansonsten wird ein 3m²-Geräteschuppen sicher nicht gemauert sein. Deswegen gibt es diese Metall-/Holzkonstruktionen, die kaum etwas wiegen.

Unabhängig davon: So ein Schuppen ist nicht fest mit dem Grundstück verbunden, so dass hier in der Regel auch kein Bauordnungsrecht (zumindest nicht in Sachsen) greift.

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ChristianLE  11.11.2019, 15:45
@spoma

Ok, selbst wenn die Gemeinde was sagt, dann gibt's ne kleine Aktion "4 Mann-4 Ecken" und das Teil wird weiter nach hinten versetzt-

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spoma 
Fragesteller
 11.11.2019, 15:52
@ChristianLE

Um die Gemeinde geht es mir nicht, nur um die möglichen Rechtsansprüche/Grundlagen des Nachbars. Bzw. ob dieser theoretisch "nein" sagen kann, weil es ihm bei der Sicht auf die Straße behindert oder so.

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ChristianLE  11.11.2019, 16:04
@spoma

Nein, kann er nicht. Alternativ kann man ja auch mal das Gespräch mit ihm suchen.

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Wurde alles schon gesagt, aber ich würde auch mit dem Nachbarn reden und welche Vorstellungen er hat. Evt. ein Zeuge noch dazu, falls er mal seine Meinung ändert.


spoma 
Fragesteller
 11.11.2019, 15:13

Aus Freundlichkeit auf alle Fälle, aber kann er denn theoretisch was dagegen sagen bzw. das Aufstellen verweigern (wegen Zeuge) ?

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spoma 
Fragesteller
 11.11.2019, 13:53

Danke dir, aber das ist auch verwirrend. Erst steht da es soll ein Abstand von 1m eingehalten werden, und dann schreiben sie es kann auch direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn nicht höher als 3m. Daraus werde ich nicht schlau.

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ChristianLE  11.11.2019, 14:01
@spoma

Ja, es "sollte". Das ist aber keine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine Empfehlung.

Bei einem 3m².Geräteschuppen, durch den keine Emissionen ausgehen und der nicht fest mit dem Boden verbunden ist, gibt es da keine gesetzlichen Vorgaben.

Er muss halt nur innerhalb der Baugrenze liegen.

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