Spieleturm auf Nachbars Grenze ca 2.50 hoch?

1 Antwort

Die gesetzlichen Regelungen zu Abstandflächen findest du hier: https://www.oebvi-schroeder.de/wissen/abstandsflaechen_2008.html

Der Spielturm wird aber vermutlich keine bauliche Anlage sein die unter das BAuO fällt. Die Abstandsflächen wurden auch eingeführt um "eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung der Aufenthaltsräume sichern" Ob Jemand auf dein Grundstück schauen kann ist völlig nebensächlich. Es gibt m.W. nirgendwo im Baurecht eine Regelung ob Jemand aufs Nachbargrundstück sehen darf oder nicht. Übertrieben gesagt wenn dein Nachbar >2m ist kann man dem auch nicht verbieten den Garten bzw. das Grundstück zu nutzen.